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Wieder einmal ein Gesetz von Innenministerin Fekter: 18 Monate Schubhaft ohne unabhängige Haftprüfung. Und Schubhaft für Kinder ist jetzt ein «Angebot für Eltern». Wenn sie es nicht annehmen, verlieren sie das Sorgerecht ans Amt. Und: Wer ein Kind bekommt und dadurch unter die Einkommensgrenze gerät, wird abgeschoben. «Verfahrensfrei».
Der frühere Mitarbeiter der europäischen Grundrechts¬agentur Alexander Pollak hat zu diesem Gesetz einige Fragen formuliert. Gehören Minderjährige, die nichts angestellt haben, ins Gefängnis? Wenn es nach dem Gesetzesentwurf geht, dann ja. Die geplante Neuregelung stellt sogar einen Rückschritt gegenüber der jetzigen Praxis dar, zumal die Anwendung «Gelinderer Mittel» (also die Ausschöpfung von Möglichkeiten jenseits der Inhaftierung) bei 16- bis 18-jährigen Jugendlichen nicht mehr, wie bisher, der Regelfall sein soll. Sollen Eltern dazu genötigt werden, ihre Kinder «freiwillig» mit in Schubhaft zu nehmen? Wenn es nach dem Gesetzesentwurf geht, dann ja. Der Entwurf sieht vor, dass Kinder in Zukunft nicht mehr in Schubhaft müssen. Allerdings wird Eltern, die sich weigern, ihre Kinder «freiwillig» mit in Schubhaft zu nehmen, damit gedroht, dass ihnen die komplette Obsorge für ihr/e Kind/er entzogen wird. Sind bis zu 10 Monate Schubhaft noch zu wenig? Wenn es nach dem Gesetzesentwurf geht, dann ja. Denn die höchstzulässige Dauer der Schubhaft, im Kern eine Verwaltungshaft für unbescholtene Menschen, soll von 10 auf 18 Monate erhöht werden. Soll die Schubhaft regelmäßig und in nicht allzu großen Intervallen richterlich überprüft werden? Wenn es nach dem Gesetzesentwurf geht, dann nein.Erst nach 4 Monaten (!) ist eine erste richterliche Überprüfung vorgesehen. Davor prüft einzig die Behörde, die die Schubhaft verhängt hat, ob sie weiterhin zu ihrer Entscheidung steht. Sollen Nicht-StaatsbürgerInnen, die schon länger in Österreich leben, in Unsicherheit und Existenzängste gestürzt werden? Wenn es nach dem Gesetzesentwurf geht, dann ja. Der Entwurf baut neue, höhere und absolut unnötige Hürden und Anforderungen für die Erlangung von Aufenthaltssicherheit ein. Menschen, die davon ausgegangen sind, dass sie in Österreich dauerhaft leben können, und sich hier eine Existenz aufgebaut haben, werden plötzlich mit dem Risiko konfrontiert ausgewiesen zu werden. Z. B. wenn sie ein Kind bekommen und dadurch unter die Einkommensgrenze fallen.
Die Innenministerin teilt wieder Drogen aus. Hat man davon gekostet, verlangt man nach einer Steigerung der Dosis, um die anfängliche Wirkung zu erreichen. Fekter macht süchtig. Genug ist nie genug. Das Publikum stumpft ab und muss mit einer neuen, höheren Dosis bei Laune gehalten werden. So funktioniert Sucht. Beobachtbar ist das jetzt seit 20 Jahren. Die Innenminister Löschnak und Schlögl haben das auch schon so versucht und Haider hat jedes Mal nach mehr verlangt. Mit jeder neuen Verschärfung der Frau Fekter wird der Herr Strache nach einer weiteren Brutalisierung schreien. In diesem Fall wirkt nur eines: Entzug.