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Ein Jahr haben sie daran gearbeitet. Expert_innen und Kundige vom Neusiedler- bis zum Bodensee. Und jetzt ist sie da, die Monitoringstudie zur Mindestsicherung. Die Armutskonferenz hat eine umfangreiche Erhebung zur Umsetzung in den neun Bundesländern vorgelegt.Die Mindestsicherung ist ja vor allem mit dem Ziel angetreten, die je Bundesland unterschiedliche Sozialhilfe zu vereinheitlichen. Von einer österreichweiten Regelung kann jedoch nach wie vor nicht die Rede sein. Letztendlich herausgekommen sind Mindestsicherungs-Gesetze, die in ihrer Unübersichtlichkeit den alten Sozialhilfe-Gesetzen in nichts nachstehen. Nach wie vor gilt: Was jemandem in welcher Lebenssituation zusteht, wird wesentlich vom Wohnort bestimmt. Das entbehrt sachlich jeder Grundlage. Neben den unterschiedlichen Gesetzen und Vollzugspraktiken kritisiert die Studie vor allem die behördlichen Hürden im Zugang, die Willkür im Bereich der Kann-Leistungen und die nicht gedeckten Wohnkosten, die kaum zur Existenzsicherung reichen. Gehäuft treten Probleme in den Bundesländern Niederösterreich, Kärnten, Burgenland und Steiermark auf.
Die Studie liefert ein realistisches Bild: Es gibt Verbesserungen und Verschlechterungen gleichzeitig, in unterschiedlichen Mischungsverhältnissen je nach Bundesland und Haushalt und zudem ungelöste Probleme, die auch in der Mindestsicherung nicht angegangen wurden. Mit der Mindestsicherung wird jetzt das Sozialsystem «armutsfest» gemacht. Sagen die einen. Jetzt wird ja keine_r mehr arbeiten gehen. Sagen die anderen. Nichts von beidem ist eingetreten. Die Mindestsicherung macht weder das Sozialsystem armutsfest, noch führt sie dazu, dass keine_r mehr arbeiten geht. Man kann rhetorisch und ideologisch wieder abrüsten. Mit der Mindestsicherung wurden völlig falsche Erwartungen geweckt. Bei den Hilfesuchenden ebenso wie bei den prinzipiellen Gegner_innen von Sozialtransfers für Armutsbetroffene.
Die Ergebnisse der Evaluierung machen klar: Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist weder «bedarfsorientiert», noch ist sie eine «Mindestsicherung». Doch angesichts der wachsenden sozialen Notlagen kann es keine halben Lösungen für ganze Probleme geben. Es kann keine Mindestsicherung geben, die diesen Namen verdient, ohne dass die tatsächlichen Wohnkosten für Armutsbetroffene abgedeckt werden; ohne die Sicherung österreichweiter Standards bei existenziellen Nöten wie einem kaputten Boiler, der Geburt eines Kindes oder notwendigen Schulsachen; keine Mindestsicherung ohne eine bürgerfreundliche Reform des Vollzugs in den Ländern. Die Mindestsicherung ist nur dann «bedarfsorientiert», wenn es passende Angebote für die jeweilige Notlage der Betroffenen gibt. Wenn «workless poor» nicht in «working poor» verwandelt werden, mit prekären, dequalifizierenden Jobs. Wenn die vielfältigen Problemlagen wie Wohnen, Kinderbetreuung, gesundheitliche Beeinträchtigung, Schuldenregulierung bearbeitet werden. Wenn der ganze Mensch in den Blick kommt.
Tipp: Evaluierungsstudie «Bedarfsorientierte Mindestsicherung»
www.armut.at