Streik! Ohne Gewerkschafttun & lassen

Wilde Streiks sind jene Arbeitskämpfe, die von Gewerkschaften weder initiiert noch anerkannt werden. Wie kommt es dazu und was hat das mit dem österreichischen Modell der Sozialpartnerschaft zu tun? Für die Antwort braucht’s einen Blick in die Vergangenheit.

TEXT: SÓNIA MELO
COLLAGEN: CAROLINA FRANK

Am 18. März 2020, während die Bevölkerung sich nahezu gänzlich aus dem öffentlichen Leben zurückziehen musste, als noch niemand ahnen konnte, dass Babyelefant und Coronaparty je Wort und Unwort des Jahres 2020 werden würden, legten Beschäftigte eines Kunst- und Schaumstoffherstellers in Linz für zwei Stunden die Arbeit nieder. Trotz Versammlungsverbot hielten sie eine Kundgebung vor dem Unternehmen ab, denunzierten unzureichende gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen und forderten ein «verantwortlicheres Verhalten der Firmenleitung». Der Betriebsrat unterstützte die Streikenden nicht und brachte sie dazu, den Protest zu beenden und die Arbeit wieder aufzunehmen. Was diese Arbeiter:innen gemacht haben, heißt wild streiken, das bedeutet: ohne die Zustimmung der Gewerkschaft.
Über ihren Arbeitskampf liegen keine Details vor. Kein Einzelfall, denn wilde Streiks erscheinen nicht in der Streikstatistik, die der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) seit 1946 führt, und werden auch nicht von ihr dokumentiert: «Dazu liegen uns leider keine weiteren Informationen vor. Fest steht jedenfalls, dass sogenannte ‹Wilde Streiks› in Österreich sehr selten sind», erklärt die ÖGB-Historikerin Marliese Mendel. Ob in den Jahren zwischen 2005 und 2010, in denen laut ÖGB-Statistik niemand und nirgends in Österreich gestreikt hat, auch nicht solche aus ÖGB-Sicht «informelle» Streiks stattgefunden haben, ist nicht eruierbar.

Ein deviant case.

Es stellt sich die grundsätzliche Frage, warum Gewerkschaften, deren Aufgabe darin besteht, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten, selbstorganisiertem Arbeitskampf – wie jenem der Linzer Fabrikarbeiter:innen – nicht zustimmen oder diesen gar auflösen.
Unter anderem mit dieser Frage beschäftigt sich der Politologe Ferdinand Karlhofer in seinem Buch Wilde Streiks in Österreich: Entstehungs- und Verlaufsbedingungen industrieller Konflikte in den siebziger Jahren von 1983, eine einzigartige sozialwissenschaftliche Analyse, die den Zusammenhang zwischen dem Rückgang von gewerkschaftlich organisierten Streiks mit dem Anstieg wilder Streiks seit 1945 bis in die 1970er-Jahre herstellt und untersucht, welche Rolle die Sozialpartnerschaft dabei einnimmt. Seine Antwort: «Sozialpartnerschaft ist die bewusste Kontraposition zum Arbeitskampf. Als Form der zentralisierten Konfliktsteuerung bedarf sie nicht der Partizipation des einzelnen. Der Streik hingegen ist die Partizipation jedes einzelnen.»
Sozialpartnerschaft ist die ­wirtschafts- und sozialpolitische Zusammenarbeit zwischen den Interessenverbänden ­der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen untereinander und mit der Regierung, ein in Österreich besonders stark ausgeprägtes Modell, das sogenannte Österreichische Modell. Diese Zusammenarbeit wurde als Grundvoraussetzung für den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt, als Basis für das wirtschaftliche Wachstum und für sozialen Frieden. Sozialpartner für die Arbeiternehmer:innenseite ist, neben der Bundesarbeitskammer als rechtliche Vertretung, die Interessenvertretung ÖGB, der kollektivvertragsfähig ist, das heißt: Der ÖGB sitzt am Verhandlungstisch für Kollektivverträge der Arbeitgeber:innenseite gegenüber.
Für die auf Harmonie und Kompromissfindung basierende Sozialpartnerschaft, die Konflikte auf einer extrem zentralisierten Ebene ausfechtet, ist der Streik ein Störfaktor, denn, wie der Politologe Anton Pelinka es auf den Punkt bringt, «bedeutet er die Konfliktaustragung auf einer ganz konkreten, unmittelbar erfahrbaren Ebene. Er passt daher kaum in das herrschende Erklärungsmuster des Österreichischen Modells und ist in diesem Sinne ein deviant case, der die Vorstellung der stabilisierten Harmonie stört».
Kampfmaßnahmen – wie der ÖGB etwa Boykotts und Streiks in sozialpartnerschaftlicher Sprache nennt – sind als letztes Mittel anzuwenden. «Erst, wenn alle Schlichtungsversuche und andere gesetzte Maßnahmen gescheitert sind, greifen Gewerkschaften und ÖGB zum letzten Mittel – zum Arbeitskampf, dem Streik», so Marliese Mendel.

Der Stabilität zuliebe.

In der Tat: Im internationalen Vergleich ist die Streik­rate hierzulande sehr niedrig, was auf eine angebliche Stabilität hindeutet. Das Konsensklima des österreichischen Modells der Sozialpartnerschaft gilt demnach international als vorbildlich. Die Schattenseite dieses Modells bekamen die Beschäftigten am 18. März 2020 in Linz zu spüren: Ihre Interessensvertretung stand nicht hinter ihrem Arbeitskampf. Aber warum denn nicht? Der Harmonie zuliebe? Laut Karlhofer liege der Grund in der Definition von Sozialpartnerschaft selbst, wie sie in Österreich verstanden wird, «eine Orientierung der Interessenpolitik am ‹Gesamtwohl› der Gesellschaft». Der ÖGB definiert ihre Rolle als gesamtgesellschaftlicher Verantwortungsträger und trifft demnach Entscheidungen – über die Unterstützung von einzelnen Interessen – auf zentraler Ebene. «Die Perspektive ist bei Gewerkschaften somit eine andere als bei Belegschaften», fasst Karlhofer zusammen.
Ob es auch darin läge, dass Gewerkschaften befürchten würden, überflüssig zu werden, wenn Lohnarbeiter:innen ihre Kämpfe selbst in die Hand nehmen, ob eine zentralisierte Konfliktsteuerung der bewussten Erhaltung der eigenen Macht dient, darauf geht der Politologe nicht ein.

Kein Streikgesetz.

Im Gegensatz zu Deutschland, wo Streiks seit den 1950er-Jahren gesetzlich geregelt sind – die deutschen Gerichte können entscheiden, ob ein Streik rechtmäßig ist oder nicht – «gibt es im österreichischen Recht kein Gesetz, das Streiks regelt. Streik ist keine Rechtsfrage, Streik ist eine Machtfrage», erklärt ÖGB-Rechtsexperte Martin Müller. Der Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention besagt die Versammlungs-und Vereinigungsfreiheit, sprich: das Recht darauf, eine Gewerkschaft zu gründen bzw. auf gewerkschaftliche Organisierung. «Damit dieses Recht in der Umsetzung praktiziert werden kann, hat es die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte weiter entwickelt, damit auch die Freiheit garantiert werden kann, Arbeitskämpfe zu führen, also zum Streiken.» Darüber hinaus gibt es auch noch den Artikel 8 des UN-Sozialpaktes, dem Österreich 1978 beigetreten ist, der ausdrücklich ein Streikrecht gewährleistet.
Dieses Streikrecht ist unabhängig von der Zustimmung des ÖGB und es garantiert: Die Teilnahme an einem Streik darf kein Kündigungsgrund sein. Der Unterschied ist jedoch – nachdem kein Anspruch auf Gehalt während der Streikzeit besteht –, dass der ÖGB seinen Mitgliedern rechtliche als auch finanzielle Unterstützung aus dem Streikfonds garantiert. Für wild Streikende ist es außerdem nicht immer leicht, ihre Arbeitsniederlegung als Streik (und nicht bloß Arbeitsverweigerung) zu belegen. Auch bekommen sie keine finanzielle Unterstützung. Sind Streikende nicht durch einen Streikfonds abgesichert, sind also ihre Ängste größer, die Arbeit zu verlieren – was den Kampfgeist beeinträchtigen kann.

Basisgewerkschaften.

Lange gab es sie in Österreich nicht, doch in den letzten 25 Jahren haben sich in Österreich sogenannte unabhängige Basisgewerkschaften (unabhängig vom ÖGB) gebildet, wie etwa das Wiener ArbeiterInnen Syndikat und Industrial Workers of the World Österreich. Sie bieten ihren Mitgliedern ebenso Rechtsberatung und einen Streikfonds an. Diese jungen Gewerkschaften weisen jedoch klarerweise – im Vergleich zum ÖGB – eine geringe Mitgliederzahl auf, was sich in niedrigen finanziellen Mitteln und niedrigem Mobilisierungspotenzial niederschlägt. Damit aber ein Streik wirksam ist, braucht es öffentlichen Druck und die Solidarität einer breiten Bevölkerung. Ein Streik, der im Schatten passiert, hat weniger Wirkung.
Das Mobilisierungspotential des ÖGB ist hingegen enorm, wie 2018 ersichtlich war: Trotz Ferienbeginn folgten 100.000 Menschen dem Ruf des ÖGB und demonstrierten gegen den 12-Stunden-Arbeitstag in Wien. Und das nicht nur aufgrund der hohen Mitgliederzahl – am 31. 12. 2021 zählte der ÖGB fast eine Million und 200 Tausend Mitglieder. Die Organisationsstruktur reicht wie ein perfekt gebautes Spinnennetz bis in die hinterste Ecke des Landes, mit den parteipolitischen Fraktionen, Bundesfrauenabteilungen und der Österreichischen Gewerkschaftsjugend ÖGJ, der größten politischen Jugendorganisation hierzulande.
Streiks sind auch wild, wenn sie ohne Kenntnis der Gewerkschaft zustande kommen, wie im Jahr 2013 in einem Tiroler Dorf bei Innsbruck, als 70 Erntearbeiter:innen die Arbeit niederlegten und bessere Arbeitsbedingungen forderten. Die Gewerkschaft erfuhr erst davon, als die Meldung in den Medien kursierte. Anders hätte es nicht sein können, denn in keinem landwirtschaftlichen Betrieb, damals wie heute, sind Arbeiter:innen durch eine Betriebsrätin oder einen Betriebsrat vertreten. Doch ein Jahr nach dem Streik gründete die für die Landwirtschaft zuständige Teilgewerkschaft im ÖGB, die Produktionsgewerkschaft PRO-GE, die Unterstützungskampagne «sezonieri», die noch heute gemeinsam mit NGOs und Aktivist:innen durchgeführt wird, und von der die Autorin dieser Zeilen Teil ist.

Ohne Basis keine Revolution.

Basisbewegungen – von nichtgewerkschaftlich organisierten Beschäftigten – haben das Potenzial revolutionäre Veränderungsprozesse auszulösen. Schaut mensch über die österreichischen Grenzen hinaus, sind große Streiks, die die Gewerkschaften nicht mitgetragen haben, Beispiele von Arbeiter:innenbewegungen, die Arbeitsverhältnisse für ganze Branchen und darüber hinaus tatsächlich nachhaltig verbessert haben, wie jene 1973 beim deutschen Automobilzulieferer Pierburg im nordrhein-westfälischen Neuss. Bekannt als der Protest «Eine Mark mehr!» forderten Arbeiter:innen die Lohn-Gleichstellung von Frauen und Männern. Von Migrantinnen initiiert, war der Erfolgt durch die Solidarität von deutschen Staatsbürger:innen und Männern der Belegschaft möglich.
Aber auch in Österreich bleiben nicht alle wilden Streiks im Schatten. Peter Haumer beschreibt 2011 im Sammelband Arbeitskämpfe im Zeichen der Selbstermächtigung – Kollektive Gegenwehr in Frankreich, Deutschland, der Schweiz, Österreich und Serbien Streiks in Österreich, die weder ini­tiiert, freigegeben noch von der Gewerkschaft anerkannt oder gar geschwächt wurden. Er berichtet u. a. von der bundesweit organisierten Aktionsgemeinschaft Pflegepersonal, die zwischen 1987 und 1989 mit den Demo-Parolen «No Nurses no ­Future» und «Pflegeakkord ist Mord» mehr Gehalt, mehr Personal und mehr Mitbestimmung forderte. Entschlossen, dass Straßen­demonstrationen zu wenig brachten, setzte das unzufriedene Pflegepersonal im Zuge der damaligen europaweiten Bewegung auf Streiks als Kampfmittel. «Die Gewerkschaftsführung reagierte mit Einschüchterung und Verleumdung. Trotzdem gelang es der Arbeitsgemeinschaft im Juni 1989, 3.000 Pflegepersonen zu mobilisieren», berichtet der in Wien lebende Peter Haumer, Autor zur Geschichte linksgewerkschaftlicher Politik und Dissidenz innerhalb der Arbeiter:innenbewegung. Bei einer Kundgebung adressieren sie ihren Unmut auch an die Gewerkschaftsführung: «Ihr habt offenbar den Kontakt zur Basis nicht mehr. Ihr habt zu kämpfen verlernt. Überprüft eure Berechtigung, eine Hauptgruppe zu leiten!»
Tatsächlich, und wie der damalige Gewerkschaftsvorsitzende und spätere Sozialminister Rudolf Hundstorfer öffentlich gestand, hat die Bewegung Aktionsgemeinschaft Pflegepersonal gegen Einkommensverluste «die Umsetzung konkreter Forderungen beschleunigt, ja, durchaus». ­Zu Recht, denn die erzielten Gehaltserhöhungen von zehn Prozent, sowie die Schaffung von zusätzlichen 1.200 Dienstposten ­lagen weit über den sozialpartnerschaftlichen Errungenschaften, die durch jährliche Verhandlungen bis dahin üblich waren.
Wenn Streik tatsächlich eine Machtfrage ist, auf wen bezieht sich dann diese Macht? Liegen die Erfolge von wilden Arbeitskämpfen über jenen von den Sozialpartner:innen erzielten Erfolgen, dann ist es bestätigt: Ohne die Basis ist der Kampf um eine bedeutende Verbesserung der Arbeitsbedingungen verloren. Denn darum geht es ja.

Bücher: Die Arbeiter:innenklasse im Ursprungsland der Industrialisierung

Zwischen der Schwächung von Gewerkschaften durch Margaret Thatcher und der revolutionären Selbstorganisierung vom Londoner Kollektiv Angry Workers liegt ein halbes Jahrhundert. Zwei Bücher beschreiben diese zwei Momente, in denen die Arbeiter:innenklasse im ersten Buch dämonisiert und im zweiten widerstandsfähiger wird.

Der Grund allen Übels?

Verschwitztes Unterleiberl, fettiges Haar, dazu ein Dosenbier. So sitzt er da, der Proll, der dümmlich-aggressive und ­ sexuell enthemmte Proll, und schaut TV. Den ganzen Tag über, und will nicht arbeiten.
In einer herausragenden Analyse zeichnet der britische Journalist Owen Jones die «Dämonisierung der Arbeiterklasse» nach. Eine einst stolze, gewerkschaftlich gut organisierte Klasse, mit jährlich üppigen Lohnzuwächsen. Doch mit der Machtergreifung der Tory-Politikerin Margaret Thatcher im Jahr 1979 kam es zum Frontalangriff auf Gewerkschaften und die Arbeiter:innenklasse. Fortan wurden die Rechte von Gewerkschaften beschränkt, Sozialstandards abgebaut und Steuern für Reiche gesenkt. Innerhalb weniger Monate verloren Tausende Arbeiter:innen ihre Jobs, ihr Einkommen, ihre Häuser und Wohnungen. Ihre Würde und ihren Stolz.
Der Proll wurde zum hochstilisierten Sündenbock und Grund allen Übels. Der Proll muss herhalten für die rasant steigende Arbeitslosigkeit, die ökonomische Ungleichheit, steigende Suizidraten, Drogentote. Für die Herrschenden und ihren «Klassenkampf von oben» hat die Verklärung des Prolls, so Jones, den angenehmen Nebeneffekt, dass einerseits ein Sündenbock für jegliche gesellschaftliche Verwerfungen gefunden ist – und andererseits die Arbeiter:innenklasse als solche gespalten wird. Denn mithilfe der Medien und breit angelegten Kampagnen wird der Proll auch innerhalb der Arbeit:innen­klasse zum Feindbild. Jones’ Aufruf: Für die Arbeiter:innenklasse kann es nur geeint wieder nach oben gehen!
Johannes Greß

Owen Jones: Prolls.
Die Dämonisierung
der Arbeiterklasse
VAT Verlag André
Thiele 2012
320 Seiten, 19,40 Euro

Wütend und selbstorganisiert

Die Covid-Pandemie war eine große Vernichterin von Mythen. Ein solcher Mythos ist, dass fast alle Arbeiten heutzutage von Maschinen erledigt werden, es also keine menschliche Arbeitskraft mehr braucht. Nun wissen wir: Es sind die Schlachthäuser, die Logistikzentren, der gesamte reproduktive Bereich, die bei einem Ausfall menschlicher Arbeitskraft über Nacht zum Stillstand kommen. Und doch sind gerade diese Bereiche oft jene mit den grauslichsten Arbeitsbedingungen, den niedrigsten Löhnen und den längsten Arbeitszeiten. Das im Londoner Stadtteil Greenford angesiedelte autonome Arbeiter:innenkollektiv Angry Workers hat einen aus eigenen Erfahrungen entstandenen Erlebnisbericht über die Lebens-, Arbeits- und Widerstandsbedingungen genau dieses Teils der arbeitenden Klasse geschrieben.
Es ist eine Innenansicht, wie sie im deutschsprachigen Raum selten zu finden ist. Es ist auch die Beschreibung eines sechsjährigen Organisationsversuchs. Die Frage, die die Angry Workers sich selbst und anderen beantworten wollen, lautet: Wie kann eine kämpferische Selbstorganisation lohnabhängiger Menschen funktionieren, ohne von Apparaten aus Parteien und Gewerkschaften abhängig zu sein, und ohne auf einen «linken Messias» wie Bernie Sanders oder Jeremy Corbyn zu vertrauen? Der von den Angry Workers vorgeschlagene Pfad der Selbstorganisation ist ein steiniger, und ohne Erfolgsgarantie. Gerade deshalb ist er diskussionswürdig.
Christian Bunke

Angry Workers: Class Power! Über Produktion und Aufstand
Unrast Verlag 2022
528 Seiten, 24 Euro