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«Bankgeheimnis» und Raiffeisen

In diesen Tagen vielfach diskutiert: das österreichische Bankgeheimnis. Konkret geht es unter anderem um die Frage, welche Daten österreichische Behörden betreffend ausländischer Konto- und/oder Depotinhaber_innen an ausländische Behörden liefern. Ganz so, als ob es da überhaupt irgendwelche Fragen gäbe. Bankdirektor_innen und ebenso die Finanzministerin versichern treuherzig, es werde alles getan, um ausländischen Anleger_innenn keinen Hafen für Schwarzgelddepots zu bieten. Was in Österreichs Medien nicht besprochen wird: Ein Blick auf diverse Raiffeisen-Websites vermittelt ein anderes, einladendes Bild.

Vorweg: Das angesprochene Thema betrifft nicht ausschließlich Raiffeisen. Auch andere Bankengruppen in Österreich buhlen um Kund_innen, die Geld in Österreich anlegen – hier beschäftigen wir uns mit Raiffeisenbanken.

 

Es besteht kein Zweifel: Wer Kapitaleigner_innen einlädt, hierzulande Geld zu investieren und augenzwinkernd erkennen lässt, deren heimischer Fiskus könne nichts von der Anlage erfahren, wer in Kauf nimmt, dass unter derartigen Bedingungen unversteuertes Geld aus dem Ausland auf österreichischen Konten landet, der ist Komplize eines Systems, das Steuerhinterziehung fördert und Volkswirtschaften durch eben diese Steuerhinterziehungen schädigt. Keine Missverständnisse: Sämtliche involvierten Raiffeisenbanken handeln gesetzeskonform, das Problem liegt eher in der rechtlichen Situation. Im Rahmen dieser Serie haben wir bereits über diverse Raikas berichtet, die potentiellen ausländischen Kund_innen die Vorzüge des österreichischen Bankgeheimnisses genauestens darlegen. Die Raiffeisenbank Sillian in Osttirol beispielsweise, nahe an der Grenze zu Italien gelegen und offensichtlich spitz auf italienische Einleger_innen, geht munter so weit, den erhofften Kund_innen genau zu erklären, dass selbst eine Mehrheit der österreichischen Parlamentarier_innen nicht am Bankgeheimnis rütteln könne, da es ein Verfassungsgesetz sei und für eine Änderung eine 2/3-Mehrheit im österreichischen Nationalrat vonnöten sei. Die potenzielle Investorin aus Udine oder Palermo ist sicher dafür dankbar, von der Raika im Dorf gleich hinter der Grenze Nachhilfeunterricht im Sinne von Möglichkeiten zu bekommen. O-Ton Raika Sillian: «Das Bankgeheimnis ist im Bankwesengesetz (BWG) geregelt und als Verfassungsbestimmung stärker geschützt als sonstige Bundesgesetze. Eine Änderung ist nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat möglich.

 

Auszug aus dem Bankwesengesetz (§ 38 Abs. 1):

«Kreditinstitute, ihre Gesellschafter, Organmitglieder, Beschäftigte sowie sonst für Kreditinstitute tätige Personen dürfen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindungen mit Kunden oder auf Grund des § 75 Abs. 3 anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, nicht offenbaren oder verwerten (Bankgeheimnis). Werden Organen von Behörden sowie der Österreichischen Nationalbank bei ihrer dienstlichen Tätigkeit Tatsachen bekannt, die dem Bankgeheimnis unterliegen, so haben sie das Bankgeheimnis als Amtsgeheimnis zu wahren, von dem sie nur in den Fällen des Abs. 2 entbunden werden dürfen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt.»

Nur in gesetzlich geregelten Einzelfällen und unter Einhaltung strenger Verfahrensvorschriften kann das Bankgeheimnis aufgehoben werden

(§ 38 Abs. 2).» Website der Raiffeisenbank Sillian, abgerufen am 10. 4. 2013, 15.42 Uhr.

Bankgeheimnis und Steuerhinterziehung – ein Zwillingspärchen


Frage an die Giebelkreuzchefs: Weshalb legt Raiffeisen potenziellen ausländische Anleger_innen den Komfort des österreichischen Bankgeheimnisses so besonders ans Herz und fürchtet nicht, als Hafen für ausländische Steuerhinterzieher_innen ins Gerede zu kommen? Ist’s die pure Gier nach Gewinn? Dazu eine Ziffer: Allein für die ersten drei Quartale 2012 weist die RBI einen Provisionsüberschuss von 1,120 Mrd. Euro aus.

Beim Gerede über das Bankgeheimnis ist unter anderem regelmäßig die Bundesministerin für Finanzen, Maria Fekter, zu hören. Der unschuldige Bürger denkt bei der Position einer Bundesministerin für Finanzen an eine Person, die schon auf Grund ihres Amtes Interesse daran hat, dass Bürger_innen korrekt Steuern bezahlen und dass ebenso anderen Volkswirtschaften Steuergelder nicht durch diverse Möglichkeiten entzogen werden. So als ginge es um das 2000-Euro-Sparbuch der Oma, erklärt die Finanzministerin, das Bankgeheimnis habe in Österreich eine lange Tradition und sie werde dafür kämpfen, dass es aufrecht bleibe. Der Dank der Familien der Drogenbarone in Kolumbien, der Rohstoffoligarch_innen in Russland, aber auch beispielsweise jener der in Österreich anlegenden Advokaten oder Zahnärztinnen aus Italien ist Maria Fekter sicher. Genauso sicher wie der Umstand, dass Bankgeheimnis und Steuerhinterziehung siamesische Zwillinge sind.

 

Eine weitere Frage ist an Maria Fekter zu stellen: Handelt sie beim Verteidigen des Bankgeheimnisses im Interesse der Republik Österreich, im Interesse von Banken, deren Spenden bei ÖVP-Wahlkämpfen willkommen sind, oder ergreift sie schlicht und einfach prinzipiell für Millionär_innen Partei, egal wo sie Steuern zahlen sollten?