Vom Missbrauch der Wahrheittun & lassen

Im Ministerrat, in manchen Tageszeitungen, bei FPÖ und beim ÖAAB in Niederösterreich wurde in den letzten Tagen unterstellt: Der Missbrauch in der Mindestsicherung sei so groß, dass mit seiner Bekämpfung bedeutsame Beiträge für die Gegenfinanzierung der Steuerreform lukriert werden könnten. Hier wird also vorgeschlagen, statt Vermögenssteuern die Mindestsicherung zur Gegenfinanzierung der Steuerreform heranzuziehen. Aber ist das ernsthaft und seriös? Und entspricht das den realen Fakten? Wir haben uns das genauer angeschaut.– Zugangsbedingungen als Einladung zum Missbrauch? Das Erschleichen von Mindestsicherungsleistungen ist aufgrund von umfangreichen Offenlegungspflichten und Amtshilfe-Abkommen kaum möglich. Weshalb auch die Behörden von Missbrauch «im Promillebereich» ausgehen. So wird beispielsweise die Vorlage von Kontoauszügen für einen Zeitraum von mehreren Monaten vor der Antragstellung verlangt. Offengelegt werden muss der Besitz von Sparbüchern, Wertpapieren, Bausparverträgen, Lebens- wie Sterbeversicherungen, privaten Pensionsvorsorgen und Unfallversicherungen, Antiquitäten, Kunstgegenständen, Schmuck, Kfz-Fahrzeugen etc.

– Missbrauchs-Hochburg Wien? Mehr als die Hälfte der MS-Bezieher_innen Österreichs lebt in Wien. Daraus wird der voreilige Schluss gezogen, in der Bundeshauptstadt liege massenhafter Leistungsbetrug vor. Belege für diese Aussage werden keine präsentiert. Die Sozialexpertin Martina Kargl liefert andere – und plausiblere – Erklärungen. Auch in den Bundesländern ist der Bezug von BMS ein überwiegend städtisches Phänomen; und zwar mehr als doppelt so stark in Städten wie St. Pölten, Innsbruck oder Linz. Der Anteil, den MS-Bezieher_innen der jeweiligen Landeshauptstadt an allen Mindestsicherungsbezieher_innen des jeweiligen Bundeslandes ausmachen, liegt um das 2,1-fache (Linz) bis 2,5-fache (St. Pölten, Innsbruck) über dem Anteil der in der jeweiligen Landeshauptstadt wohnenden Bevölkerung. Und dafür gibt es Gründe: Anonymität & Scham: In der Stadt lässt sich das Angewiesensein auf Mindestsicherung besser vor Nachbar_innen und Bekannten verheimlichen. Die Angst, abgestempelt und gemieden zu werden, ist folglich am Land ein wesentlich stärkerer Faktor für Nicht-Inanspruchnahme als in der Stadt. Zugang zu Informations- und Beratungsangeboten: Im städtischen Gebiet ist die Versorgung mit Sozialberatungseinrichtungen wie auch ihre Erreichbarkeit wesentlich besser als am Land. Damit steigt die Chance, dass Personen in einer Notlage über ihre Rechte aufgeklärt und bei einer Antragstellung unterstützt werden. Pfandrecht ans Sozialamt: Ein wichtiger Punkt für den «Verzicht» auf Mindestsicherung sind die strengen Vermögensverwertungsbestimmungen: Wer ein Eigenheim besitzt, muss dieses nach 6 Monaten BMS-Bezug innerhalb von 2 Jahren im Grundbuch sicherstellen lassen und damit dem Sozialamt ein Pfandrecht einräumen. Und einkommensarme Personen leben in der Stadt wesentlich häufiger in Miete als am Land.

Der Effekt der Verbreitung solch unbelegter Anwürfe, des politischen Missbrauchs der Wahrheit, ist Leute gegeneinander auszuspielen. Diejenigen, die soziale Leistungen gerade brauchen, gegen jene, die sie vielleicht bald brauchen werden. Diejenigen, die gerade ihren Job verloren haben, gegen jene, die ihn noch haben.

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