Ein Zivi-Vater meint:tun & lassen

Ausfallshaftung der Eltern

Die Kürzung des Zivildienst-Geldes hat vordergründig zwei materielle Seiten: Einerseits glauben unsere Minister – ob wirklich oder nur vorgeblich wäre noch die Frage -, dadurch das Budget entlasten zu können, daß sie den Zivildienern einen großen Teil ihres Unterhalts streichen bzw. versuchen, diesen Unterhalt Organisationen, die auf die Mithilfe von Zivildienern angewiesen sind, unterzujubeln. Das könnte sich freilich bald als Bumerang herausstellen, weil dadurch in nicht allzuferner Zeit beträchtliche Kosten auf das Sozialbudget zukommen werden (detaillierte Stellungnahmen dazu gibt es bereits zur Genüge, ich verzichte daher auf entsprechende genaue Angaben).Andererseits werden die Eltern oder sonst Unterhaltspflichtigen sozusagen zu einer Art Ausfallhaftung herangezogen, denn daß ein Zivildiener von dem, was er vom Staat für seine Arbeit bekommt, leben kann, glaubt nicht einmal der Innenminister. Der Staat schafft damit zwei Klassen von Dienstverpflichteten: Die Wehrdiener, die mit allem Nötigen versorgt werden, und die Zivildiener, die selbst oder durch ihre Eltern für ihre Dienstleistung erheblich dazuzahlen müssen, obwohl der Staat ihre Dienste im selben Maß (genau genommen: noch mehr, da eine erheblich längere Dienstverpflichtung besteht) beansprucht wie die Dienste der Wehrdiener.

Selbst für jene, die sich das leisten können und wollen, ist das im Hinblick auf den verfassungsmäßig festgeschriebenen demokratischen

Gleichheitsgrundsatz ein untragbarer Zustand, um so mehr für jene, die es sich nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten leisten können.

Hintergründig spielen hier noch andere Dinge mit, die samt und sonders ein recht unwürdiges Schauspiel ergeben:

  1. versucht der Verteidigungsminister, sich durch solche Maßnahmen jene Rekruten zu holen, die er glaubt zu wenig zu haben: Gerade dieser Tage hat er befriedigt festgestellt, daß die Zahl jener präsumptiven Zivildiener, die sich (aufgrund der gegebenen materiellen und zeitlichen Perspektiven bei Ableistung des Zivildienstes) nachträglich für den Wehrdienst entschieden und ein entsprechendes Ansuchen gestellt haben, im Juni gegenüber früheren Monaten verdreifacht hat – Tendenz steigend.
  2. wird der für Österreichs Ansehen im Ausland ziemlich wichtige „Gedenkdienst“ dadurch auf kaltem Weg weitgehend abgewürgt: Der Staat sieht diese Idealisten zwar gerne als eine Art Botschafter österreichischen Goodwills, aber das, was sie materiell von ihm bekommen haben (nämlich dieselbe Gesamtsumme, die für einen Zivildiener aufgewendet werden mußte, obwohl ihr Dienst noch einiges länger dauert), war schon bisher viel zu wenig, weil die Gedenkdiener ihren Dienst im Ausland leisten und sich dort alle Ausgaben inkl. der Reise und Wohnung selbst aus diesem Zivildiener-Äquivalent oder durch eigene „Einnahmen“ finanzieren müssen. Bei einer Halbierung der Kosten für Zivildiener kann sich das endgültig kaum noch jemand leisten.
  3. und demokratiepolitisch vielleicht am bedenklichsten – wird damit im Grund jenes Militär-Rekrutierungs-System des 18. und 19. Jahrhunderts wieder zum Leben erweckt, in dem sich Reiche vom Militärdienst freikaufen konnten, während Arme in Ermangelung dieser Möglichkeit Soldaten werden mußten.

Alles in allem ergibt das kein Aushängeschild für Österreich und schon gar nicht für diese Regierung. Proteste auf allen Ebenen sind daher angesagt und wichtig.


PS: Mein Sohn hat 1998/99 in Israel Gedenkdienst geleistet. Es war nicht nur für ihn das vermutlich wichtigste Jahr seines Lebens, sondern seine Tätigkeit dort hat auch die Einstellung vieler Menschen zu Österreich erheblich beeinflußt. Schon damals ließ sich sein Gedenkdienst nur realisieren, weil ich selbst und dazu weitere Verwandte und Freunde materiell erheblich dazu beigetragen haben. Unter den heutigen Voraussetzungen wäre es vermutlich nicht mehr möglich.

Dr. Markus J. Wenninger – Institut für Geschichte, Uni Klagenfurt

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