Wiener Linien und Bettler
Wiener Linien und Bettler (1)
Die Durchsage erfolgt stündlich
Mit großem Interesse las ich heute Ihren Artikel „WIR sind die Kunden“ über das Bettelverbot der Wiener Linien. Zu Ihrer Information: Vor einer Woche schrieb ich diesbezüglich eine E-Mail an die Wr. Linien: Einerseits verstehe ich das Bettelverbot in den U-Bahn-Stationen, andererseits zeigen Bettler nur die große Schere, die es leider zwischen Arm und Reich in unserer Gesellschaft gibt. Und diese Schere wird durch das Bettelverbot nicht abgeschafft, sondern nur unsichtbar gemacht. Ist es wirklich nötig, Ihre entsprechende Durchsage MEHRMALS täglich durchzugeben? ICH fühle mich jetzt eigentlich durch Ihre DURCHSAGE belästigt.
Heute wurde ich angerufen. Mir wurde Folgendes mitgeteilt:
DURCHSAGE BETTELVERBOT:
Diese Durchsage erfolgt derzeit stündlich. Die Wr. Linien sind stolz, dass diese Durchsagen geholfen haben; es wird jetzt weniger gebettelt. Deshalb fühlen sich die Wr .Linien in ihrer Vorgangsweise bestätigt.
EINHALTEN VON REGELN: Die Wr. Linien betonen, dass es Regeln geben muss und dass diese Regeln für ALLE gelten müssen. Insbesonders müssen ALLE Leute, die sich in U-Bahn-Stationen aufhalten, einen GÜLTIGEN FAHRSCHEIN besitzen.
Johannes Missoni-Paul, 1190 Wien
Wiener Linien und Bettler (2)
Was erlaubt ist, kann man nicht verbieten
Auch mich als langjährigen Kunden der Wiener Linien stören die „Bettler-Durchsagen“, insbesondere auch deshalb, weil sie jene indirekt „kriminalisieren“, die bettelnden Menschen eine Kleinigkeit geben. Zu der Behauptung in diesen Durchsagen, dass das „Betteln und Hausieren“ in den Öffis generell verboten sei, wird auf die maßgeblichen Bestimmungen des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes verwiesen, die lauten: § 2. (1) Wer an einem öffentlichen Ort a) in aufdringlicher oder aggressiver Weise oder als Beteiligter einer organisierten Gruppe um Geld oder geldwerte Sachen bettelt, oder b) eine unmündige minderjährige Person zum Betteln, in welcher Form auch immer, veranlasst oder diese bei der Bettelei mitführt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis 700 Euro, im Fall der Uneinbringlichkeit mit einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche zu bestrafen.
Wer also wie dies auch meistens der Fall ist unaufdringlich um etwas Geld bettelt, macht sich nicht strafbar und ist auch dann nicht strafbar, wenn er dies in den Öffis der Wiener Linien tut. Einem Einzelnen kann auch nicht „organisiertes Betteln“, wie dies bei der Durchsage der Wiener Linien ausgedrückt wird, unterstellt werden. Ob sich jemand durch einen Bettler belästigt fühlt oder nicht, bleibt dessen persönlicher Einstellung und Werthaltung überlassen, jedenfalls macht der einzelne, unaufdringliche Bettler nichts Verbotenes, und man unterstützt durch eine Spende an diesen auch keine verbotene Tätigkeit, wie die Wiener Linien in ihrer Durchsage zumindest unterstellen.
Die Wiener Linien sollten daher nicht etwas für verboten erklären, was grundsätzlich nicht verboten ist. Auch für die Wiener Linien gelten, so wie für jedermann, die allgemeinen Gesetze, und sie können sich nicht ihre eigenen Gesetze basteln!
Sebastian S. , E-Mail
Wiener Linien und Bettler (3)
Wider den Geräuschterror
Was müssen sich Gäste unserer Stadt denken, wenn sie in der U-Bahn gezwungenermaßen amtliche Erlässe in bestem Amtsdeutsch mithören „dürfen“. Mein Eindruck: Die Verfasser solcher Belehrungen haben keine Ahnung, in welcher Stimmung und bei welchem Geräuschpegel man normaler Weise in der U-Bahn sitzt. Sonst würden sie sich diese traurigen Durchsagen sparen. Und alle anderen so kurz wie möglich, nicht so betulich wie möglich halten.
Wolfgang J. Kraus, 1130 Wien