Arbeitswelt Leopold-MuseumArtistin

Die 1903 gegründete Wiener Werkstätte zeichnete sich durch sehr fortschrittliche Arbeitsbedingungen aus. Die Prügelstrafe war etwa verboten. Das Leopold-Museum, in dem bedeutende Werke der Wiener Werkstätte ausgestellt sind, ist hingegen in seiner rigiden Personalpolitik sehr fortgeschritten. Lästige Teile des Personals werden outgesourced, berichten Betroffene. Doch selbst die BesucherInnen müssen im Sinne der Gewinnmaximierung einiges hinnehmen.

­ Es ist kurz vor drei Uhr Nachmittags. An der Kassa des Leopold-Museums hat sich eine längere Schlange gebildet. Es ist statistisch gesehen jene Zeit mit der größten BesucherInnendichte und so finden eben dann auch Führungen statt. Einige der Wartenden haben im Radio eine Führung durch die Ausstellung gewonnen. Beim Einlösen ihres Gewinns erfahren sie, dass sie zwar für die Führung im Wert von drei Euro nichts bezahlen müssen, wohl aber für den Eintritt, der ohne Ermäßigung neun Euro beträgt.

Die nächste Überraschung erwartet die BesucherInnen an der nicht sehr effizient gestalteten Garderobe. Aus Sicherheitsgründen müssen gewisse Dinge wie etwa Rucksäcke abgegeben werden. Die kostenlosen Schließfächer hat der Geschäftsführer, Mag. Peter Weinhäupl, jedoch entfernen lassen, um die Einnahmen an der Garderobe zu maximieren. Da lass ich mich lieber beschimpfen, als auf die Einnahmen zu verzichten, erklärte Weinhäupl gegenüber betroffenen MitarbeiterInnen. In Wirklichkeit sind es aber die MitarbeiterInnen, die aufgrund fragwürdiger Maßnahmen mit der Unzufriedenheit der BesucherInnen täglich konfrontiert sind. Laut einer Diplomarbeit, verfasst an der Universität Wien, hat das Leopold-Museum aber auch kein Interesse an der Steigerung der BesucherInnenzahlen. Ein sehr interessantes Marketing-Konzept.

Die Aufsicht der AufseherInnen


Das Museum feierte zusammen mit dem gesamten Museumsquartier neu heuer seinen fünften Geburtstag. Fünf Jahre lang haben es die verschiedenen Geschäftsführungen auch verstanden, die Bildung eines Betriebsrates zu verhindern. Als ein Aufseher mithilfe der Wiener Arbeiterkammer seine Feiertagszuschläge einforderte, folgte seine Kündigung. Die Arbeiterkammer prozessierte bis zum Obersten Gerichtshof mit der Erkenntnis, dass die Sammlung Leopold als bundesnahe Institution nicht dem privaten Arbeitsrecht, sondern dem öffentlichen Vertragsbedienstetengesetz unterliegt. Die Sammlung musste dem Gekündigten sein Gehalt ein Jahr lang ohne fortdauernde Beschäftigung zahlen.

Im Juni vergangenen Jahres wurde das Problem der verlustreichen arbeitsrechtlichen Schlachten dauerhaft gelöst: Alle AufseherInnen wurden von einem Tag auf den anderen entlassen und nur noch teilweise von der Firma Siwacht eingestellt, der die Sicherheit im Museum übertragen wurde. Nebenbei waren es vor allem Frauen, die ihren Job verloren haben, denn derzeit gibt es nur mehr eine weibliche Aufseherin. Und obwohl die Firma Siwacht für ihre fortschrittlichen Arbeitsbedingungen nicht unbedingt berühmt ist, haben jene, die ihren Job durch das Outsourcing nicht verloren haben, bessere Arbeitsverträge als früher. Bei einer Arbeitswoche von durchschnittlich 40 bis 50 Stunden gelingt es einigen bereits, die magische Grenze von tausend Euro zu überschreiten. Und das in einem hochverantwortlichen Job, wo Kunstwerke im Wert von zig Millionen Euro bewacht werden müssen.

Wie auch in anderen Museen wird die Abhaltung von Führungen durch so genannte freie DienstnehmerInnen organisiert. Damit hat das Museum als Auftraggeber die Freiheit, diesen hochqualifizierten und auch oft sehr idealistisch arbeitenden Menschen jederzeit keine Aufträge mehr zu erteilen und sie damit nicht mehr zu beschäftigen. Dazu bedarf es nicht einmal einer Kündigung. Eine der wenigen Freiheiten dieser ArbeitnehmerInnen ist laut Vertrag allerdings die so genannte Weisungsfreiheit, die der Geschäftsführer allerdings auch nicht sehr ernst nimmt. In einem seiner sehr spärlichen Mails an die KunstvermittlerInnen schreibt Weinhäupl: Da es anscheinend nichts nützt, sinnvolle Regeln in die (Vermittlungs-) Welt zu setzen, gebe ich hiermit eine Anweisung, die bei Nichtbefolgung die Beendigung des freien Dienstverhältnisses des jeweils betroffenen [sic!] zur Folge hat.

Mittellose KunstvermittlerInnen


Seit der Eröffnung des Museums vor fünf Jahren haben die Honorare der KunstvermittlerInnen nicht einmal eine Inflationsanpassung erfahren. Dafür sind heute Leistungen nicht mehr honoriert, die es früher waren. Treffen sich etwa die KunstvermittlerInnen zu ihrem monatlichen Jour Fixe, um sich Führungstermine abzuholen und kommende Ausstellungen zu besprechen, tun sie das mittlerweile in ihrer Freizeit. Immer wieder versuche die Geschäftführung auch, das Honorar pro Führung durch die individuelle Vereinbarung von Pauschalen zu drücken, berichten Betroffene dem Augustin. So sollte ein Mitarbeiter im Rahmen einer Aktion zu Leopoldi etwa sieben (!) einstündige Führungen hintereinander abhalten und dafür nicht einmal die Hälfte des sonst üblichen Honorars erhalten. Gleichzeitig wollte das Museum, eine Konkurrenzklausel in die freien DienstnehmerInnen-Verträge schreiben, obwohl das Arbeiten in anderen Museen für viele KunstvermittlerInnen auch eine Frage des finanziellen Überlebens ist.

Im Sommer des vergangenen Jahres traf der Vorstand der so genannten Privatstiftung Museum Leopold einige Entscheidungen zur Kunstvermittlung. Der Sparefroh in diesem Stiftungsgremium, wie er in einem Standard-Interview genannt wird, ist Gehrers rechte Hand, Sektionschef Helmut Moser. Aufgrund der für die Museumspraxis einschneidenden Maßnahmen entschloss sich das Kunstvermittlungsteam, dem Vorstand eine kollektiv verfasste Stellungnahme zu übermitteln. Diese Stellungnahme sei wundersam auf dem Weg zu ihren AdressatInnen verschwunden; dafür habe Mag. Weinhäupl die Suche nach den Aufständischen begonnen, mutmaßen die Aufständischen.

Am Valentinstag, dem 14. Februar 2006, kündigte er zwei Kunstvermittler, gegen einen der beiden wurde bereits Monate davor mit einem intensiven Mobbing begonnen. Der Geschäftsführer bestätigte im Schreiben mit seiner eigenen Unterschrift die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist. Die Zahlung einer Kündigungsentschädigung durch rechtliche Interventionen der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) war die Folge.

Den Betroffenen soll der Geschäftsführer trotz mehrfacher Anfragen das Gespräch und damit einen Kündigungsgrund verweigert haben. In einem Mail an eine ehemalige Stammkundin, die sich über den Rauswurf des hochqualifizierten und engagierten Kunstvermittlers überrascht zeigte und um Erklärung bat, zeigte sich Weinhäupl jedoch sehr auskunftsfreudig: Untergrabungen des Systems können wir nicht dulden.

Am Tag der Kündigung ließ der Geschäftsführer die verbleibenden KunstvermittlerInnen auch eine Vorzensurverpflichtung unterschreiben. Sämtliche Stellungnahmen gegenüber der Öffentlichkeit, seien vor ihrer Freigabe der Direktion vorzulegen. Zahlreiche Beschwerdebriefe ehemaliger StammkundInnen an den Weinhäupl aufgrund der unverständlichen Kündigung blieben unbeantwortet, und so wandte sich ein nun arbeitsloser junger Familienvater an den Stiftungsvorstand. Die Reaktion war nicht sonderlich hilfreich. Dr. Martin Eder, Jurist, Vorstandsmitglied und Berater des Geschäftsführers, drohte dem Betroffenen mit rechtlichen Konsequenzen.

Ist das Klima der Einschüchterung, das im Leopold-Museum herrsche, bloß eine Imagination, eine Unterstellung Unzufriedener? Dagegen spricht, dass im Museum nach wie vor tätige Menschen dem Augustin selbst unter Garantie der Anonymität keine Angaben zu ihrer Arbeitssituation machen wollten.