«Der Ort Widerstand ist unbekannt»tun & lassen

Ziviler Ungehorsam geht bewusst das Risiko ein, verfolgt zu werden

Neues schaffen heißt Widerstand leisten. Widerstand leisten heißt Neues schaffen, schrieb Stéphane Hessel. Unzufriedenheit und Widerwille regt sich allenthalben angesichts der täglich veröffentlichten und halbherzig bis engagiert kommentierten Zustandsberichte über unsere Republik. Gefährlich wäre in dieser Situation, das Bewusstsein für die Gefahr stillzulegen.Peter Sloterijk dazu in seiner «Kritik der zynischen Vernunft» aus dem Jahr 1983: «Unwiderruflich sind Misstrauen, Desillusionierung, Zweifel, Distanzhaltungen in die sozialpsychologische Erbmasse eingedrungen. Alles Positive wird von jetzt an ein TROTZDEM sein, von latenter Verzweiflung unterspült. Es regieren die gebrochenen Modi des Bewusstseins: Ironie, Zynismus, Stoizismus, Melancholie, Sarkasmus, Nostalgie, Voluntarismus, Resignation, Depressivität und Betäubung als bewusste Wahl der Unbewusstheit.» Es gilt aber vielmehr das Bewusstsein dafür zu stärken, dass Vorstellungen von sinnerfülltem Leben, von Solidarität ihre Berechtigung haben und durchgesetzt werden wollen, wenn man sich nicht mit einem TINA – «There Is No Alternative» der nach wie vor behaupteten neoliberalen Gebetsmühlendreher abzufinden bereit ist und in die Statistik der Politikverdrossenen aufnehmen lassen will. Widerstand ist angesagt, und das ist kein leichtes Unternehmen, wenn es denn zielführend sein soll. Er ist lohnend, denn es geht um Grundrechte, die eingeschränkt bzw. still und heimlich eliminiert werden.

In der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist das Widerstandsrecht unter Artikel 20, Absatz 4 seit 1968 (!) verankert: «Gegen jeden, der es unternimmt, diese (demokratische) Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.» Gleichzeitig wurden allerdings auch verfassungsrechtliche Beschränkungen im Fall eines Notstands formuliert. Dies Widerstandsrecht richtet sich gegen staatliche Organe selber, die versuchen, durch politische Entscheidungen (Gesetze, Maßnahmen) die gegebenen Grundrechte außer Kraft zu setzen, zu beseitigen oder umzustürzen.

Sucht man über Google Auskunft über das Widerstandsrecht in Österreich, erscheint die Rückmeldung: «Der Ort Widerstand ist unbekannt. Kennen Sie diesen Ort und möchten Sie, dass ihn jeder finden kann, tragen Sie ihn in Google Maps für Österreich ein.»

Wenn jetzt Leser_innen diesem Vorschlag nachkommen und einen bestimmten Ort angeben wollten, mögen einige Gedanken bedacht werden. Der Akteur mit dieser Adresse würde – sehr zur Zufriedenheit seiner Gegner_innen – in die Rolle eines Michael Kohlhaas gedrängt, sozusagen literarisch markiert und damit achselzuckend kaltgestellt.

Heinrich von Kleists Novelle, erschienen 1810, zeichnet das Bild eines Rosshändlers, dem von einem Burgherren widerrechtlich und übel mitgespielt wird. Er beschwert sich, klagt. «Ein richtiges, mit der gebrechlichen Einrichtung der Welt schon bekanntes Gefühl», sein Gerechtigkeitssinn lässt ihn alles unternehmen, sich sein Recht zu verschaffen. Doch er bleibt erfolglos. Er nimmt es schließlich selbst in die Hand, sein Recht durchzusetzen, und zwar mit Gewalt. Er erreicht zwar kleine Siege, wird aber schließlich enthauptet. Kleist benutzt das Material einer historischen Vorlage aus dem 16. Jahrhundert.

Wer nicht Recht bekommt, bleibt im Unrecht

Der geschichtliche Michael Kohlhase ist ein Händler, dem Unrecht geschieht, das er zunächst auf üblichem Rechtsweg gesühnt sehen will. Er scheitert an Intrigen und Parteibildungen. Er erklärt schließlich seinen Gegnern und dem Kurfürsten von Sachsen 1532 die Fehde, ein Rechtsinstitut, das vom Mittelalter bis zur frühen Neuzeit von Freien zur Durchsetzung von Recht üblich war. Übergeordnete Instanzen wurden nicht eingeschaltet und Gewaltakte bildeten das Instrumentarium. Das Gesetz vom «Ewigen Landfrieden» im Heiligen Römischen Reich von 1495 sollte dieser Praxis der Selbstjustiz ein Ende setzen. Ungeachtet dessen setzte Kohlhase immer wieder Gewaltakte – Raub, Brandschatzung. Martin Luther, der auch in Kleists Novelle als Vermittler auftritt, schrieb 1534 in einem Brief an Kohlhase:

«Es ist ja wahr, dass Euch Euer Schaden und Schande billig wehe tun soll und [erg.: Ihr] schuldig seid, dieselbige zu retten und zu erhalten, aber nicht mit Sünden oder Unrecht. … Was ihr mit Recht ausführen moget, da tut ihr wohl; könnt ihr das Recht nicht erlangen, so ist kein anderer Rat da, denn Unrecht leiden.»

Luther empfahl also dringend Gewaltverzicht, selbst um den Preis der Aufrechterhaltung der Ungerechtigkeit. Luther hat den Vollzug des Todesurteils nicht kommentiert. Es ist bemerkenswert, dass Luther 1521 beim Reichstag zu Worms vor den versammelten Fürsten und dem Kaiser sein Recht auf Gewissensfreiheit behauptet: «Hier stehe ich und kann nicht anders, Gott helfe mir! Amen.» Außer in der Frage der Durchsetzung des Evangeliums setzte er aber Widerstand mit Aufruhr, Rebellion gleich. Er blieb ganz im theokratischen Obrigkeitsdenken gefangen.

«Alle Gewalt (= Macht) ist aus Gott» bestimmte die grundsätzliche Akzeptanz der Rechtmäßigkeit und Autorität von Herrschaft. Das ius resistendi anerkannte immerhin durch die Jahrhunderte ein religiös oder humanitär begründetes Widerstandsrecht auf Auflehnung gegen die Staatsgewalt. Es galt als äußerstes Mittel, das sonst nicht zu bekämpfende Unrecht von Herrschenden aufzuheben.

Nachdem das Lehnswesen mit seiner Treuestruktur und der persönlichen Bindung an den Herrn (das vergebene Lehen, Lebensgrundlage galt als materieller Treueerweis des Herrn) im 13. Jahrhundert durch den sich bildenden Ständestaat abgelöst worden war, fand das Widerstandsrecht seinen Niederschlag in vielen Staatsverträgen, z. B. 1215 in der Magna Carta, im Bill of Rights 1688 und in der Unabhägigkeitserklärung 1776. Das darin formulierte Gleichheitsprinzip – «alle Menschen sind gleich an Rechten geboren» -galt u. a. nicht für Frauen und nicht für Sklaven. Die Häfte der Unterzeichner waren Sklavenhalter.

Teilhabe an den Machtstrukturen war an Besitz gebunden: Das waren Grundbesitzer und später die Steuerzahler. Hugo Grotius (1583-1645) schuf die Grundlage eines Völkerrechtes. Das allerdings zielte auf die Bedürftigkeit des Menschen nach Schutz und verwarf damit jede Vorstellung von der möglichen Autonomie des Menschen.

Die 1848er-Verfassung

Thomas Hobbes‘ Sicht, «der Mensch ist dem Menschen ein Wolf», setzte sich nachhaltig durch, um staatliche Herrschaft zu legitimieren. Daran anknüpfend konnte Samuel Pufendorf (1632-1694) die Begründung des Absolutismus als ideale Herrschaftsform entwickeln. Jean-Jacques Rousseau sprach 1762 dagegen in seinem «Contract Social» von dem volonté générale, dem Gemeinwillen aller als Fundament des Gemeinwohls der Gesellschaft. Seine politische Theorie richtete sich gegen den Gedanken des «Gottesgnadentums» – der vollendesten Herrschaftsform nach dem Prinzip «Alle Gewalt ist aus Gott». Das abolutistische Habsburgerreich gründete fest gerade auf diesem Fundament «von Gottes Gnaden».

Die Akzeptanz dieses Grundsatzes ist auch mit dem Untergang des Habsburgerreiches längst nicht verschwunden: Der Ständestaat in der Zwischenkriegszeit kleidete es in pseudodemokratische Strukturen. Die Wallfahrt nach Mariazell der Regierung Schüssel II 2002 wollte ein wenig an dem Nimbus «von Gottes Gnaden» teilhaben, nachdem der Weg zur Angelobung wegen der Demontrant_innen am Ballhausplatz nur unterirdisch sicher schien …

Die Definition des «Gemeinwohls» lag also bei der Person des Herrschers und seiner Berater, die sich – modern gesagt – auch als Lobbyisten verstanden und bestechlich waren. Er regierte nicht Bürger und Bürgerinnen (citoyens und citoyennes), sondern Untertanen.

Mit dem Rechtspositivismus des 19. Jahrhunderts wurde – in immer komplexeren Notwendigkeiten – quasi für alle Möglichkeiten und Herausforderungen Recht gesetzt. Dem Paragraphendickicht konnte sich niemand entziehen: Das Legalitätsprinzip unterwarf jeden Bürger dem Rechtssystem. Der Staat gewährte seinen Bürgern zwar auch Grundrechte. Aber diese Grundrechte sorgten einzig für die Ausgrenzung der privaten Freiheitssphäre des bürgerlichen Individuums gegenüber dem Staat.

Die erste österreichische Pillersdorf’sche Verfassung 1848 unter Kaiser Ferdinand I. legt einen bürgerlich-liberalen Grundrechtekatalog vor, in dessen Vordergrund Glaubens- und Gewissensfreiheit, Presse- und Gewerbefreiheit sowie persönliche Freizügigkeit und Privatheit (Unverletzlichkeit des Hausrechtes und Briefgeheimnis) garantiert schien. Die Regelungen sollten in erster Linie die «Freiheit» vor Übergriffen auf das Eigentum schützen und konnten mit der Loyalität des Besitzbürgertums rechnen. Die brennenden sozialen Fragen wurden vor diesem Hintergrund ignoriert. Das Widerstandsrecht aber wurde mehr und mehr zurückgedrängt. Niemand konnte in der Zeit des Totalitarismus des 20. Jahrhundert darauf zurückgreifen.

Der «Widerstand» oder die «résistance» gegen den Nationalsozialismus prägten jedoch nachhaltig die Vorstellung von Widerstandspflicht.

Die Erklärung der Menschenrechte 1948 schuf die Grundlage für die Möglichkeit aller Menschen, ihnen zustehende Rechte einzuklagen. Die österreichische Verfassung anerkennt die Menschenrechtserklärung in der Präambel. Man kann sich also auf sie berufen, aber auch sie ist längst durchlässig für Nichtbeachtung geworden, wie das Recht auf Arbeit oder das Recht auf Asyl etwa zeigen.

Hörige gehören sich nicht selbst

Viele Österreicher_innen sind in ihrem Selbstverständnis Untertanen geblieben, einer Herrschaft von denen «da oben» unterworfen. Die Etymologie des Wortes macht dies Phänomen deutlicher: Aus althochdeutsch «unterjocht, unterworfen» kennt schon das Mittelhochdeutsche die Akzeptanz: «sich unterordnend». Die Zielvorstellung aus Sicht der Herrschenden ist ein obrigkeitshöriger Mensch, der gehorcht. Die Freiheit der Stammtische – Kulminationspunkt des Murrens ist erhalten geblieben, das Prinzip «Pressefreiheit» gibt Gratisblättern viel Raum. Die Parlamentarier_innen, Volksvertreter_innen (!) kommen im Streit um die Vormachtstellung ihrer Parteien dem Clubzwang nach, selten vertreten sie eigenverantwortete Standpunkte. Untertanen gehorchen.

Gehorsam schaltet viele Sinne aus, ihm genügt das Hören. Aber Hörige sind unfreie Menschen. Sie gehören nicht sich selbst. Sie lassen sich den Mund verbieten. Aber den Mund aufmachen, mitreden, Antworten suchen und finden heißt mündig werden, heißt: erwachsen und verantwortlich werden. Die Welt verantworten (Hannah Arendt) bedeutet Rede und Antwort stehen, handeln nach bestem Wissen und Gewissen; Gewissen nicht als Instrument der sozialisierenden Anpassung, wie es Tiefen-und Entwicklungpsychologie interpretieren, sondern der Kritik. Und diese Kritik bleibt nicht dem Einzelnen überlassen, sondern muss im Diskurs mit anderen geprüft und erarbeitet werden. Das ist vornehmlich die Methode der Bemühungen der Zivilgesellschaft.

Ziviler Ungehorsam ist das äußerst riskante Mittel des Widerspruchs und Widerstandes. Er ist grundsätzlich gewaltlos. Mit dieser Verpflichtung wird er zu einem symbolischen Akt. Als öffentlich gemachter Ungehorsam, d. h. Verstoß gegen ein Gesetz, riskiert er strafrechtliche Folgen, als Unbotmäßigkeit und Dissidenz wirkt er stark. Dennoch verzichtet er auf Gegenmacht, denn das wäre Revolution. Er will sichtbar machen und Überzeugungsarbeit leisten, Wahrheits- und Richtigkeitsansprüche in der argumentativen Auseinandersetzung gewaltlos einbringen, seit Ghandi davon ausging, dass der Gegner überzeugt werden soll und daher als überzeugbar anzusehen ist. Aber es kann nicht damit gerechnet werden, dass diese Grundsätze auch von Seiten der herausgeforderten Organe des Staates eingehalten werden. Darum geht ziviler Ungehorsam bewusst das Risiko ein, als «illegal» eingestuft und strafechtlich verfolgt zu werden.

Bürgerrecht vor Bankenrecht


Doch nicht alles, was gesetzeskonform, legal ist, ist auch legitim. Das Stichwort «illegal» ist schnell bei der Hand, wenn Behörden entscheiden, dass das Verhalten von Menschen nicht gesetzeskonform ist. Ein dramatisches Beispiel dafür ist, dass Flüchtlinge, die ihr Menschenrecht auf Schutz einfordern, von den Behörden als «illegal» bezeichnet werden, weil sie keine gültigen Reisedokumente aufweisen können. In der landläufigen Auffassung wird «illegal» zudem mit «kriminell» gleichgesetzt – in Kärnten führte das dazu, dass Asylsuchende auf der Saualm isoliert wurden. Und als illegal wird die Entscheidung von Bürger_innen angesehen, ihr Geld vertrauenswürdigen, nachhaltigen Unternehmer_innen zu überlassen und Banken zu meiden. In einem Klima des Misstrauens, das seit der Lehman-Krise 2008 wuchs und durch die Korruptionsaufdeckungen in Österreich nicht gerade abgebaut wurde, suchen Bürger_innen berechtigt nach Möglichkeiten, ihr Geld sinnvoll anzulegen. Und das ist legitim.

Sie geben Bürger_innenbeteiligungsprojekten den Vorzug gegenüber geschlossenen Systemen. Das Misstrauen gegenüber einer Geldwirtschaft, die großteils virtuell, nicht mehr an Waren gebunden, Gewinne kreiert, wird größer. Bürger_innen wünschen sich ein Wirtschaftssystem, das den Menschen dient, ihnen ein sinnvolles Leben ermöglicht. Die Krise 2008 ist eine systemische Krise. Eine Reform des Bankenwesengesetzes wäre ein notwendiger Schritt, dem entgegenzusteuern. Die von 11.000 Bürger_innen unterzeichnete Petition wird vom Parlament nicht unbeachtet bleiben können.

Ziviler Ungehorsam braucht solche vernetzte Gemeinschaft. Es braucht also die Verbindung zwischen Menschen mit je eigenen Erfahrungen und Kompetenzen, um sich diesem Prozess anzuschließen. Leben und Denken im regionalen Kontext muss sich offen halten für Korrekturen und Ergänzungen durch den universalen Zusammenhang – im Zeitalter der Globalisierung, von transnationalen Konzernen, Banken und Militärs zumal. Und dies «Universale» gibt es nicht als Abstraktion: Es ist immer ein Mosaik der verschiedenen lokalen Situationen und Lebensbedingungen, die miteinander in Verbindung gebracht werden.

Im Rechtsstaat unserer Zeit sind Grundrechte nicht mehr gewährt, sozusagen gnadenhalber gegeben, sondern sie müssen gewährleistet sein: unabdingbar anerkannt und geschützt werden. So die Forderung der Zivilgesellschaft. Es gilt das Legitimitätsprinzip. Die damit einhergehende Begrenzung der absoluten Staatsgewalt ist seit der Erklärung der Menschenrechte 1948 an die Rechtsidee von der Würde jedes Menschen gebunden.

«Bürgerrecht vor Bankenrecht» behauptet die Selbstverantwortlichkeit der Bürger und Bürgerinnen, rückt also die Person in ihrer zu respektierenden Würde als Entscheidungsträgerin an die erste Stelle. Das heißt nicht Vereinzelung. Darum darf es nicht bei dem einen «Widerstandsrecht»-Ort auf Google Maps bleiben. Es gibt viele solche Orte.

Barbara Rauchwarter

Die Autorin ist evangelische Theologin, Religionspädagogin und Buchautorin. In ihrem Buch «Genug für alle» (Wieser Verlag) geht sie wirtschaftsrelevanten Texten in der Bibel nach. Ihr hier abgedruckter Text erschien bereits in der Zeitschrift «Brennstoff».

Foto: Mehmet Emir  

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