Ein Skandal wird dreißigtun & lassen

Sachwalterschaft: Warten auf die Reform

Erwachsenenschutz statt Sachwalterei. Die Reform des Sachwalterrechts soll den Betroffenen mehr Mitsprache und weniger Fremdbestimmung bringen. Aber wann wird sie umgesetzt? Text: Christian Bunke, Illustration: Silke MüllerÜber drei Jahre wurde im Justizministerium an einer Reform des Sachwalterrechts gearbeitet. Behindertenverbände, Sachwaltervereine und zahlreiche weitere Interessensgruppen kamen zusammen, die Köpfe haben geraucht. «Beispielhaft» findet Martin Ladstätter, der Obmann der Behindertenrechtsorganisation BIZEPS die Arbeit, die hier geleistet wurde. Das Ergebnis dieser Arbeit, das sogenannte Erwachsenenschutzgesetz, hätte Ende des Jahres 2016 im Ministerrat beschlossen werden sollen. Doch es kam anders.

Zunächst stand aufgrund eines Finanzierungsstreits zwischen dem Justiz- und Finanzministerium der Beschluss des Gesetzes im Ministerrat auf der Kippe. Im Jänner wurde das Gesetz schließlich abgenickt. Doch die Finanzierung bleibt ungelöst. Waren zunächst 17 Millionen Euro jährlich für die Umsetzung vorgesehen, sind es aktuell nur noch 9,5 Millionen Euro. Bis zum Jahr 2022 soll dieser Betrag auf 0 Euro sinken. «Jetzt werden viele Aspekte des Gesetzes gestrichen, die Geld kosten», sagt Martin Ladstätter. «Wir hoffen, dass die Abgeordneten im Parlament das Schlimmste verhindern werden.»

Der Umgang Österreichs mit dem Thema Sachwalterschaft ist ein Skandal, der sich bereits mehr als dreißig Jahre hinzieht.

 

«Es zeichnen sich keine zentralen Fortschritte ab …»

60.000 Menschen sind es derzeit in Österreich, denen von Bezirksgerichten Sachwalter_innen zugeteilt wurden. Diese Menschen dürfen über wesentliche Dinge ihres Lebens nicht mehr entscheiden, dürfen weder ihren Wohnort selbst aussuchen noch ein Konto eröffnen oder größere Anschaffungen tätigen. Besachwaltungen werden in Österreich in den meisten Fällen unbefristet und unbegrenzt ausgesprochen. Gleichzeitig haben die Betroffenen keinerlei Einfluss darüber, welche Person als Sachwalter_in eingesetzt wird. Das können Angehörige, sogenannte Sachwaltervereine, oder auch Anwält_innen sein. Eine Besachwaltung kann dabei jeden Menschen treffen, der in Schwierigkeiten gerät. Über die Hälfte aller Anregungen für eine Besachwaltung geht von Institutionen aus. Etwa von einer Bank, die eine Verschuldung einer Kundin festgestellt hat, oder einem Krankenhaus, das einen Patienten für eine Besachwaltung vorschlägt.

Im Jahr 2013 kritisierten die Vereinten Nationen die österreichischen Zustände scharf. Sie sahen in der von Österreich betriebenen Sachwalterschaftspraxis eine Verletzung der (auch von Österreich unterschriebenen) Behindertenrechtskonvention. Der neue Gesetzesentwurf sollte hier Abhilfe schaffen. Doch davon abgesehen scheint sich in Österreich eher wenig getan zu haben. Die Volksanwaltschaft kritisiert in ihrem Bericht über präventive Menschenrechtskontrolle aus dem Jahr 2015: «Trotz der Ankündigungen (…) im aktuellen Regierungsprogramm 2013–2018, ein bundesweites Konzept für den Ausbau der persönlichen Assistenz von Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen zu entwickeln, die De-Institutionalisierung voranzutreiben und so für mehr akzeptable Wahlmöglichkeiten zu sorgen, zeichnen sich – mit Ausnahme einer für 2016 angekündigten Reform des Sachwalterrechts – keine zentralen behinderungspolitischen Fortschritte ab.» Während die Behindertenrechtskonvention davon ausgehe, dass allen Menschen – unabhängig von Art und Schwere ihrer Behinderungen oder Krankheiten – die Teilhabe an allen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens durch Unterstützungsmaßnahmen zu gewährleisten ist, gelte in Österreich das Konzept der Stellvertretung durch Sachwalter_innen. «Unter anderem können Menschen mit Behinderung ihren Aufenthalt in Institutionen weder frei wählen noch selbst beenden.» Das führe vereinzelt zu «manifester Verwahrlosung» und «Schädigungen der psychischen und physischen Integrität von Personen», ohne «dass Behörden, Gerichte oder gerichtlich bestellte Sachwalterinnen und Sachwalter dagegen einschreiten».

 

Kafkaeskes aus dem Pflegeheim

In ihrem Bericht führte die Volksanwaltschaft ein besonders schwerwiegendes Beispiel aus Oberösterreich an. Hier wurden pflegebedürftige besachwaltete Menschen von ihren Sachwalter_innen in ein Pflegeheim abgeschoben, welches den Menschen keinerlei Betreuung und Privatsphäre sowie nur mangelnde medizinische Versorgung und Ernährung bereitstellte. Das von einem Ehepaar betriebene Heim kam auch deshalb damit durch, weil die Sachwalter_innen nie vorbeischauten, um nach dem Rechten zu sehen.

Die oberösterreichische Landesregierung sah laut Volksanwaltschaft keine Möglichkeiten für ein rechtliches Einschreiten für «besachwaltete Personen, welche rechtlich nicht selbst über den Ort ihrer Wohnsitznahme entscheiden können. (…) Sollten die Entscheidungen der Sachwalterinnen und Sachwalter über dieses Wohnsitzmodell beim Verein als nicht zum Wohl der Betroffenen dienlich erachtet werden, bleibt nach Ansicht des Trägers der Behindertenhilfe nur die Möglichkeit, neue Sachwalterbestellungen beim zuständigen Gericht zu beantragen.» Letzteres ist aber für besachwaltete Personen nur sehr schwer durchzusetzen. Es sind kafkaeske Situationen wie diese, die durch das geplante neue Erwachsenenschutzgesetz behoben werden sollten.

 

Selbständigkeit löst Bevormundung ab

Der Gesetzentwurf ersetzt das Konzept der Sachwalterschaft durch sogenannte «Erwachsenenvertreter_innen». Sachwaltervereine werden in «Erwachsenenschutzvereine» umbenannt. Erwachsenenvertreter_innen sollen zukünftig nicht mehr für alle Angelegenheiten, sondern nur noch für klar begrenzte Aufgabenbereiche bestellt werden. Ziel soll nicht mehr die Vertretung, sondern die größtmögliche Unterstützung einer Person sein, um dieser ein möglichst selbstständiges Leben zuzugestehen.

Eine Erwachsenenvertretung läuft nach drei Jahren aus. Sie kann außerdem jederzeit beendet werden, sollte sie nicht so verlaufen, wie die zu vertretende Person sich das vorstellt. So soll verhindert werden, dass Menschen in eine Bevormundungsfalle getrieben werden, aus der sie nie wieder herauskommen. Außerdem sollen Bezirksgerichte jährlich nachprüfen, ob sich die Erwachsenenvertreter_innen auch im Interesse der von ihnen vertretenen Personen verhalten und ob Besachwaltungen notwendig sind.

«Einen großen Paradigmenwechsel» nennt Martin Ladstätter den Entwurf. Man müsse aber überwachen, ob er auch so umgesetzt werde. Auch die Volksanwaltschaft hält den Entwurf für positiv. In einer Stellungnahme hielt Volksanwältin Gertrude Brinek jedoch fest: «Mit diesem Gesetz sind die justiziellen Rahmenbedingungen geschaffen. Gefordert bleiben aber weiterhin die Gesundheits- und Sozialpolitik, um eine Selbstständigkeit in allen Lebenslagen zu gewährleisten.»

 

Nicht bei den Schwächsten kürzen

Vielleicht verbirgt sich hier der Schlüssel dazu, warum das Finanzministerium die Finanzierung des Gesetzes verweigert: Das Gesetz hätte weitreichende sozialpolitische Auswirkungen. Es stärkt sozialarbeiterische Aspekte zur Förderung der Selbstbestimmung. Doch in vielen Bundesländern ist die Erwachsenensozialarbeit in den vergangenen Jahren stark gekürzt worden.

«Die Behindertenrechtskonvention gilt auch für Bundesländer und Gemeinden», sagt Christian Aigner vom Sachwalterverein Vertretungsnetz. «Doch das ist dort oft noch nicht angekommen. Vielerorts gibt es keine Kommissionen, die die Überwachung der Konvention sicherstellen würden. Es ist auffällig, das die Bundesländer sich beim Thema Erwachsenschutzgesetz sehr zurückhalten.»

Letztendlich geht es darum, ob sich der österreichische Staat ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben für die schwächsten Teile der Gesellschaft leisten will. Dem steht eine Politik gegenüber, die gerade bei diesen Bevölkerungsgruppen Ressourcen streicht. Fortschrittliche Gesetze wie das Erwachsenenschutzgesetz werden so zum Spielball neoliberaler Finanzpolitik. Auch die österreichische Vereinigung der Richterinnen und Richter übt aufgrund der nicht gesicherten Finanzierung scharfe Kritik am Gesetzentwurf: «Die den betroffenen Menschen in Aussicht gestellten Verbesserungen sind so nicht umsetzbar. Ein dahingehendes Versprechen wäre unseriös», heißt es in einer Stellungnahme Jänner dieses Jahres.

Im Jahr 2018 steht die nächste Überprüfung Österreichs durch die Vereinten Nationen an. Dann wird nachgeschaut, ob es seit dem letzten sehr kritisch ausgefallenen Bericht aus dem Jahr 2013 irgendwelche Verbesserungen gegeben hat. Die Chancen dafür sehen derzeit schlecht aus. Vielleicht ist das der aktuellen Regierung auch einfach egal: Ihr Regierungsprogramm reicht ja nur bis 2018.