In der Dusche mache ich ihn fertigtun & lassen

Auch in «Mörder»-Briefen wird fündig, wer das Archaische im Strafvollzug bekämpft

Häftlingsbriefe lesen heißt beobachten, wie der Staat Rache ausübt an Menschen, die einmal ausgerastet sind und etwas Unverzeihliches taten. Nach der Lektüre vieler solcher Häftlingsbriefe (ob die darin enthaltenen Schilderungen im Einzelnen auch stimmen, können wir natürlich kaum untersuchen) stellt sich die Frage, was es der Gesellschaft bringen soll, wenn der Strafvollzug auf der zentralen Idee der Rache basiert. Rache ist definiert als gefühlsgeleiteter Akt, der in der Regel der allgemein gültigen Rechtsordnung widerspricht. Warum erlaubt die Gesellschaft der Justiz beim Umgang mit RechtsordnungsverletzerInnen solch emotional gesteuertes Fehde-Verhalten? Hier noch keine Antwort, aber ein Zustandsbericht.

Eine Beschwerde gegen eine illegale, sowohl österreichischen Gesetzen widersprechende als auch der ständigen Rechtssprechung nach Artikel 3 der Menschenrechtskonvention (Verbot der Folter, Verbot erniedrigender Behandlungen) zuwiderlaufende Anordnung durch den Anstaltleiter der JA Stein, Hofrat Christian Timm.

Ich, A. G. (Name von der Red. anonymisiert), geboren 1967, verbüße einen lebenslange Freiheitsstrafe und befinde mich seit 20 Jahren in Haft. Im August 2009 wurde ich von einer bakteriellen Infektion befallen, die zu Beginn wie eine schwere Grippe wirkte. Nach längeren Behandlungen durch die Anstaltsärzte in Stein und nach diversen wirkungslosen Antibiotika-Behandlungen entschloss man sich, mich zur weiteren Untersuchung in das Krankenhaus Krems zu überstellen; natürlich in die geschlossene Abteilung. Ich hatte zuvor in kürzester Zeit 16 Kilo abgenommen. Ich war so schwach, dass ich mich kaum auf den Beinen halten konnte. In den Gelenken hatte ich schmerzhafte Schwellungen. Im Spital stellte man eine Streptokokken-Infektion fest, die bereits die Herzklappe zerfressen hatte. Blut befand sich als Rückfluss im Herzen. Es bestand akute Gehirnschlaggefahr: Jederzeit konnte Eiter in die Blutbahn gelangen.

Wegen der Lebensgefahr wurde eine Notoperation angeordnet. Am 28. Jänner wurde ich deshalb nach St. Pölten gebracht; das Kremser Spital war für eine solch schwierigen Eingriff nicht ausgerüstet.

In der Zwischenzeit hatte sich in Stein ein Mithäftling gemeldet. Er gab gegen das Versprechen von Hafterleichterung an, ich sei gar nicht wirklich krank, sondern plane vielmehr einen bewaffneten Ausbruch. Der betreffende Denunziant gilt in der Anstalt als «geistig abnorm» und befand sich zusätzlich in einer Drogen-Psychose, was allen Bediensteten der Anstalt wohl bekannt war. Er fantasierte nämlich fast jeden Tag über Drogenhandel und über Fluchtpläne anderer. Wahlweise beschuldigte er Häftlinge und Beamten. Beide Gruppen zusammen hätten sich verabredet, ihn zu ermorden. Nichts davon fand Gehör, geschweige denn, dass nach seinen Aussagen irgendwelche Untersuchungen eingeleitet worden wären.

Fürs Mittagessen rechte Hand entfesselt

Die gegen mich gerichteten Beschuldigungen fand der Anstaltsleiter aber gleich so glaubwürdig, dass er die Sicherheitsbehörden einschaltete und meine Rückverlegung in die JA Stein verlangte. Nur weil der Kremser Kardiologe Oberarzt Dr. Mayer die akute Lebensgefahr, der ich ausgesetzt war, bestätigte, wurde der Ausfall der Operation verhindert. Wäre ich nicht operiert worden, hätte ich das wohl nicht überlebt. Die Operation dauerte sechs Stunden, viereinhalb davon musste ich von der Herz-Lungen-Maschine am Leben gehalten werden. Mehr tot als lebendig war ich am 29. Jänner in die Intensivstation gebracht worden. Meine Brust wurde in ganzer Länge geöffnet und durch Metallklammern verschlossen. Ich lag nackt im Bett, einen Katheter im Penis, Herzschrittmacherkabeln ragten aus der Brust, auch ein fingerdicker Schlauch. Durch ihn rann in den nächsten Tagen altes Blut vom Herzen ab. Außerdem wurde ich mit Sauerstoff versorgt. Durch den Fixzugang am Hals wurde ich laufend mit Schmerzmittel- und Antibiotika-Infusionen versorgt.

Dieser Zustand schreckte die Wachmannschaft nicht ab, mich mit Händen und Füßen an das Krankenbett zu binden. Sie mussten mich gemäß persönlicher Anweisung des Anstaltsleiters Timm so behandeln. Die zu meiner Fixierung verwendeten Bänder sind nicht flexibel verschließbar, es gibt nur eine Fixeinstellung. Sie begannen nach einiger Zeit, besonders an den Füßen, das Blut unglaublich abzusperren. Da jede Hand und jeder Fuß extra fixiert ist, kann man sich absolut nicht bewegen. Wenn die Schwestern mein Bett machen mussten, blieb ich angeschnallt; nur an e i n e r Körperseite wurden dann die Riemen gelöst. Zur Einnahme der Mahlzeiten durfte nur die rechte Hand freigesetzt werden. Durch das Wundliegen wurden die Schmerzen immer höllischer. Der ganze Rücken, besonders die Schulterblätter, waren rot. Operationsschmerzen spürte ich wegen der schmerzstillenden Infusionen nicht, aber das Brennen am Rücken war kaum auszuhalten. Ich glaube, niemand von den LeserInnen kann sich auch nur annähernd vorstellen, wie weh das tut. Pflegern, die mir den Schmerz mit Öl lindern wollten, wurde vorgeworfen, Kriminellenfreunde zu sein.

Der Fluchtplan ist Einbildung, die Folter leider nicht

Den Spitalsbediensteten hatte man seitens der Gefängnisdirektion erklärt, dass ich den Plan hätte, mittels Geiseln zu flüchten. Das Pflegepersonal soll sich mir also nicht zu viel nähern. Es soll kein Aufsehen um meine Fesselung machen. Ein Mörder habe nichts anderes verdient. Ich lag nun also bewegungsunfähig im Bett. Ich war gezwungen, die Gespräche er fünfköpfigen Wachmannschaft mitzuhören. Besonders einer der Beamten stach immer wieder durch rassistische Bemerkungen hervor. Da mein Vater Ägypter sei, könne es sich bei mir nur um eine minderwertige Rassenvermischung handeln. Am liebsten würde mich dieser Beamte täglich foltern, um endlich zu erfahren, wo ich die Waffen für die Flucht verborgen halte. In Stein würde er mich in der Dusche fertig machen. Ein Schlag auf die Brust würde bei mir genügen. Nicht alle sind so: Seine Kollegen hörte ich oft sagen: Lass diesen Nazi-Scheiß! Aber dieser Mensch ist Mitglied der Justizwache-Einsatzgruppe! Als bewegungslos Festgeschnallter bin ich in seiner Hand.

Sechs Tage lang lag ich derart festgebunden auf der Intensivstation. Die Ärzte betonten, ich sei zu schwach für eine Überstellung in die Justizanstalt. Glaubten die Beamten wirklich, dass ich in so einem Zustand hätte flüchten können?

Mit dem Notarztwagen wurde ich dann in die geschlossene Abteilung des Krankenhauses Krems zurückgebracht. Ich wurde in das Gitterbett gelegt. Als ich einmal um Wasser bat, weil ich durch die Antibiotika einen größeren Flüssigkeitsbedarf habe, sagte man mir: Wer fliehen will, braucht nicht trinken. Das Katheterwechseln fand vor vielen Zeugen statt, auf der Toilette musste ich die Türe immer offen halten. Sie wissen dort, wie man Menschen entwürdigen kann.

Schließlich wurde ich in die Krankenstation der JA Stein transferiert. Ich kam in eine besonders gesicherte Zelle, in der man kein Fenster öffnen kann. Es gibt nur kaltes Wasser. Hafterleichterungen wie Radio und andere Ablenkungen fehlen. Eigentlich erfuhr ich eine Absonderung nach § 103 des Strafvollzugsgesetztes, aber die hätte ja von einem Gericht verhängt werden müssen. Ich wurde wochenlang total isoliert. Ich durfte weder meinen Anwalt anrufen, noch meine Familie verständigen, dass ich überhaupt noch lebe. Erst nach mehreren Wochen wurde der erste Besuch gestattet.

Wenn die Schwester mit einer Spritze kommt, muss sie quasi blind die Nadel ansetzen, weil zu diesem Zweck nur die 25 mal 15 Zentimeter große Kostklappe geöffnet wird. Die Schwester muss die Spritze mehr werfen als ansetzen. Ihr könnt euch denken, wie meine Adern ausschauen.

Bei uns ist noch niemand erfroren

Zu meiner Person kursieren widersprüchliche Vollzugs-Informationen bezüglich der Legitimierung von Fixierung und Taser-Einsatz. Auf dem Blatt, das die Wachen im LKH St. Pölten, im LKH Krems und bei der Überstellung hatten, stand nach dem Stichwort «Risikopatient» ein «Nein»; das heißt, es gebe keine ärztlichen Einwände gegen einen Taser-Einsatz gegen mich. Im Zuge einer Beschwerde wurde mir das an das Gericht geschickte Beiblatt ausgehändigt, das identisch mit dem oben erwähnten Blatt war mit einer Ausnahme: Die Frage, ob ich Risikopatient sei, wurde hier bejaht. Das schließt jedoch den Einsatz von Taser aus. Auch als Laie wird man verstehen können, dass man einen akut lebensbedrohten Herzpatienten nicht mit einem Taser, also einer Elektroschockpistole, beschießen sollte.

Ich sitze jetzt in der JA Garsten, in die ich mittlerweile überstellt wurde. Wegen meiner angeblichen Fluchtbereitschaft wurde ich nicht etwa in der Krankenstation untergebracht, sondern rechtswidrig weil ohne Meldung ans Gericht erfolgt in der Absonderungsabteilung isoliert. Ich bat um einen Pullover, aber meiner Familie sagte man: «Bei uns ist noch niemand erfroren!» Man ließ mich in der Strafabteilung, auch nachdem das Verfahren gegen mich wegen Fluchtvorbereitung eingestellt worden war und nachdem mein Denunziant zugegeben hatte, dass er die Informationen über meinen Fluchtplan erfunden hatte.