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Viele haben Post bekommen. Absender: Büro der niederösterreichischen Landesrätin. Betreff: Proteste gegen Kürzung der Mindestsicherung für Armutsbetroffene. Männer und Frauen aus Selbsthilfegruppen, Behindertenorganisationen und engagierte Bürger_innen haben vor Weihnachten gegen die drastischen Einschnitte im NÖ Mindestsicherungs-Recht Einspruch erhoben.„Aus Sicht der Menschen, die arbeiten gehen und diese Leistungen finanzieren, ist das vertretbar“ sagt die Post der Landesrätin. Begründungen wie diese wollen nahelegen, dass es sich bei Mindestsicherungsbezieher_innen um Menschen handelt, die finanziell nichts zum Gemeinwohl beitragen. Zum einen wird damit ignoriert, dass Teile der Bevölkerung nur deshalb nichts zur Einkommenssteuer beitragen können, weil ein Großteil der gesellschaftlich notwenigen Arbeit auch in NÖ unbezahlt geleistet wird. Man denke beispielsweise an die häusliche Pflege von Angehörigen, Kindererziehung und Haushaltsführung. Zum anderen wird damit ausgeblendet, dass natürlich auch alle Haushalte von Mindestsicherungsbezieher_innen Steuern zahlen, insbesondere MehrwertSteuer, die beispielsweise bei jedem Supermarkt Besuch fällig wird. Davon abgesehen hat die überwiegende Mehrheit der BMS-Bezieher_innen jedenfalls in der Vergangenheit Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge geleistet, denn der Großteil der Haushalte braucht Mindestsicherung aufstockend zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Auf diese hat wiederum nur Anspruch, wer zuvor erwerbstätig war. Gelingt diesen Personen der Ausstieg aus der Mindestsicherung, leisten auch sie wieder einen verstärkten Beitrag zur Finanzierung des Sozialstaates. Und: in 5,7 % der Haushalte, die im Oktober 2015 in NÖ aus Mitteln der Mindestsicherung unterstützt wurden, gab es ein Erwerbseinkommen.
„Die Ausgaben für die bedarfsorientierte Mindestsicherung sind in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen“, so die Post aus dem Büro der Landesrätin. Nehmen wir das genauer unter die Lupe: Gemessen an den Gesamtausgaben des Landes NÖ sind die Ausgaben von einem Anteil in Höhe von 0,5% (Jahr 2011) auf 0,8% (Jahr 2015) angestiegen. Sollte die Budgetprognose laut Budgetvoranschlag für 2017 halten (€ 105 Mio.), würde das einen Anstieg auf 1,2% der prognostizierten Gesamtausgaben NÖs für das Jahr 2017 bedeuten. Die Mindestsicherung ist und bleibt damit ein budgetärer Nebenschauplatz. Zweifellos problematisch sind aber die Finanzierungsstrukturen innerhalb des Landes NÖ selbst. NÖ ist das einzige Bundesland in Österreich, in dem sich die Herkunftsgemeinde unmittelbar mit 50% an den Mindestsicherungs-Kosten beteiligen muss. Dieses „Heimatprinzip“ hat seine Ursprünge noch im Armenwesen des 19. Jahrhunderts. Das kann zu Überforderung führen: Gemeinden, in denen ein höherer Prozentsatz der Anspruchsberechtigten Leistungen geltend macht, haben hohe Kosten, Gemeinden mit wenigen Anspruchsberechtigten haben geringe bis keine Ausgaben. Das Heimatprinzip macht es auch attraktiv, Anspruchsberechtigte nach dem Floriani -Prinzip loswerden zu wollen – in die nächste Stadt oder überhaupt ein anderes Bundesland. Das ist weniger post-faktisch, sondern das wirkt faktisch: als Gift für gemeinsame Lösungen.