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Leihmutterschaft: eine internationale Debatte

Ein Kinderwunsch ist eine schöne Sache. Aber wie weit gehen Medizin und Gesetz, um ihn zu ermöglichen? Und was bedeutet «Wunschkind» in Zeiten von Leihmutterschaft und Pränataldiagnostik? Eva Maria Bachinger hat sich Leihmutterschaft im internationalen Rahmen angeschaut und plädiert dafür, nicht nur auf die Wünsche der werdenden Eltern zu fokussieren – und auf ihre Geldbörsen.

Foto: Carlos Delegado

In Berlin finden im kommenden Februar erstmals «Kinderwunschtage» statt. Leihmutterschaft wird in einer Presseausendung als gute Alternative dargestellt, ungeachtet dessen, dass sie in Österreich und in Deutschland nicht erlaubt ist. Die Messe für die global boomende Branche wirbt mit 60 Vorträgen von vornehmlich Reproduktionsmediziner_innen und Psycholog_innen. Weder sind Ethikerinnen geladen noch Kinderärzte, natürlich auch keine Eizellenspenderinnen, Leihmütter oder Jugendliche, die durch Leihmutterschaft gezeugt wurden. Der Kinderwunsch von Erwachsenen steht stets im Vordergrund.

Wir haben es hier zunehmend mit einer Wunschmedizin zu tun, die neue Zielgruppen und Märkte gewinnen will, indem sie den Druck erhöht, möglichst alle Methoden zu erlauben. Ethische Einwände stehen nur im Weg, könnten sie doch die Maximierung des Profits behindern. Deshalb wird auch Druck auf die Weltgesundheitsorganisation ausgeübt, die Definition von Unfruchtbarkeit zu ändern. Derzeit gilt ein heterosexuelles Paar als unfruchtbar, wenn es nach einem Jahr regelmäßigem, ungeschütztem Geschlechtsverkehr kinderlos bleibt. Damit hat es Anspruch auf medizinische Behandlung. Diskutiert wird eine Ausweitung auf alle Singles.

 

Konsumwunsch Kind

In der Debatte rund um Reproduktionsmedizin wird nur noch diskutiert, was gelockert, nicht mehr, was verschärft werden soll. Man ist sich einig darin, dass die Gesetze viel zu streng seien. Das ist nicht nur ein Hinweis darauf, wie ungeheuer liberal und modern man ist, sondern auch darauf, wer bestimmt, wo es langgeht: der Markt.

Auch in Österreich gibt es hetero- und homosexuelle Paare, die ein oder auch mehrere Kinder dank einer ausländischen Leihmutter haben. Bis jetzt sind es noch Einzelfälle. Doch in politischen Zirkeln wird durchaus über die Forderung nach einer Freigabe der Leihmutterschaft diskutiert – unter dem Gebot der Gleichstellung. Schließlich hat eine Frau ohne Gebärmutter oder ein schwules Paar sonst keine Möglichkeit, zu einem (halb-)genetisch eigenen Kind zu kommen. Der Europarat debattiert derzeit darüber, internationale Standards für die Praxis der Leihmutterschaft festzulegen. Das klingt durchaus vernünftig, hätte aber zur Folge, dass nationale Verbote ausgehöhlt werden. In Frankreich, Großbritannien, Schweden, Italien, Rumänien und auch in Österreich haben sich deshalb Aktivist_innen und Expert_innen zusammengeschlossen, um mit der Kampagne «Stop surrogacy» für ein weltweites Verbot der Leihmutterschaft einzutreten.

Konsum- und Machbarkeitsdenken durchziehen viele Bereiche unserer turbokapitalistischen Weltgesellschaft. Auswüchse der globalen Reproduktionsmedizin wie Zugang für alle, Leihmutterschaft und anonyme Keimzellenspenden, Genomscreening, Mehrlingsreduktionen ­

u. a. sind nur Symptome dafür. Der Kinderwunsch ist ein existenzieller Wunsch, nicht vergleichbar mit anderen Wünschen, dennoch entspricht die Art der Umsetzung in vielen Fällen Konsumgewohnheiten. Die Branche reagiert nicht nur auf Wünsche, sie löst sie auch aus. Die ziemlich abgeklärte, pragmatische Haltung, dass nun mal dieser Markt entstanden sei und Verbote nichts bringen würden, ist erstaunlich. Nur weil es ein Phänomen gibt, können wir keine Verbote mehr aussprechen?

 

60.000 Euro für die Babygarantie

Die Praxis der Leihmutterschaft birgt viele problematische Aspekte. Die niederländische Berichterstatterin gegen Menschenhandel Corinne Dettmejier spricht in dem Kontext von Menschenhandel. Es kommt jedenfalls zu einem «sale of children», der durch die Kinderrechtskonvention und ein Zusatzprotokoll verboten ist. Denn in den allermeisten Fällen ist es so, dass die Leihmutter nicht für die «Dienstleistung» Schwangerschaft bezahlt wird, auch nicht für die Versuche, überhaupt schwanger zu werden, sondern den Großteil des Geldes erst bekommt, wenn sie ein gesundes Kind abgibt. Dettmeijer fordert deshalb die Staaten dazu auf, die Paare von ihrem Vorhaben abzubringen und sie auf die Ausbeutung und die Risiken der Leihmutter explizit hinzuweisen.

Es werden «Flat-rate-Programme» und «all-inclusive packages» angeboten, mit «100 Prozent Babygarantie», um 60.000 Euro Pauschale für die Wunscheltern. Sie können dann mehrere Leihmütter und Eizellenspenderinnen «gebrauchen», bis eben eine Schwangerschaft eintritt und auch anhält. Die «erfolglose» Leihmutter erhält kein Geld. Es ist allerdings nicht so, dass hier Frauen nur ausgebeutet werden: Viele agieren auch schlicht kapitalistisch, indem sie alles, was ihr Körper hergibt, zu Geld machen. Die 28-jährige Natalia (Name und Alter geändert), die ich bei der Recherche für mein Buch «Kind auf Bestellung» in Moskau getroffen habe, hat für eine 36-jährigen Frau ein Kind ausgetragen. Nüchtern und klar erklärte sie: «Ich bekomme eine Million Rubel nach der Geburt. Wir wollen uns dann ein Haus kaufen.» Anders hätten sie und ihr Mann keine Chance, so schnell zu viel Geld zu kommen. Auf die Frage, was sie tut, wenn sich das Kind später bei ihr meldet, meinte sie: «Das gehört ins Reich der Phantasie. Die Eltern werden dem Kind niemals sagen, wie es zustande kam, deshalb setze ich mich nicht mit dem Gedanken auseinander.» Der Leihmutterschaftsvertrag sei sehr einfach und undifferenziert. «Mir ist vor allem wichtig, dass die Summe drinsteht, die ich am Ende bekomme.» Behinderung würde durch pränatale Tests «ausgeschlossen». Auch Geschlechterselektion werde durchgeführt. Die Beziehung zum Kind sei genau gleich wie bei der Schwangerschaft ihres eigenen Kindes. «Ich bin nur das Gefäß für dieses Kind.»

Autonomie adé

In Verträgen in den USA wird der Leihmutter alles genau vorgeschrieben: regelmäßige Kontrollen, gesund essen, keine schweren Dinge – inklusive Kinder – heben, kein Selbstbräuner, keine Reisen, anfangs kein Geschlechtsverkehr usw. Die Wunscheltern und die Ärzt_innen bestimmen letztlich, ob es zu einem Abbruch kommt, wenn eine Behinderung bei dem Kind vorliegt. Auch über den Geburtsverlauf kann die Leihmutter nicht selbst entscheiden, häufig wird standardmäßig ein Kaiserschnitt durchgeführt. Sie ist zudem deshalb nicht autonom, weil sie ohne künstliche Befruchtung diese «Dienstleistung» nicht anbieten kann, außer sie will auch die genetische Mutter sein. Wenn argumentiert wird, dass es Frauen gebe, die das aus Altruismus tun, fragt man sich, wieso man ein Gesetz und einen Vertrag fordert, wenn man ohnehin auf den Altruismus der Frau vertraut. Zu beobachten ist zudem, dass «altruistischen» Regelungen häufig die Forderungen nach kommerziellen Formen folgen, da es eben zu wenige Frauen gibt, die es «selbstlos» tun. Bei der Leihmutterschaft wird ein Kind zu einem Vertragsgegenstand degradiert, zu einer Art Ware. Werte, die uns sonst wichtig sind, wie der Beziehungsaufbau zwischen Mutter und Kind, sollen außer Kraft gesetzt werden, denn die Leihmutter wird angehalten, auf Distanz zu bleiben. In der EU ist Leihmutterschaft nicht überall verboten, viele Staaten wie Tschechien, Ungarn oder Rumänien haben keine speziellen Gesetze, was vieles im Graubereich ermöglicht. «Altruistische Leihmutterschaft» ist zum Beispiel in Großbritannien und Griechenland erlaubt. Das Gesetz sieht eine «angemessene Aufwandsentschädigung» vor. Das können in Großbritannien bis zu 18.000 Euro sein. In Griechenland müssen die Vertragspartner_innen einen ständigen Wohnsitz im Inland und ein Naheverhältnis haben. Doch laut einer Studie des Soziologen Aristides Hatzis zeigt sich, dass die Richter_innen Genehmigungen ausstellten, ohne zu überprüfen, ob das zutrifft.

 

Kein Recht auf ein Kind

Der Slogan «Jeder hat ein Recht auf ein Kind» wird inflationär eingesetzt, um vermeintliche Menschenrechte durchzusetzen. Doch es gibt kein «Recht auf ein Kind», auch nicht auf ein gesundes, oder auf einen Buben oder ein Mädchen. Das ist Konsum- und Besitzdenken.

In der Menschenrechtskonvention ist das Recht auf Familien- und Privatleben festgehalten, doch daraus lässt sich kein absolutes Recht ableiten. Die wenigsten Menschenrechte gelten absolut, sondern sind immer mit Rechten anderer Schutzwürdiger abzuwägen. In diesem Fall vor allem mit den Rechten von Kindern.

Sie zeigen der Reproduktionsmedizin die nötigen rechtlichen Grenzen auf, wie ein globales Verbot von anonymen Keimzellenspenden (Artikel 7 Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Eltern) und Leihmutterschaft (Artikel 35 Recht des Kindes, nicht gegen Geld gehandelt zu werden). Die Kinderrechtskonvention ist die ethische Grundlage unserer Gesellschaft, die von fast allen Staaten (Ausnahme USA) ratifiziert wurde. Es wird oft argumentiert, dass die Konvention für diesen Bereich nicht anwendbar sei, weil das Thema nicht explizit erwähnt werde. Bei Erwachsenen ist das hingegen kein Problem, denn das Recht, eine Familie zu gründen, wurde rasch auch auf künstliche Befruchtung ausgedehnt. Bei aller Begeisterung für neue Möglichkeiten müssen wir uns fragen: Sollen wir tun, was wir können? Wie weit wollen wir gehen? Welches Menschenbild wird hier forciert? Welche Grundwerte sind uns wirklich wichtig? Was ist tatsächlich das Motiv dieser Entwicklung? Cui bono? Das ist die entscheidende Frage.

 

In Österreich weiterhin verboten

Leihmutterschaft:

Was kost’ die Welt?


Unter anderem sind es Belgien, Spanien, die Niederlande, die USA, Südafrika, die Ukraine, Russland, Griechenland und Großbritannien, die Leihmutterschaft gesetzlich erlauben. Allerdings unter sehr unterschiedlichen Bedingungen. In manchen Ländern ist es verboten, Leihmütter zu werben, manche Gesetzgebungen sehen vor, dass das Kind nach der Geburt adoptiert werden muss; in manchen Ländern werden Leihmütterverträge nichtig, wenn die austragende Frau das geborene Kind behalten will; es gibt gesetzliche Unterschiede zwischen kommerzieller und altruistischer, unentgeltlicher Leihmutterschaft. Rund 30.000 US-Dollar kostet Leihmutterschaft in Indien, in den USA ist mit bis zu 150.000 US-Dollar zu rechnen. Die Leihmutter selbst bekommt in Indien maximal 6000 US-Dollar, in den USA 30.000. Die konkrete Anzahl von Fällen kann weder international noch in einzelnen Ländern angegeben werden, es gibt meistens nur Schätzungen. In Österreich sind seit einer Gesetzesnovelle 2015 verschiedene reproduktionsmedizinische Behandlungen erlaubt, darunter Eizellenspende, Präimplantationsdiagnostik und Samenspende für lesbische Paare. Leihmutterschaft ist verboten.