eingSCHENKt
Geburtstagstorte achtzehn Kerzen brennen. Das heißt für viele Jugendliche Kerzen ausblasen und gehen. Familien setzen ihre Kinder üblicherweise nicht mit 18 Jahren plötzlich auf die Straße, sondern fördern im besten Fall ihre Entwicklung zu reifen, selbstständigen Erwachsenen. Der Staat Österreich beendet seine Fürsorge jenen Kindern gegenüber, die ihm anvertraut sind. Und zwar mit 18. Einfach so.Sebastian kommt mit 5 Jahren in eine Wohngemeinschaft. Er verbringt seine Kindheit und Jugend in dieser neuen Familie. Hier baut er Beziehungen auf und ist in das soziale Umfeld integriert. Aufgrund seiner frühkindlichen Verwahrlosung und daraus resultierender Entwicklungsdefizite kommt er erst mit sieben Jahren in die Schule. Nach Beendigung der Schulpflicht mit 16 Jahren beginnt er eine integrative Berufsausbildung eine verlängerte Lehre, die vier Jahre dauert. Sebastian wird also erst mit 20 Jahren seinen Lehrabschluss machen. Gibt es die Möglichkeit von 18+ nicht, muss er die Wohngemeinschaft im zweiten Lehrjahr verlassen und, da er nicht nach Hause kann, alleine wohnen. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass er ohne Unterstützung den Lehrabschluss schaffen wird.
Jugendliche, die niemanden haben, der für sie sorgt, müssen dieselben Chancen erhalten wie jene Kinder, die in Familien aufwachsen dürfen. Es hat mehrere negative Effekte, Jugendliche, dies brauchen, mit vollendetem 18. Lebensjahr allein zu lassen.
Es wird der Jugendwohlfahrt ein falsches Anreizsystem gesetzt. Da mit 18 Jahren per Gesetz jede sozialpädagogische Unterstützung endet, werden junge Mädchen und Burschen relativ früh als hoffnungslose Fälle abgeschrieben. So kommt es beispielsweise selten vor, dass 17-Jährige noch in einer betreuten Wohngemeinschaft aufgenommen werden, weil diese Maßnahme in der kurzen verbleibenden Zeit keinen Erfolg mehr verspricht.
Mangelnde Betreuung und Hilfe für benachteiligte junge Menschen erzeugen soziale und gesellschaftliche Kosten: kein Job, Abdriften in schlechte Verhältnisse, höheres Krankheitsrisiko.
Die Finanzkrise hat etliche Jobs vernichtet. Der Berufseinstieg für benachteiligte Jugendliche ist dadurch noch schwieriger geworden. Da braucht man ein soziales Netz.
Ein neues Jugendwohlfahrtsgesetz sollte das alles ändern: Unterstützung über das achtzehnte Jahr hinaus, ein Vier-Augen-Prinzip am Jugendamt und österreichweite Standards. Das droht jetzt am Widerstand einiger Bundesländer zu scheitern.
Dabei braucht es österreichweite Standards in der Arbeit mit sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen. Standards, die auf Grundrechten basieren, nicht auf Almosen. Gerade Kinder, die es im Leben schon bisher schwer gehabt haben, brauchen für ihre Entwicklung Sicherheit. Kinderrechte sind ein Instrument, um diese Sicherheit zu garantieren: grundrechtsorientiert, einheitlich und flächendeckend. Damit man sich auf den achtzehnten Geburtstag freuen kann.