Kein Halt durch Unterhalttun & lassen

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Die Plattform der Alleinerziehenden fragte nach. 17 Prozent der Frauen bekommen für ihre Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss.

Vielfach muss durch immer wiederkehrende gerichtliche Klagen und Exekutionsanträge um den Unterhalt gekämpft werden. Ein emotionales Schlachtfeld. Für alle Seiten.

­Viele Monate können vergehen, bis der obsorgende Elternteil jemals Unterhalt bekommt. Aber Monat für Monat stellt sich die Frage, ob und wie den finanziellen Verpflichtungen nachgekommen werden soll, und nicht selten kommt es zu einer Schuldenspirale. Wenn (zumeist) der Vater nicht zahlt und der Staat den Unterhalt nicht vorstreckt, droht allein erziehenden Müttern und ihren Kindern Armut.

Da sich der Unterhaltsvorschuss an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen orientiert, kommt es zu der unglücklichen Situation, dass sehr viele Kinder keinen oder nur einen sehr geringen Unterhalt bekommen. Bei Zahlungsunfähigkeit des Unterhaltspflichtigen, zum Beispiel durch Krankheit, besteht überhaupt kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Das heißt, im derzeitigen System hat die Leistungsfähigkeit des Vaters Vorrang vor dem Bedarf des Kindes.

Das ist nicht sehr klug. Allen Kindern in Österreich stehen Zukunftschancen unabhängig von der Einkommenssituation zu. Deshalb brauchen wir ein Unterhaltsrecht, das die Kinder in den Mittelpunkt stellt. Wenn der Vater verschwunden ist, selbst kein Einkommen hat oder krank ist, warum soll deshalb das Kind dafür leiden? So gibt es bei der Unterhaltshöhe zwar eine Obergrenze, aber keine Mindestgrenze nach unten. Dass der Vater nicht »zu viel« zahlt, dafür ist vorgesorgt, nicht aber, dass er »zu wenig« zahlt. Kein Halt durch Unterhalt.

Der Anspruch auf Unterhalt muss daher sinnvoller Weise von der Leistungsfähigkeit des Vaters abgekoppelt werden und sich am Bedarf des Kindes orientieren. Die sauberste Lösung wäre ein Mindestsicherungsmodell für Kinder, das von den Jugendämtern ausgezahlt wird. Das müssten die Länder mit der Sozialhilfe und das AMS mit Notstands- und Arbeitslosengeld abstimmen. Möglich ist es, wenn man will.

Die andere Variante ist zumindest den Unterhaltsvorschuss in der Höhe eines Durchschnittsbedarfs zu garantieren, der nicht unterschritten werden darf. Also eine Art Mindestunterhalt je nach Alter des Kindes. Ziel wäre, den Unterhalt für alle noch nicht selbsterhaltungsfähigen Kinder und auch für junge Erwachsene während ihrer Ausbildung zu sichern, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil zur Leistung eines solchen nicht oder nicht in ausreichender Höhe im Stande oder willens ist. Die Leis-tungsfähigkeit des Vaters hat Vorrang vor dem Bedarf der Kinder.

In Haushalten, die unter die Armutsgrenze fallen, muss das vorhandene Einkommen für das Notwendigste ausgegeben werden: Wohnen, Heizen und Ernährung. Für Sozialkontakte, Mobilität, Bildung, gar Nachhilfe bleibt da nicht mehr viel übrig. Alle Studien zeigen, wie stark die sozioökonomische Situation sich auf Schulbesuch und Schulabschluss auswirkt. Wer für Existenzsicherung eintritt, hilft Zukunftschancen für alle Kinder zu sichern.

Martin Schenk

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