Im Kampf gegen das Betteln beweisen Justiz und Exekutive Fantasie
Während der Sicherheitssprecher der Wiener ÖVP von der «Stürmung des Christkindlmarktes durch Bettlerbanden» halluziniert, verhängte ein Richter des Unabhängigen Verwaltungssenats eine 20-stündige Polizeihaft gegen den Bettler und Augustinverkäufer Markus H. Sein Delikt: Beim Sitzen an der Hauswand ragten die Beine minutenlang einen (!) Meter in den mehr als zehn Meter breiten Gehsteig der Mariahilfer Straße.Wenn es um BettlerInnen geht, vergisst die Gesellschaft, dass sie das Erbe der Aufklärung trägt, und steigert sich in einen Irrationalismus hinein, der keine Grenzen zu kennen scheint.
Tatort 1, Platz vor dem Wiener Rathaus. Der konservative Politiker Wolfgang Ulm, der es zum Sicherheitssprecher der Wiener ÖVP gebracht hat, hat sich eine Aufgabe gestellt, mit der er glaubt, in der Adventzeit punkten zu können. Den Christkindlmarkt, «eine wunderbare Sache, eine Wiener Institution», will er vor dem Gesindel retten. In öffentlichen Statements vermeidet er den Begriff «Gesindel»: Eigentlich sind aber die Worte, die er für diesen Zweck verwendet, nicht weniger menschenverachtend. Er redet von «Stürmung» und von «organisierten Banden» (Quelle: OTS-Presseaussendung vom 22. 11. 2009) und meint BettlerInnen aus osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten. Weil das bräunliche Amtsdeutsch von vorgestern in den Sprechgewohnheiten der Exekutive, der Boulevardmedien (und leider auch des Philisters auf Rädern, der Wiener Linien, die taktlos «Ordnungs- und Sauberkeits»-Parolen durch ihre Volkslautsprecher jagen) fröhliche Urständ feiert, liegt Wolfgang Ulm in diesem Fall nur im Trend.
Ulms Folgerungen: Die Stadt Wien dürfe sich von den BettlerInnen nicht weiter «ausnützen lassen» und müsse mit einem «generellen Bettelverbot» reagieren. Eine Sprecherin der «Bettellobby Wien: «Da ein allgemeines Bettelverbot der erste Schritt in einen autoritären Staat wäre, sind die Wienerinnen und Wiener gut beraten, ihre Unsicherheitsgefühle nicht Politikern wie Wolfgang Ulm anzuvertrauen.» Und sie fügt hinzu: «Wo würde Ulm in diesen Tagen betteln, wenn er es müsste? Am Christkindlmarkt oder an den anderen Weihnachtsmärkten, wenn er klug wäre
(zwiti) «Verkehrsfremd» darf man sich nur mit Bewilligung verhalten
Tatort 2: Innere Mariahilfer Straße. Weil Anzeigen und Strafverfügungen quasi in den Alltag der Straßenmenschen integriert sind, kommen die wenigsten auf die Idee, die Augustin-Redaktion bzw. die Bettellobby Wien zu verständigen oder eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Markus H., als Hunde haltender Bettler und Augustinverkäufer eine Art lebendiges Inventar der Mariahilfer Straße, durchbrach dieses Schweigen und zeigte ein «Straferkenntnis» her. Wegen des Ausstreckens seiner Beine beim Sitzbetteln habe er drei Delikte begangen: Aufdringliche Bettelei gemäß § 2/1 WLSG, Vorschriftswidriges Verhalten auf Gehsteigen im Ortsgebiet gemäß § 78/c StVO und Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken ohne Bewilligung gemäß § 81/1 StVO. Deswegen wurde Markus H. aufgefordert, eine Strafe in der Höhe von 200 Euro oder falls diese uneinbringlich sei eine Ersatzarreststrafe von 100 Stunden anzutreten. Das geschah im Oktober des vergangenen Jahres.
Nachdem der Augustin die Sache publiziert hatte, kam es im März dieses Jahres
zu einem spektakulären Akt der Solidarität: zum «Gemeinsamen Gemeingefährlichen Beineausstrecken» (siehe Foto). Auf Flyers der F13-Bewegung wurde die Tat des Markus H. in größere Zusammenhänge gestellt: «Keine aufdringliche Bettelei liegt vor, wenn Bankmanager ihre Bank pleite gemacht haben und nun Staatshilfe erpressen, um die gewohnten Gehälter der Chefitäten zu sichern und die Anstrengungen zu finanzieren, die nach dem Aus des Bankgeheimnisses nötig sind, um den Steuerbetrug zu vertuschen »
Die an der Aktion Beteiligten, darunter ein ganzer Chor, und Markus H. selber hätten es damals, ihre solidarischen Beine in den Regen streckend, nicht für möglich gehalten, dass die nächste Instanz dieses skurrile und beispiellose Armenvertreibungsparagraphenerfinden halb bestätigen würde.
(zwiti) Über glaubwürdige und minderwertige Aussagen
Tatsächlich hob der Unabhängige Verwaltungssenat Wien lediglich Punkt 1 der Straferkenntnis auf. Der anzeigende Polizist musste nämlich als Zeuge zugeben, dass Markus H. beim Betteln die Passanten nicht angesprochen hatte. Dadurch konnte der Vorwurf der «Aufdringlichkeit» nicht aufrecht erhalten werden.
Da jedoch jetzt wirds realsatirisch der UVS befand, «der Meldungsleger» (also der gegen Markus H. amtshandelnde Polizist, die Red.) sei «ein geschulter und erfahrener Sicherheitswachebeamter, sodass schon aus diesem Grund davon auszugehen war, dass der Meldungsleger den Sachverhalt, den er in Ausübung seines Dienstes wahrgenommen hat, objektiv und richtig festgestellt und wiedergegeben hat», konnte der Bettler nicht freigesprochen werden. Das müsse man dem «einen versierten und glaubwürdigen Eindruck hinterlassenden» Polizisten schon abnehmen: Der Sandler habe PassantInnen den Weg verstellt. Ab in die immerhin nun auf 20 Stunden reduzierte Ersatzarreststrafe!
Markus H. will auch das nicht akzeptieren. Den Augustin-LeserInnen möchte er folgende Erkenntnisse ans Herz legen: «Erstens ist hier zwischen den Zeilen zu lesen, dass die Aussage eines geschulten Beamten mehr wert ist als die Aussage von Unsereinem. Zweitens können ähnlich Betroffene sich Rechtshilfe nicht leisten in der Regel werden die Sandler, ohne zu ihrem Berufungsrecht zu kommen, so bestraft, wie es das erste Straferkenntnis will. Drittens ist Wien Hauptstadt der Bevormundung. Könnt ihr euch wirklich eine andere Weltstadt vorstellen, in der man ins Gefängnis geht, weil man nicht mit angezogenen Beinen an der Hauswand lehnt?»