Klagen, bis endlich etwas passierttun & lassen

Illustration: Thomas Kriebaum

Klimazone: Können Klimaklagen Entscheidungsträger:innen wirklich zum Tun bringen?

In Pakistan wurde ein Drittel der Landesfläche überflutet, Millionen von Menschen mussten in andere Landesteile flüchten, über tausend Personen starben, darunter vierhundert Kinder. Das sind die desaströsen menschlichen Folgen der Klimakrise. Mit Dürren, Ernteausfällen, Waldbränden und Überflutungen wird uns vor Augen geführt, was nun Jahr für Jahr schlimmer werden könnte – wenn sich nichts ändert.
Ändern muss sich dabei vor allem der Ausstoß von CO2 und anderen Treibhausgasen. Österreich ist weit weg vom «Klimamusterland», das Bundeskanzler Nehammer immer wieder in seinen Auftritten herbeiredet. Wir sind eines von nur fünf Ländern in der EU, die es seit 1990 nicht geschafft haben, ihre ­Emissionen zu reduzieren. Genau gegen diese Untätigkeit will die österreichische Klima­bewegung seit 2018 vorgehen, deshalb gab es das Klimavolksbegehren und viele ­Gruppen ­leisten zivilen Ungehorsam.
Doch was, wenn das den Staat kalt lässt? Neben Streiks, Blockaden und Volksbegehren gibt es aber einen weiteren Weg, der Hoffnung gibt: der Weg über die Gerichte. Die Zahl der Klimaklagen hat sich weltweit in den vergangenen drei Jahren verdoppelt. Laut dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen gibt es derzeit 1.550 klima­bezogene Fälle.
In Österreich sind es zwei. Einer davon richtet sich gegen die ehemalige Wirtschaftsministerin Schramböck. Global2000 hat gemeinsam mit dem Anwalt Reinhard Schanda, einer Klimaaktivistin, einer Biobäuerin, einem Pensionisten und einer Gemeinde einen Antrag darauf gestellt, den Verkauf von Öl, Kohle und Kerosin mit einem Enddatum zu versehen. Doch der Antrag wurde abgewiesen. Jetzt geht es für die Kläger:innen weiter an den Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof.
Vor Letzterem wurde bereits eine Klimaklage von Greenpeace mit der Anwältin Michaela Krömer aus formalen Gründen zurückge­wiesen. Doch Krömer gab nicht auf und zog mit ­einem der damaligen Kläger ­weiter vor den ­Europäischen Gerichtshof für Menschen­rechte. Mex, ihr Mandant, leidet unter Multipler Sklerose und dem Uhthoff-Syndrom. Ab 25 Grad ist er auf den Rollstuhl angewiesen, ab 30 auf einen elektrischen. Er ist also unmittelbar von den steigenden Temperaturen betroffen.
Doch können Klimaklagen Entscheidungs­träger:innen wirklich zum Tun bringen? In den Niederlanden hat der Oberste Gerichtshof durch das historische Urgenda-Urteil 2015 die Regierung zu mehr Klima­schutz verdonnert. Auch das Urteil vergangenes Jahr in Deutschland gilt als richtungsweisend. Der Bundesverfassungsgerichtshof ­erklärte Teile des Klimaschutzgesetzes für ­verfassungswidrig – es sei zu lasch und würde die meiste Last der Emissionsreduktion auf kommende Generationen abwälzen.
Was aus den österreichischen Klimaklagen wird, ist noch unklar. Mehr Verbindlichkeit über Gerichte zu erzeugen, wäre aber wichtig, denn die hiesige Klimaschutzgesetzgebung hinkt noch weit hinter dem her, was notwendig wäre!