«Bitte kommen Sie in meine Praxis!»tun & lassen

Per Zuzahlung zum schnellen Operationstermin

Die Medizin kennt viele Klassen: von den gänzlich vom Gesundheitssystem Ausgeschlossenen über die Durchschnitts-Versicherten bis hin zu den privatfinanzierten Vorzugspatient_innen. Anna Herr hatte eigentlich einen gewöhnlichen Bandscheibenvorfall – auf der «Goldenen Meile» ums Allgemeine Krankenhaus in Wien hat sie erfahren, wie ein bisschen Spendabilität ihre Schmerzen lindern helfen kann.

Illu: Karl Berger

Au, das tut weh. Ein Bandscheibenvorfall ist so eine Krankheit, die man gerne schnell wieder los wäre. Wenn man operiert werden muss, muss man leiden, bis man einen Operationstermin bekommt. In dem öffentlichen Wiener Krankenhaus, in das mich die Ambulanz gebracht hatte, sagte man mir, ich sollte abwarten und in zwei Wochen wiederkommen. Nach 14 Tagen rufe ich an: Die Wartezeit für einen neuen Besprechungstermin in der Ambulanz beträgt zwei weitere Wochen. Autsch! – Da verstehe ich nicht, dass man diesen Nachtermin nicht gleich bei der Entlassung aus der Ambulanz ausgemacht hat. Doch ich werde eh noch lernen müssen, dass Warten im Krankenhaus System hat: Auf eine Operation, sagt man mir beim Nachtermin, müsse ich mindestens einen Monat warten.

Ganzheitliche Beratung, Teil 1: das Gesundheitssystem


Nachdem ich den Eindruck habe, dass keine_r der besuchten niedergelassenen Ärzt_innen meine Krankheit ernst genug nimmt, bin ich irgendwann ausreichend verunsichert, um zu einem Spezialisten zu gehen, auch wenn er als Wahlarzt weitestgehend aus der eigenen Tasche zu zahlen ist. Die Ganzheitlichkeit seiner Behandlung umfasst auch, dass er mich mit den nötigen Kompetenzen im Umgang mit unserem Gesundheitssystem ausstattet: Er rät davon ab, sich einfach in einem Krankenhaus anzumelden und erklärt mir, wie man an einen baldigen Operationstermin kommt und im Krankenhaus besser behandelt wird. Er nennt mir einen Arzt, der eine leitende Stellung in einem Krankenhaus hat. Diesen Arzt soll ich in seiner privaten Praxis besuchen, dort würde er mir dann einen Operationstermin geben.

Ich besuche diesen Primararzt. Seine Ordination befindet sich in einem Ärztehaus in der «Goldenen Meile» – so heißen die Straßen, die rund um das AKH liegen. Hier reihen sich die Privatkliniken, in denen viele im Krankenhaus tätige Ärzt_innen zusätzlich operieren, an Ordinationen, die von Krankenhausärzt_innen betrieben werden. Die Ordination, die ich besuche, besteht aus einem kleinen Warteraum und einem noch kleineren Konsultationsraum: keine Sprechstundenhilfe, keine Geräte, keine Kassenzulassung – Sprechstunde zwei Mal die Woche zwei Stunden am späten Nachmittag. Der Primar kann die CD mit den Bildern der Magnetresonanztomographie nicht öffnen, findet das aber unproblematisch, weil die genauen Umstände eh noch der operierende Neurochirurg untersuchen muss (den ich später auch noch in seiner Praxis besuchen werde). Für das zehnminütige Gespräch wird der Primar mir 140 Euro in Rechnung stellen.

Ganzheitliche Beratung, Teil 2: die 3-Klassen-Medizin


Mein ganzheitlicher Wahlarzt, der selbst nicht in Krankenhäusern arbeitet, legt mir auf Rückfrage die «positiven Seiten» des Systems dar: Es stelle neben dem System der gesetzlichen Krankenkasse und der Privatversicherung einen Mischweg dar, der es einer Kassenpatientin erlaube, für geringe Kosten eine mehr oder weniger umfangreiche Privatbehandlung zu bekommen. Man kann den Arzt wählen, der einen operieren wird, bekommt schneller einen Operationstermin und mehr Zuwendung bei der Behandlung. Das entspreche genau den Bedürfnissen seiner Kund_innen – Zusatzversicherte, die die Kosten eines Besuchs der privaten Ordination eines Krankenhausarztes bei ihren Kassen zurückbekommen können. Sie werden so – zwischen Privatpatient_innen und Patient_innen, deren Behandlung ausschließlich die gesetzliche Krankenkasse übernimmt – zur zweiten Klasse in einer Drei-Klassen-Medizin.

Worüber mein Wahlarzt nicht spricht: Die (tatsächlichen) Kosten tragen dabei andere, die sich diese Art der Schmiergeldzahlung im rechtlichen Dunkel-Grau-Bereich nicht leisten können oder wollen. Längere Wartelisten bei unter Umständen dringenden, möglicherweise lebensverlängernden Operationen, weil andere vorgereiht werden. Und es ist klar, dass dieses System nur so lange funktioniert, solange es ausreichend defizitär ist. Schließlich muss den Patient_innen erst der Nutzen eines Besuchs einer Privatpraxis verständlich gemacht werden. Solange es diese Praxis des Zuverdienens gibt, werden die daran verdienenden Ärzt_innen kaum Interesse haben, Wartezeiten transparent zu machen oder zu verkürzen.

Ganzheitliche Beratung, Teil 3: die Warteliste


Das ganze System basiert auf der österreichischen Besonderheit, dass niedergelassene Ärzt_innen zusätzlich als Angestellte im Krankenhaus arbeiten können. Die Vermischung dieser beiden Tätigkeiten scheint oft weitreichend zu sein. Auf praxisplan.at, einer offiziellen Website der Wiener Ärztekammer, die eine Datenbank aller niedergelassenen Ärzt_innen umfasst, geben viele ihre Dienststellen im Krankenhaus gleich mit an. Diese Vermischung ihrer Tätigkeit als niedergelassener und als im Krankenhaus angestellter Arzt stellt die Basis dieses Drei-Klassen-Systems dar, bei denen Krankenhausärzt_innen an einem Missbrauch des gesetzlichen Krankensystems verdienen.

Seit 2011 gibt es ein Gesetz, das zur Führung transparenter Wartelisten verpflichtet (KAKuG-Novelle vom 30. 7. 2011). Allerdings wehren sich die meisten Länder mit Händen und Füßen, solche Wartelisten einzuführen. In einer Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage (3106/J) an die Gesundheitsministerin bestätigt diese, dass «in allen Krankenanstaltengesetzen der Länder Regelungen über die Führung transparenter Wartelisten aufgenommen» wurden. Sie bezeichnet das Vorreihen als illegal, sieht allerdings nicht sich, sondern die Krankenhäuser selbst in der Pflicht, dagegen vorzugehen: «Es ist Angelegenheit der Krankenanstaltenträger, im jeweiligen Dienstrecht entsprechende Sanktionen vorzusehen.» Während viele öffentliche Krankenhäuser solche Regelungen verankert haben, haben Ärzt_innen der privat-gemeinnützigen Krankenhäuser eher Handlungsspielräume. Die Beantwortung der Anfrage wird mit dem gerne hochgehalten Mythos beendet, dass es die Zwei-Klassen-Medizin in Österreich gar nicht gibt: «Meinem Ressort liegen keine Informationen vor, welche ein Vorgehen gegen die in der Anfrage unterstellte ‹Zwei-Klassen-Medizin› erfordern würden. Insbesondere bedeute der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung keinesfalls eine Bevorzugung oder Besserstellung in der ärztlichen Behandlung.» Das stimmt nur insoweit, als man die Umstände besser trifft, wenn man von einer Drei-Klassen-Medizin spricht, statt von einer Zwei-Klassen-Medizin.

Auch Sonderklassepatient_innen dürften in öffentlichen oder privat-gemeinnützigen Krankenhäusern nicht vorgereiht werden. Auch hier scheint die gelebte Praxis vielfältig zu sein. Stefan Deflorian, Chef des Tiroler Krankenanstaltenträgers Tilak, fasst die Vorgehensweise für die Terminvergabe in einem Interview zur Einführung der verpflichteten Wartelisten («Tiroler Tageszeitung») mit folgenden diffusen Worten zusammen: «Sonderklassepatienten werden nicht eingeschoben. Deren OP-Termin richtet sich nach dem Terminkalender des Arztes.» Darf man das so verstehen, dass es neben der offiziellen Warteliste noch weitere Operationstermine gibt?

Und wie sieht es bei der zweiten Klasse aus? Während das Ministerium den Kopf in den Sand steckt und auch die Krankenhäuser nicht an Transparenz interessiert zu sein scheinen, kennt die Wiener Pflege- und Patient_innenanwältin Sigrid Pilz das Problem mit der «Vorfahrt» durch Zuzahlung dagegen gut. Im Gespräch berichtet sie über ihre Erfahrungen: «Patientinnen und Patienten berichten uns davon, dass sie mehrere hundert Euro in der Privatpraxis für die Vorfahrt auf der Warteliste bezahlen. Dabei handelt es sich um Korruption, also um den Missbrauch einer öffentlichen Vertrauensstellung zur Erlangung eines privaten Vorteils. Die rechtlichen Regelungen legen klar fest, dass in öffentlichen und privat-gemeinnützigen Krankenhäusern niemandem Vorfahrt gewährt werden darf. Selbst Privatpatienten dürfen nicht vorgereiht werden oder eine bessere Medizin bekommen. Probleme mit der Vorteilsgewährung nach einem Besuch in der Privatpraxis treten hauptsächlich in den privat-gemeinnützigen Krankenhäusern auf.»

Fazit: Wollen Sie für dieses Krankenhaus spenden?


Ich selbst wundere mich also nicht länger über meine eigenen Erfahrungen und auch nicht über die Berichte, die ich nach und nach von Bekannten erhalten: Besuche in den Privatpraxen von Krankenhausärzt_innen zur Verkürzung von Wartezeiten sind gängige, wenn auch korrupte Praxis. Transparente Wartelisten und verbindliche Regelungen des ärztlichen Dienstrechts könnten Abhilfe schaffen, wenn sie auch das System nicht sofort vollständig beseitigen; im System der Krankenkassen werden ständig neue Wege gefunden, um von den Patient_innen und Patienten zusätzliches Geld zu bekommen. Von einer neuen Methode, Geld aus Patient_innen herauszulocken, hat mir letztens ein Freund aus Deutschland erzählt. Bei der Anmeldung zu einer Operation wurde er in einem staatlichen Krankenhaus vor Festlegung des Operationstermins gefragt: «Wollen Sie für dieses Krankenhaus spenden?» Das hat einen faden Beigeschmack, nicht nur weil es das Vertrauensverhältnis zum Krankenhaus irritiert, sondern auch, weil man vermuten könnte, dass sich das Spenden oder Nicht-Spenden auf die Wartezeit auswirkt. Klar ist: Wohltätigkeit ist eindeutig auf dem aufsteigenden Ast!

Die Autorin wurde letztendlich nicht bevorzugt operiert. Wenn Sie ähnliche Erfahrungen bei der Festlegung von Operationsterminen gemacht haben, freuen wir uns über Post an redaktion@augustin.or.at, die wir an die Autorin weiterleiten. Alle Antworten werden anonym behandelt. Eine Zusammenfassung der Einsendungen wird im Augustin abgedruckt.