Ruhigstellung mit Todesfolgentun & lassen

Zwangsbehandlung ist verboten – aber auch hinter Gittern?

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung der Zwangsbehandlung enge Grenzen gesetzt. In Österreich ist sie im Maßnahmenvollzug immer noch gängige Praxis. Wer dagegen protestiert, wird wegen «mangelnder Compliance» nicht entlassen. Von Katharina Rueprecht (Text) und Silke Müller

(Illustration).