Warum B. nicht einfach in Österreich leben kanntun & lassen

Abschiebungen sind verhinderbar, Abschiebungen sind abschaffbar

Bis über die Mauer kam B. bei seinem Fluchtversuch aus der Schubhaft am Flughafen Wien Schwechat am Abend des 1. Juni. Kurz darauf wurde er von der Polizei erwischt und ins nächstgelegene Polizeianhaltezentrum gebracht.

Vorangegangen waren dieser Aktion über fünf Wochen Aufenthalt im sogenannten Sondertransit-Bereich am Flughafen und zwei negative Bescheide zu B.s Berufung gegen seine geplante Abschiebung nach Zypern auf Basis des Dublin-II-Abkommens (das bestimmt, welches EU-Land für das Asylverfahren einer bestimmten Person verantwortlich ist).

Prekär lebende Migrant_innen sehen sich zur Zeit im krisengebeutelten Zypern mit einem groben Mangel an Sozialleistungen, Nahrung und Unterkünften konfrontiert. Zusätzlich kommt es immer wieder zu rassistischen Attacken auf offener Straße. B. hat in seinem Verfahren in Österreich mehrfach, auch unter Berufung auf sich momentan in Zypern befindliche Migrant_innen, auf diese Situation hingewiesen. Nach dem zweiten negativen Bescheid brachte B. mit seinem Rechtsberater einen Antrag auf eine sogenannte «Interim Measure» beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein. Solche Anträge können bei Verdacht auf Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu einer vom EGMR verordneten Aussetzung der Abschiebung führen.

Die Einbringung des Antrags kümmerte die Polizei jedoch wenig, sie hielt weiterhin am Abschiebetermin für Montag, den 3. Juni fest. Um diesen zu verhindern, wurde spontan dazu aufgerufen, sich solidarisch zu zeigen und unter anderem Druck auf «Austrian Airlines» zu machen, die den Abschiebe-Linienflug in das zypriotische Larnaca durchführten. Tatsächlich war es durch B.s Widerstand und die Unterstützung vor Ort möglich, den Piloten der Maschine dazu zu bringen, ihn «nicht ohne Begleitung» an Bord zu nehmen. Das Flugzeug hob ohne B. ab.

Gerüchteweise sollen die zuständigen Polizist_innen ihm daraufhin angedroht haben, ihn direkt nach Conakry in Guinea abzuschieben, sollte er sich am nächsten Tag wieder zu Wehr setzen. Leider wurde etwa zur gleichen Zeit bekannt, dass die EGMR-Beschwerde abgelehnt worden war. B. wurde am nächsten Tag unter Polizeibegleitung nach Zypern abgeschoben. Er hatte laut eigener Aussage keine Kraft mehr für das prekäre Verfahren und den Widerstand gegen weitere Abschiebeversuche in Österreich. B. wird versuchen, von Zypern aus über die dortige Situation zu berichten. Seine Geschichte ist noch nicht zu Ende.

Yuksel Schlosser

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