Warum die Polizei sich den Weg nicht mit Pfefferspray freispritzen darf
Mitte des Monats meldete die rechtsradikale Gruppe der «Identitären» einen Demonstrationszug durch Wien an. Frei nach dem Motto «Never let the fascists have the streets» (Überlasst den Faschist_innen nicht die Straßen) wurde eine Gegendemonstration angekündigt. Der Versuch, den «Identitären» den Weg zu versperren, erfuhr einen weiteren Gegner: die Polizei.
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Zu den bekanntesten und erfolgreichsten Blockaden gehören in Europa jene gegen das Atommülllager in Gorleben (©BUNDjugend)
Die hat, so Menschenrechtsexperte und Blogger Philipp Sonderegger, auch die Pflicht, «die angezeigte Kundgebung in der geplanten Form durchzusetzen», also der Demonstration der «Identitären» gegen die «spontane Blockade-Gegendemo» zu ihrem Wegerecht zu verhelfen. Dazu hat sie mehrere Möglichkeiten, die sie in der Reihenfolge ihrer Qualität einzusetzen hat: Reden, Wegschieben, Wegtragen … und erst ganz am Ende kommt Waffengewalt – die sie gegen «passive Demos» (friedliche Blockaden) übrigens nicht einsetzen darf. Woraus sich wiederum die Macht der Blockade ergibt. Auf den Blockadeversuch der «Identitären»-Demonstration wurde mit Pfeffersprayeinsatz reagiert. Sonderegger: «Einfach den Weg mit Pfefferspray freizuspritzen ist nicht zulässig.» Auf seinem Blog dokumentiert und kommentiert er das rechtmäßige und das unrechtmäßige Verhalten der Polizei gegenüber der demonstrierenden und blockierenden Zivilgesellschaft. Sehr lesenswert!