Häufig an uns gestellte Fragen
Um AUGUSTIN zu verkaufen, bedarf es einer Registrierung/Berechtigung von unserer Seite. Die Menschen, die zu uns kommen, sind auf unterschiedliche Art und Weise von Armut bzw. von gesellschaftlicher Ausgrenzung betroffen: Arbeitslose, Wohnungslose, Psychiatrische Patient:innen, Straffällige, Suchtkranke, Asylwerbende, Armutsreisende… Für die Registrierung ist es irrelevant, woher die Menschen kommen und über welchen rechtlichen Status sie verfügen. In den ersten Jahren wurden hauptsächlich obdachlose Österreicher:innen zu AUGUSTIN-Verkäufer:innen. Im Laufe der Zeit kamen auch Menschen aus anderen Herkunftsländern hinzu, z. B. Asylwerbende, die nicht arbeiten dürfen oder armutsbetrofffene Menschen aus den neuen EU-Ländern.
Dies wäre unser Wunschgedanke, jedoch ist es praktisch nicht umsetzbar, da unsere Ressourcen begrenzt sind. Immer wieder gibt es Zeiten, in denen wir keine weiteren Verkäufer:innen aufnehmen können. Als eine Folge davon, verkaufen viele Menschen den AUGUSTIN auch ohne unsere Registrierung/Berechtigung. Das bringt einige Probleme mit sich.
Menschen, die ohne Ausweis verkaufen, erhalten die Zeitungen wahrscheinlich von registrierten Verkäufer:innen, die diese ohne unsere Erlaubnis weitergeben. Auch bereits entsorgte oder alte Zeitungen werden oft weiterverwendet. Immer wieder gibt es auch Menschen, die mit einem Exemplar in der Hand betteln.
Die von uns registrierten und somit berechtigten Verkäufer:innen sind daran erkennbar, dass sie gut sichtbar einen AUGUSTIN-Ausweis tragen. Der Ausweis in Scheckkartenformat ist weinrot und weiß, hat auf beiden Seiten den AUGUSTIN-Schriftzug, auf der Vorderseite ein Foto, sowie den vollen Namen der Person. Neben dem Foto befindet sich außerdem ein Kürzel, bestehend aus dem ersten Buchstaben des Familiennamens und einer Zahlenkombination. Zum Beispiel, Karl Mustermann: M-123. Auf der Rückseite ist der Verkaufsplatz eingetragen, der QR-Code für die bargeldlose Bezahlung und die Bestätigung des Vereins zu finden.
Für die Orte und Plätze, an denen die Zeitung zum Verkauf angeboten wird, gibt es keine fixen Einteilungen und Vorschriften von unserer Seite. Grundsätzlich ist es so, dass an öffentlichen Plätzen, oder Bahnhöfen, U-Bahnstationen, als auch vor Geschäften und Einkaufszentren verkauft wird. Insbesondere beim «mobilen Verkauf» in Lokalen und Gastgärten obliegt dies der Zustimmung der jeweiligen Besitzer:in. In Zügen und U-Bahnen darf nicht verkauft werden. Es gibt zwischen den verschiedenen österreichischen Straßenzeitungen eine Vereinbarung, die besagt, dass in Städten, in denen es bereits eine Straßenzeitung gibt, keine andere verkauft werden soll. Beispiel: in Linz gibt es die Kupfermuckn. Der AUGUSTIN wird in Wien, NÖ und im Burgenland angeboten.
Der Verkaufspreis für ein Exemplar beträgt 3 €.
Pro verkaufter Zeitung bleibt dem/der Verkäufer_in 1,50 €. Dies ist also die Hälfte des Gesamtpreises, exklusive eventuell anfallender Spenden. Mit dem anderen Teil wird das Gesamtprojekt finanziert, sprich die Sozialarbeit, die Redaktion und sämtliche Projekte des Vereins. Beim Ankauf der Zeitungen wird pro zehn gekaufte Zeitungen eine Gratiszeitung ausgegeben. Für Verkäufer:innen, die regelmäßig verkaufen, gibt es außerdem 2x im Jahr (Sommer und Winter) Gratiszeitungen.
Grundsätzlich gibt es nicht die eine, von uns vorgeschriebene, Verkaufsart. Die Art und Weise, wie verkauft wird, ist so unterschiedlich wie die Persönlichkeiten der AUGUSTIN-Verkäufer:innen selbst. Jedoch ist klar, dass die Zeitung zum Verkauf nur angeboten wird und jeder Kauf einer freiwilligen Entscheidung des/der Käufer:in zugrunde liegt. Betteln, sowie jede Art der Nötigung zum Kauf oder zu einer Spende ist somit im Rahmen des AUGUSTIN-Verkaufs nicht erlaubt. Zudem haben sich die Verkäufer:innen verpflichtet, nicht unter Einfluss von Drogen jeglicher Art zu verkaufen.
Nein. AUGUSTIN-Verkäufer:innen sind nur berechtigt den AUGUSTIN zu verkaufen. Das gleichzeitige Verkaufen des AUGUSTINs mit einer anderen Straßenzeitung ist nicht gestattet. Das heißt umgekehrt auch, dass Verkäufer:innen anderer Straßenzeitungen, die über deren Genehmigung verfügen, nicht berechtigt sind, den AUGUSTIN zu verkaufen.
Der AUGUSTIN erhält keine Subvention. Wir finanzieren unsere Arbeit zu rund 60% über den Zeitungsverkauf, zu etwa 30% erhalten wir Spenden, vor allem durch unserer 333 Liebhaber_innen, und ca. 10% nehmen wir mit Inseraten/Beilagen, dem Kalender- bzw. T-Shirt-Verkauf ein.