Alles schlechter macht die Mindestsicherung neu. Zur Erinnerung: Nach dem Auslaufen der letzten 15a-Vereinbarung des Bundes mit den Ländern über eine einheitliche Mindestsicherung am 31. Dezember 2016 überboten sich die Länder geradezu darin, ihre Leistungen nach unten zu schrauben. Die Stadt Wien, das sei hier auch erwähnt, entzog sich dem grauslichen Kürzungswettbewerb nahezu gänzlich.Nach den Plänen der Bundesregierung soll damit nun Schluss sein. Die zum Ende der Regierungsklausur in Mauerbach Ende Mai vorgestellte neue bundeseinheitliche Mindestsicherung sieht weitreichende Kürzungen für die übergroße Mehrheit der bisherigen Bezieher_innen vor. Zu 100 Prozent von den Kürzungen betroffen sind die rund 84.000 auf Mindestsicherung angewiesenen Kinder. Schon für das erste Kind sieht der Regierungsentwurf einen Kinderzuschlag von nur 25 Prozent vor, beim zweiten einen in der Höhe von 15 Prozent, beim dritten gar nur mehr einen von fünf Prozent der Berechnungsgrundlage von 863 Euro pro Person. Über einen sogenannten «Arbeitsqualifizierungsbonus» in der Höhe von 300 Euro will die Bundesregierung wie angekündigt Geflüchtete schlechterstellen. So erhält eine erwachsene bezugsberechtigte Person die vollen 863 Euro nur dann, wenn sie einen Pflichtschulabschluss oder Deutsch-Kenntnisse auf Niveau B1 vorweisen kann. Bis es so weit ist, können gut und gern zwei Jahre vergehen, in denen Asylberechtigte mit nicht mehr als 563 Euro ihr Auslangen finden müssen. Ob diese vorsätzliche Schlechterstellung für zugewanderte Menschen vor den Höchstgerichten halten wird, darf bezweifelt werden.
Das einzige Beispiel für eine Verbesserung im Vergleich zum Status quo sollte sich schon nur wenige Tage nach der Präsentation der Regierungspläne als Mogelpackung erweisen. Eine Alleinerziehende mit österreichischem Pass würde künftig, so rechnete man in Mauerbach vor, 1383 Euro statt der bisherigen 1174 Euro erhalten. Allein, in keinem österreichischen Bundesland wird diese Summe in der Realität ausbezahlt. Tatsächlich liegen die entsprechenden Sätze teils erheblich darüber, in Wien etwa bei 1452 Euro, in Salzburg bei 1647 Euro und in Tirol gar bei bis zu 1841 Euro. Der von der Bundesregierung hochgelobte Bonus verbessert die Situation der Alleinerzieherinnen also faktisch nur in mehr oder weniger geringfügigem Ausmaß im Burgenland, in Kärnten, in der Steiermark und in Ober- und Niederösterrich. Ganze zwei Drittel der bezugsberechtigten Alleinerzieherinnen leben allerdings in den übrigen Bundesländern, wie die APA nachgerechnet hat.
Anlass für die Reform waren der Bundesregierung übrigens die «explodierenden» Kosten bei der Mindestsicherung. De facto – so die letzten verfügbaren Zahlen der Statistik Austria – machten diese Kosten rund 924 Millionen pro Jahr aus. Das entspricht nicht einmal einem Prozent der gesamten Sozialausgaben in diesem Land.