Lohnarbeit? Kein Lebenszweck!tun & lassen

Die Gewerkschaftsreform erfordert neues Denken

Bei der Stilisierung der Arbeit als Lebenszweck der Menschheit dürfte die Arbeiterbewegung dem Kapital auf den Leim gegangen sein. Die Unternehmer sind “ aus ein und demselben Grund “ zwar an der Arbeitsmoral, nicht aber an der Vollbeschäftigung der Lohnabhängigen interessiert. Kann vom bevorstehenden Bundeskongress des ÖGB (22. bis 24. Jänner) eine Wende in dieser Frage erwartet werden?In einer Phase der gesellschaftlichen Entwicklung, in der selbst in den reichen Industriestaaten Vollbeschäftigung als Utopie gilt, erscheint die Orientierung auf eine Gesellschaft naiv, in der die Berufsarbeit im Mittelpunkt steht. Der Gedanke, dass die industrielle Reservearme (Marx) keine Begleit-, sondern eine Ausnahmeerscheinung der kapitalistischen Wirtschaft darstellt, konnte nur in der kurzen Periode der späteren 60er und frühen 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts gefasst werden, als in Österreich tatsächlich Vollbeschäftigung geherrscht hat.

Damals empfahl der Bankenverband in der Wirtschaftskammer allen seinen Mitgliedern, es den Kreditinstituten im Wiener Raum nachzumachen und eine Vereinbarung abzuschließen, einander kein Personal abzuengagieren, um die Gehälter nicht ins Uferlose steigen zu lassen. Diese Vorsichtsmaßnahme musste nicht lange beibehalten werden: Bei Vollbeschäftigung handelte es sich um einen Betriebsunfall: Grundsätzlich ist der Kapitalismus nicht dazu da, die Reallöhne zu steigern, sondern “ ohne Rücksicht auf soziale Verluste “ die Profite zu maximieren.

Der ganze Fortschritt, den der Kapitalismus gebracht hat, besteht darin, dass die Besitzlosen das Recht haben, ihre Arbeitskraft an den meistbietenden Unternehmer zu verkaufen, während die Leibeigenen im Feudalismus an ihren Herren gebunden waren. Waren die Besitzer von Grund und Boden in letzter Konsequenz daran interessiert, das Überleben der Untergebenen zu sichern, beschränkt der Kapitalist sich darauf, die Reproduktion der von ihm benötigten Arbeitskräfte unter konkreten historischen und moralischen Bedingungen zu gewährleisten.

In dieser Hinsicht ist interessant, dass die Unternehmer mit dem Verschwinden der sozialistischen Länder den sozialen Kompromiss aufgegeben haben, der ihnen nach 1945 das politische Überleben sicherte. Unter dem Vorwand der schon längst vollzogenen Globalisierung werden nun soziale Errungenschaften „der Stolz der Gewerkschaften“ massiv abgebaut. Menschen, deren Arbeitskraft nicht nachgefragt wird, werden der öffentlichen und/oder privaten Fürsorge überlassen. Statt vom Wohlstand für die gesamte Gesellschaft wird neuerdings nur mehr von Mindestsicherung gesprochen.

Militärische Disziplin als Vorbild

Das Dilemma der Gewerkschaften besteht darin, dass sie sich als Transmissionsriemen der Arbeiterparteien (in Österreich praktisch der SPÖ) in die Industriebetriebe betrachten und in dieser Rolle dazu beitragen, die Arbeitsmoral hochzuhalten. Die Fabrik, die das moderne Proletariat hervorgebracht hat, war nach dem Muster militärischer Formationen gegliedert. Soldaten wie Arbeitskräften wurde und wird Kadavergehorsam abverlangt.

Marx nannte die seinerzeit verschwindend kleine Zahl von Angestellten in der Großindustrie nicht zufällig Offiziere und Unteroffiziere des Kapitals. Sie überwachten unter anderem den schwierigen Prozess, die aus der landwirtschaftlichen Unterbeschäftigung losgeeisten Arbeitskräfte an die erforderliche Disziplin in der Fabrik zu gewöhnen – mit rigidem Zeitregime und pünktlichen Beginnzeiten. In den Gießereien des südlichen Niederösterreich wurde “ zur karnevalisierenden Entlastung “ noch in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts der Blaue Montag gefeiert.

Die Gewerkschaften sind aus zwei Wurzeln hervorgegangen: Einerseits aus Kulturvereinen, die bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts den einzigen legalen Rahmen für die Artikulierung gemeinsamer Interessen der Arbeiterschaft gebildet haben und den Bildungsanspruch der Werktätigen signalisierten. Anderseits aus der gegenseitigen Selbsthilfe von Berufsgruppen mit großer Tradition und besonderem Stellenwert wie den Salzarbeitern im Salzkammergut. Die Hallstätter Salzbergleute haben bereits im 18. Jahrhunderts Gemeinschaftskassen für die Versorgung von Arbeitsunfähigen, Witwen und Waisen aus ihren Reihen sowie für die Bezahlung von Heilungskosten gebildet. Auf derartige Initiativen geht übrigens der Selbsthilfecharakter der Sozialversicherung in Österreich zurück, deren Verstaatlichung durch die schwarz-blaue Regierung von der Sozialdemokratie nahezu ohne Widerstand hingenommen wurde.

Hatte die Sozialdemokratie lange Zeit (bis zum Ende des I. Weltkriegs) gehofft, der Sozialismus könne durch die Durchsetzung des allgemeinen Wahlrechts verwirklicht werden, hat sie sich nach der vorübergehenden Rolle am Krankenbett des Kapitalismus (in der Zwischenkriegszeit) mit seiner Verwaltung unter Berücksichtigung von sozialen Mindeststandards (nach dem II. Weltkrieg) begnügt. Die Gewerkschaftsbewegung im Allgemeinen und der ÖGB im Besonderen haben als Aufpasser gedient und im Proletariat für Zucht und Ordnung gesorgt. So wurde der Oktoberstreik 1950 – häufig als Kommunistenputsch verunglimpft – nicht von der Exekutive, sondern von Rollkommandos der Gewerkschaft der Bauarbeiter niedergewalzt.

Idealbild des Arbeiters

Die Gewerkschaftsbürokratie orientierte ihre Politik auf das Ideal eines in einem regulären Arbeitsverhältnis tätigen Facharbeiters. Im Normalfall sollte sein Einkommen ausreichen, damit die Ehefrau nach der Geburt des ersten Kindes zu Hause bleiben konnte. Frauenfragen blieben im ÖGB bis zur Herausbildung der Frauenbewegung im Gefolge der 68er-Bewegung völlig unterbelichtet. Das Menschenbild des ÖGB richtet sich bis heute nach diesem Muster, das mit der sozialen Realität immer weniger übereinstimmt.

So gern die Moderne auf Wurzeln im griechischen Altertum zurückgreift, so wenig Staat ist damit in puncto Arbeit zu machen. In der Antike galt Handarbeit als unrein; wer sie versah, wurde nicht als frei betrachtet. Platon sah die Muße als Voraussetzung für die bewusste schöpferische Auseinandersetzung des Menschen mit Natur und Gesellschaft an. Derartige Aneignungsprozesse haben tatsächlich mit höchst entfremdeter Fabrik- und/oder Büroarbeit nicht das Geringste zu tun.

Während Friedrich Engels, Kampfgenosse von Karl Marx, die Arbeitsfähigkeit für den Kern der Definition des Menschen hielt, plädierte Paul Lafargue, Schwiegersohn von Karl Marx, für das „Recht auf Faulheit“. Die einst wie jetzt herrschende Arbeitsorientierung charakterisierte er folgendermaßen: „Die kapitalistische Moral, eine jämmerliche Kopie der christlichen Moral, belegt das Fleisch des Arbeiters mit einem Bannfluch: Ihr Ideal besteht darin, die Bedürfnisse des Produzenten auf das geringste Minimum zu reduzieren, seine Genüsse und Leidenschaften zu ersticken und ihn zur Rolle einer Maschine zu verurteilen, aus der man ohne Rast und ohne Dank Arbeit nach Belieben herausschindet.“

Betrachtet man die Ergebnisse der jüngsten Studien zum Thema Arbeitsleid in Österreich, so hat sich – abgesehen von der Ausdrucksweise, von den weitgehend gesicherten Basisbedürfnissen und vom Wegfall schwerster körperlicher Arbeit – an der Grundsituation der Werktätigen seit dem 19. Jahrhundert wenig geändert. Der größte Wandel besteht vielleicht darin, dass heute als normal betrachtet wird, was damals noch als Zumutung erkannt wurde.

Drei Pilotprojekte des ÖGB

Der ÖGB beschreitet weiterhin diesen Holzweg. Die Gewerkschaften fungieren zwar als Organisator, der das Bewusstsein der Werktätigen wach hält, zusammenhalten zu müssen, um von den Unternehmern etwas zu erreichen. Sie fühlen sich jedoch bemüßigt, den Widerspruch zwischen Lohnarbeit und Kapital in die geordneten Bahnen der Sozialpartnerschaft zu lenken. Mit dem Ergebnis etwa, dass die Reallöhne zwischen 1998 und 2005 nach einer Studie des Rechnungshofs in Österreich nicht gestiegen, sondern signifikant zurückgegangen sind: Zuwächse wurden lediglich im obersten Zehntel der Höchstverdiener verzeichnet. Das ist ein Versagen des ÖGB auf der ganzen Linie, das wesentlich schwerer wiegt als die Organisationskrise und das BAWAG-Debakel.

Für die Gewerkschaftsbewegung bleibt die Berufsausübung ein offenkundig wesentliches Kriterium für Mitgliedschaft und inhaltliche Orientierung. Dennoch ist ein bestimmter Wandel im Verhältnis der Gewerkschaften zu den nicht in die Arbeitswelt integrierten Gruppen der Bevölkerung festzustellen. Was freilich kein Wunder ist, nachdem die Zahl der irregulär beschäftigten Gruppen bereits rund die Hälfte der Vollzeitarbeitskräfte ausmacht.

Die Bestimmung, wonach die Mitgliedschaft in den Gewerkschaften mit Arbeitslosigkeit nicht vereinbar sei, wurde schon Zeit länger aufgehoben. In der Reformdebatte vor dem ÖGB-Kongress wurden überdies neue Zielgruppen ins Visier genommen. Dazu heißt es in einer „Kurzfassung der Reformbeschlüsse“: „Der ÖGB betrachtet die Zielgruppenarbeit als eine Kernaufgabe. Dazu werden vorerst drei Pilotprojekte ins Leben gerufen: Menschen in Sozialberufen; Arbeitslose, die in AMS-Maßnahmen eingebunden sind; atypisch Beschäftigte.“

Man darf gespannt sein, ob vom ÖGB-Kongress Signale ausgesandt werden, die als Botschaft an die prekär an oder unter der Armutsgrenze Lebenden und an die immer vorhandene, aber von der Öffentlichkeit jetzt wieder entdeckte Unterschicht verstanden werden können. Die Frage ist vor allem, welche Haltung der ÖGB zur bedarfsorientierten Grundsicherung einnimmt. Die von der Regierung ins Auge gefasste Mindestsicherung schreibt bloß den Status quo der Armut fest; sie ist eine Exitstrategie aus dem so genannten Sozial- bzw. Wohlfahrtsstaat.

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