Vinzi-Markt-Leiterin wehrt sich gegen Vorwürfe
2013 wird der 20. Geburtstag des Grazer VinziDorfes gefeiert, die bekannteste Obdachlosen-Einrichtung der christlichen Vinzenzgemeinschaft und ihres charismatischen Pfarrers Wolfgang Pucher. Sein persönlicher Einsatz im Kampf gegen das steirische Totalverbot des Bettelns hat die Menge seiner Bewunderer weiter vergrößert. Inzwischen zählen auch Sozialmärkte zum «Sozialimperium» der Gemeinschaft. Hier scheint die Bewunderung nicht ganz so ungeteilt zu sein.Ein Leserinnenbrief an den Augustin suggeriert, dass die inzwischen in vielerlei Projekten «verzettelte» Hilfsorganisation auch Personal beschäftigt, das nicht an die Integrität Puchers heranreiche. Das sei zum Beispiel im Vinzi-Markt in Wien 6 der Fall, einem der drei Sozialmärkte der Vinzenzgemeinschaft.
Als Alleinerziehende und Noch-Studentin sei sie grundsätzlich froh, dass es Sozialmärkte gibt, und sie nütze dieses Angebot auch. Was aber im Vinzi-Markt bei der Gumpendorfer Straße los sei, müsse in die Medien, schreibt eine Augustin-Leserin. Ihre Liste der Ekligkeiten: «Frischsuppen, zur Kühlung bestimmt, stehen wochenlang in normalen Regalen, mit Ablaufdatum 2010; abgelaufene Pasteten sind verschimmelt, nachdem man sie geöffnet hat; an der Kühltheke Joghurts, die fast einen Monat abgelaufen und zum Teil sogar offen sind; grindiges Gemüse »
Kritisiert wird weiters das «ausgrenzende Verhalten» des Personals: Jeder und jeder, die/der die Kriterien (siehe Kasten) erfüllt, könne sich zwar einen Kaufberechtigungsausweis bestellen, dennoch aber werde beim Einkauf «plötzlich selektiert, ob jemand der deutschen Sprache mächtig ist oder nicht.» Besonders Frauen mit Kopftüchern, die keine Deutschkenntnisse besitzen, werden behandelt, als ob sie Störfaktoren wären.
Man werde angeschnauzt, wenn man das Brot das der Vinzi-Markt gratis abgibt schon v o r und nicht erst, der Regel entsprechend, n a c h diesem zu sich nimmt. Ebenso angeschnauzt werde man, wenn man an der Kühltheke zwei Produkte der gleichen Sorte kaufe, obwohl nirgendwo angeschrieben stehe, das sei verboten.
Angela Proksch, Leiterin des Wiener Vinzi-Marktes, vom Augustin mit dieser Kritik konfrontiert, schüttelt den Kopf: «Wie heißt denn diese Frau? Alles gelogen!» Zur Kühlung bestimmte Suppen führe der Vinzi-Markt gar nicht, Waren mit Ablaufdatum 2010 kämen prinzipiell nicht in den Verkauf, verschimmelte und gesundheitsschädliche Waren ebenfalls nicht, von abgelaufenen oder sogar geöffneten Joghurts sei ihr nichts bekannt. Zwei Produkte der gleichen Sorte dürfe man dann nicht kaufen, wenn die Limitierung extra vermerkt ist das habe den Sinn, dass auch Menschen, die erst später kommen können, die gleiche Chance auf diese Waren haben. Gratisbrot werde tatsächlich erst nach dem Einkauf abgegeben: «Vorher wäre nicht möglich, dann würden viele Leute nur das Gratisbrot abholen. Es handelt sich natürlich um frisches Brot.»
Selbst die Information auf der offiziellen Homepage der Vinzenzgemeinschaft schließt allerdings das Inverkehrbringen abgelaufener Ware nicht aus (was in bestimmten Rahmen durchaus berechtigt erscheint): «In den Vinzi-Märkten werden alle Waren, welche bisher einfach weggeworfen wurden, zu einem Maximalpreis von 30 Prozent des Normalwertes verkauft. Dazu gehören: () Waren kurz vor dem Ablaufdatum, die vorher mittels Stichproben auf ihre Genusstauglichkeit geprüft wurden. Abgelaufene Waren werden als solche gekennzeichnet.»
Wer ist einkaufsberechtigt?
Einkaufsberechtigt ist jeder, dessen Einkommen 850 Euro (oder 1200 Euro bei Paaren) nicht übersteigt. Pro Kind werden zusätzlich 100 Euro dazugezählt.
Beim ersten Einkauf wird darum gebeten, folgende Dokumente mitzubringen: Verdienstnachweis, Meldezettel, Lichtbildausweis.
Zum Nachweis des Einkommens werden alle Einkommensarten gerechnet, das heißt Pensionen, Erwerbseinkommen, Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfe, Kindergeld (früher Karenzgeld), Lehrlingsentschädigung, Unterhalt für den Partner.
Nicht als Einkommensnachweis gelten hingegen alle Arten von Beihilfen wie etwa Pflegegeld, Behindertenbeihilfe, Wohnbeihilfe, Familienbeihilfe und Alimente.