13. Juli 2012F13

♦ Renitente Kuscheltiere

Ein Happening zum Thema Straßenverkehrsordnung:

Mithilfe einer «fantasievollen» Auslegung der Straßenverkehrsordnung können ein Bettler, eine Bettlerin, ein Straßenzeitungsverkäufer, eine Verkäuferin in ein und demselben Moment sich dreimal verordnungswidrig verhalten (und entsprechend lange in das Polizeigefängnis): Er/Sie zwingt Fußgeher_innen zum Ausweichen, weil er/sie erstens einen Hund bei sich hat, zweitens ein Druckwerk verkauft und drittens «unbegründet auf Gehsteigen stehen bleibt». «Bring dein Kuscheltier mit!», hatte es im Aufruf geheißen: Viele taten es und drückten so ihre Solidarität mit dem Augustin-Verkäufer aus, der wegen seines Hundes nach § 78 StVO bestraft wurde.

Es gibt Städte mit Stadtregierungen, die unter «Innovation» etwas anderes verstehen als die Wiener Stadtregierung, die einen Autobahntunnel durch den Nationalpark Lobau als solche betrachtet. Es gibt Stadtregierungen, die die Straßenverkehrsordnung zurücknehmen und alle Verkehrsregeln und deren Zeichen aussetzen, mit der Intention, dass die Verkehrsteilnehmer_innen, ob im Auto, auf dem Rad oder zu Fuß, behutsam aufeinander zu achten beginnen. Diesbezügliche Experimente funktionieren: Der Stadtverkehr wird ruhiger, menschlicher! Wien geht in puncto Straßenverkehrsordnung offensichtlich den gegensätzlichen Weg. Der Wirkungsradius dieses Regelwerks wird auf eine Agenda ausgeweitet, für die die Straßenverkehrsordnung nicht erfunden wurde: auf das neoliberale Projekt der Vertreibung der Verlierer_innen aus den Innenstädten. Die Äußerungsformen dieses Missbrauchs von an sich sinnvollen Regeln sind derart absurd, dass sich ein surrealistischer Widerstand anstelle der traditionellen Unterschriftensammlung und Bürger_innenversammlung geradezu aufdrängt.

Und er geschah, wie seit zehn Jahren gewohnt, als Straßenspektakel im Rahmen des F13- Aktionstages (Freitag, 13. Juli). Inzwischen nehmen übrigens die F13-Aktivist_innen nicht einmal mehr wahr, dass die Kulturredaktionen der österreichischen Medien die traditionellen Happenings seit zehn Jahren genauso ignorieren wie die Berichterstatter_innen städtischer Vorkommnisse. Den einen ist das F13-Spektakel zu «politisch» oder zu «laienhaft», den anderen ist es zu künstlerisch. Redaktionen oder Mitarbeiter_innen, die sich für die Schnittstelle von Kunst und Partizipation, besser Kunst und Widerstand verantwortlich fühlen, werden nicht gebraucht.

Weil gerade an diesen Schnittstellen urbanes Leben blüht, bleiben die Spezialist_innen in den Kulturredaktionen oder die Publizistik-Praktikant_innen in den Glamour- und Verbrechensabteilungen merkwürdig provinziell. Selbst der «Falter», der seinem Anspruch gemäß diese überkommene Spezialisierung thematisiert, hat in den letzten zehn Jahren zusammen nicht mehr als 1000 Buchstaben über die Performances im öffentlichen Raum geschrieben, als ob No-budget-Straßenkunst, die noch dazu sozial engagiert ist, aus dem Rahmen der Kultur zu kippen wäre.

Die Teilnehmer_innen an den F13-Aktionen im Juli (die Rebel Clown Army, die Tanzgruppe Slow Forward sowie Freunde und Verkäufer_innen des Augustin) teilten Gott sei Dank den Kummer um die Defizite der kulturellen Journalistik nicht; sie ließen sich die anarchistische Lust, den öffentlichen Raum spielerisch und irritierend zu besetzen, nicht verderben. Denn sie hatten Grund zur Empörung. Mithilfe einer «fantasievollen» Auslegung der Straßenverkehrsordnung können ein Bettler, eine Bettlerin, ein Straßenzeitungsverkäufer, eine Verkäuferin in ein und demselben Moment sich dreimal verordnungswidrig verhalten (und entsprechend lange in das Polizeigefängnis): Er/Sie zwingt Fußgeher_innen zum Ausweichen, weil er/sie erstens einen Hund bei sich hat, zweitens ein Druckwerk verkauft und drittens «unbegründet auf Gehsteigen stehen bleibt». Und weil die Betroffenen dann für viele Polizist_innen immer noch zu gut wegkommen, können sie zusätzlich wegen Delikten nach dem Landessicherheitsgesetz sanktioniert werden.

«Bring dein Kuscheltier mit!», hatte es im Aufruf geheißen: Viele taten es und drückten so ihre Solidarität mit dem Augustin-Verkäufer aus, der wegen seines Hundes nach § 78 StVO bestraft wurde. Kabarettist Richard Weihs wies in einer Lesung auf der Mariahilfer Straße den unbeabsichtigten Humorgehalt von Amtsschimmelpoesie nach. Er zitierte aus den Strafverfügungen gegen einen weiteren Augustin-Kolporteur. Es gab Passant_innen, die nicht glauben wollten, dass das Vorgetragene seitenlang (von angeblich überforderten Beamten) in einen anstandsgemäß humorfreien Polizeiwachstubencomputer getippt worden war …

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