GEHT´S MICH WAS AN: Die Agentur zur Verhinderung von Geschäftstätigkeittun & lassen

Das AMS ist bei Schlüsselkräften recht wählerisch, und wenn es sich um ausländische Studienabsolvent_innen einer österreichischen Universität handelt, umso mehr: Da gibt es nämlich ein paar Erleichterungen bei den Nachweisen, und das soll wohl nicht sein.

Wir haben einen mittleren Baubetrieb, der das Projektmanagement in einer eigenen Softwareentwicklung abbilden will. Dazu hat die Firma einen potenziellen Mitarbeiter gefunden: Der albanische Kandidat hat zuerst im Ausland den Diplomingenieur des Maschinenbaus erworben, in Österreich dann noch ein Doktorat der technischen Wissenschaften. Weil Geld in Mittelbetrieben immer knapp ist, entspräche die Kategorie der «Schlüsselkräfte» jener des Studienabsolventen, denn da ist das Mindesteinkommen geringer. Allenfalls käme noch «Fachkraft in einem Mangelberuf» in Frage – da reicht die Einhaltung des Kollektivvertrags –, die teure Gruppe «allgemeine Schlüsselkraft» jedoch nicht.

Runde eins: Eine Baufirma könne keinen bzw. keine «andere_n» Techniker_in anstellen. Wir erklären, was der Einsatz von Betriebsmitteln und EDV heute ausmacht. Baufirmen werden interdisziplinär und beschäftigen auch Maschinenbauer_innen.

Runde zwei: Jetzt ist das Doktoratsstudium plötzlich keine Berufsausbildung und der notwendige Deutschnachweis «zu alt». Ja, die Ergänzungsprüfung an der Uni liegt ein paar Jahre zurück, nur bescheinigt sie ein höheres Sprachniveau als im Schlüsselkraftverfahren gefordert. Und wie ohne Deutschkennnisse das Doktorat erworben worden sein soll, hat das AMS auch noch nicht erklärt.

Das riecht nach einem Grundmisstrauen des AMS, dass Menschen aus «ärmeren Staaten» nichts können, ihnen die Qualifikationen nicht geglaubt werden. So sehen die mehr oder weniger gut versteckten Alltagsrassismen aus. Der Verwaltungsapparat weigert sich, auf Augenhöhe zu kommunizieren. Und darum funktioniert die Rot-Weiß-Rot-Karte nicht.

Macht nichts, wir bleiben dran. Ein Hinweis, liebes Amt: Mit einer für den Sommer geplanten Novelle steht neben dem Masterabschluss dann auch explizit das Doktorat als Grundlage für die Studienabsolvent_innenregelung im Gesetz.


Helping Hands, Peter Marhold