Welche formalen Vorgaben gibt es für die Einreichung?
Die Einreichung besteht aus einem Konzept für eine Reportage und je zwei Arbeitsproben von Fotograf_in und Autor_in.
Das Konzept soll maximal 2 A4-Seiten lang sein (zwischen 2.000 und 5.000 Zeichen).
Alle eingereichten Arbeitsproben müssen anonymisiert (ohne Namen bzw. mit geschwärztem Namen in der Datei) sein. Der Name der Einreichenden soll NUR im Dateinamen aufscheinen (Bsp: Nachname_Vorname_Arbeitsprobe-Text.doc, Nachname_Vorname_Arbeitsprobe-Foto.jpg).
Folgende Arbeitsproben sind einzureichen:
– 2 Texte (veröffentlicht oder unveröffentlicht) als rtf oder doc
– 2 Fotostrecken (veröffentlicht oder unveröffentlicht) als jpgs
– Es können keine Weblinks eingereicht werden.
Die Dateien können per Mail oder per Datenübertragungs-Seite (Wesendit, Wetransfer o. ä.) übermittelt werden an: stipendium@augustin.or.at
Per Post kann auch eingereicht werden: Redaktion Augustin, Stipendium, Reinprechtsdorfer Straße 31, 1050 Wien
Kann ich alleine einreichen, wenn ich schreiben & fotografieren kann?
Nein. Wir suchen Zweierteams, bestehend aus Autor_in und Fotograf_in.
Können wir eine Reportage einreichen, die wir schon gemacht haben?
Nein. Eingereicht werden Konzepte für Reportagen, die in Zukunft gemacht werden. Zu bedenken ist auch, dass die Zeit zwischen Einreichschluss und abgedruckter Reportage ein knappes Jahr ist – thematisch sehr eng an den jetzigen Moment gebundene Konzepte könnten an Aktualität verlieren.
Können wir mehrere Konzepte für Reportagen einreichen?
Nein. Pro Zweierteam ersuchen wir nur ein Konzept einzureichen.
Wir haben letztes Jahr schon eingereicht. Können wir noch einmal einreichen?
Ja. Von der Einreichung ausgeschlossen sind nur Augustin-Stipendiat_innen der letzten Jahre.
Muss die Reportage in Österreich handeln?
Nein. Es muss plausibel sein, dass sie im gegebenen Zeit- und Budgetrahmen machbar ist. Und weil der Augustin das Klima für sehr verletzlich hält, raten wir von Flugreisen ab.
Kann ich meine Reportage zusätzlich durch andere Stellen finanzieren lassen?
Ja. Aber der Augustin behält sich das Erstveröffentlichungsrecht vor und behält sich auch vor, im Druck nicht auf andere Sponsor_innen hinzuweisen.
Mischen sich die Augustin-Redakteur_innen in die Entscheidungen der Jury ein?
Nein. Die Augustin-Redaktion sichtet die eingesendeten Einreichungen und gibt alle, die den formalen Kriterien entsprechen, an die Jury weiter. Die Redaktion hat kein Mitspracherecht und ist bei der Jurysitzung nicht anwesend.
Was geschieht mit den Einreichungsunterlagen nach Vergabe des Stipendiums?
Die Einreichungsunterlagen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht.