Behindert und sprachlos?tun & lassen

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Max wird im November sechs Jahre alt. Wenn es nach ihm gehen würde, hätte er gerne jeden Tag Geburtstag. Leider kann er diesen Wunsch nicht selbst äußern, da er aufgrund seiner Behinderung, einer spastischen Tetraplegie, auch keine Lautsprache hat. Sein Laut- bzw. Wortverständnis ist jedoch kaum eingeschränkt. Er ist ein sehr aufgeweckter Bub, der aber seine Arme und Beine nur schwer bewegen kann. Das Schreiben und Rechnen soll Max nun mit Hilfe einer Spezialhardware ermöglicht werden. Die Initiative «Life Tool» stellt das zur Verfügung. Mit der speziellen Tastatur kann er zum ersten Mal ein paar Buchstaben tippen. Die Tasten liegen unter einer gelochten Abdeckplatte, die eine sichere Handauflage gewährleistet. Außerdem vermindert sie die Gefahr eines versehentlichen oder gleichzeitigen Drückens mehrerer Tasten. Dann bekommt Max auch noch einen speziellen Joystick, der ihm die Steuerung der Maus ermöglicht. Am Anfang ist dies noch sehr schwierig, da es ihm noch nie selbständig möglich war, am Computer etwas zu bewirken.Mit Hilfe von einigen Lernprogrammen lernet Max die Maus zu steuern. Endlich kann er zeigen, was er kann. Da sich der Bub nie sprachlich äußern konnte, wurden seine kognitiven Fähigkeiten immer nur erahnt. Gäbe es keine helfende Technologie, dann würde all das, was Max kann, verschüttet bleiben. Assistierende Technologien und unterstützte Kommunikation sind Lebenswerkzeuge für Menschen mit Behinderungen. Das Recht darauf bleibt ihnen aber verwehrt. Manchmal wirds gezahlt, manchmal nicht.

Das kann auch anders sein. Die bestehenden Zuständigkeiten müssten gebündelt werden, im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung könnten sich Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger einigen, wer welche Hilfsmittel finanziert. Der große Vorteil wäre, dass Menschen mit Behinderungen nur mehr einer einzigen Ansprechstelle gegenüberstehen und sie nicht mehr von Behörde zu Behörde geschickt werden. Und dann braucht es Grundrechte. In der Schweiz existiert ein entsprechendes Gesetz bereits seit Mitte der 1970er Jahre, die so genannte Hilfsmittelverordnung. Sie regelt genau, welche Hilfsmittel zu welchen Zwecken seitens der öffentlichen Hand finanziert werden. Beratungsorganisationen beraten im Vorfeld, unterstützen bei Behördenwegen und Installation der Geräte.

Laut Statistik Austria haben 63.000 Menschen in Österreich Probleme beim Sprechen oder können sich gar nicht über ihre Lautsprache ausdrücken. Es sind junge und alte, mit einer Behinderung seit der Geburt oder z. B. einer Einschränkung nach einem Schlaganfall. Sie alle können nicht einfach schnell etwas sagen, um ihre Interessen, Vorlieben und Gefühle zu artikulieren. Die Vorteile eines guten, finanzierten Angebots dieser Lebenswerkzeuge liegen auf der Hand Menschen mit eigenständiger Kommunikation können ihr Leben selbstbestimmt gestalten. Aber nicht nur das soziale Leben hängt entscheidend davon ab, auch bei Schule, Ausbildung und Beruf sind assistierende Technologien unersetzbarer Begleiter. Und präventiv wirkt es auch diese Hilfsmittel fordern, fördern und wirken einer erhöhten Pflegebedürftigkeit entgegen. Und es wird klargestellt: Max ist nicht sprachlos.