Jugend!Hilfe!Gesetz!tun & lassen

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Jetzt liegt ein neues Jugendhilfegesetz vor. Lange wurde verhandelt. Doch vieles an guten Ansätzen ist wieder rausgeflogen. Jetzt ist die Rede von: «kann gegebenenfalls» oder «tunlichst». Das sind Worte, die das Recht auf Hilfe für junge Menschen in Not auf sehr wacklige Beine stellen.Für ein neues und gutes Jugendhilfegesetz bräuchte es die verbindliche Umsetzung bundesweit einheitlicher Qualitätsstandards. Und dann der Bundesländer-Dschungel: In Österreich macht es einen Unterschied, wo ein Kind oder Jugendliche/r lebt. Die Hilfen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Bezirk zu Bezirk. Das eine Mädchen bekommt eine Psychotherapie bezahlt. Das andere aus einem angrenzenden Bundesland hat Pech und bekommt keine. Ein Bub bekommt eine Zahnregulierung, ein Bub aus einem anderen Bundesland nicht.

70.000 Kinder in Österreich erhalten nicht die für sie notwendigen Therapien; es gibt zu wenig kostenfreie Therapieplätze. Das ist in einigen Ländern Europas besser geregelt. In Deutschland ist therapeutische Unterstützung im Jugendhilfegesetz verankert. Und in den skandinavischen Ländern gibt es nicht diese strikte Trennung von Gesundheits- und Sozialsektor.

Ab 18 ist meist Schluss. Gerade Jugendliche mit schwieriger Lebensgeschichte brauchen aber oft Begleitung und Betreuung über das 18. Lebensjahr hinaus. Auch in einer Familie endet die Sorge und Unterstützung nicht einfach mit dem 18. Geburtstag. Und hier geht’s um Jugendliche mit schwierigsten Lebensgeschichten. Diese Begleitung wirkt stark präventiv und beugt Abstürzen vor, wie wir aus anderen europäischen Ländern wissen.

11.000 Kinder sind bei Pflegeeltern oder in Wohngemeinschaften untergebracht, 27.000 werden zuhause in ihren Familien betreut. Das sind um vier Prozent mehr als 2008, sagt uns der Jugendbericht des Familienministeriums. Unterstützung und Hilfen sollen ja nicht nur im äußersten Krisenfall einsetzen, sondern vor allem vorher greifen und besonderen familiären Belastungen vorbeugen. Es geht hier nicht nur um Kosten, sondern um Investitionen. Man kann aus Menschenliebe oder Gerechtigkeitsvorstellungen für eine gescheite Jugendhilfe sein. Man kann aber auch rein ökonomische Argumente anführen. Mangelnde Hilfe erzeugt Kosten anderswo, wenn die Jugendlichen keinen Job finden, in schwierige Verhältnisse oder Kriminalität abdriften oder ein höheres Krankheitsrisiko entsteht. Mehr Schulabbrecher_innnen beispielsweise bringen durch steigende Sozialausgaben, höhere Gesundheitskosten und entgangene Steuereinnahmen Kosten von 3 Milliarden Euro bei 10.000 Drop Outs. Oder wird Kinderarmut nicht bekämpft, entstehen Kosten von 4% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) pro Jahr. Ihre Bekämpfung kostet aber nur 0,4% des BIPs, also 10 mal so wenig, wie jedes Jahr an Mehraufwand entsteht. Nichtstun kostet. Die soziale Schere kommt uns allen teuer.