Aus meiner Gefängnisarbeit mit Sexualdelinquenten
Dass die Opfer von Sexualdelikten in der Regel Frauen und Kinder sind, spiegelt die patriarchalen Verhältnisse in unserer Gesellschaft wider. Forderungen aus der Frauenbewegung, die potenziell Betroffenen durch strengere präventive Strafen für die Täter zu schützen, sind nachvollziehbar. Der typische sexualdelinquente Maßnahmevollzugs-Häftling ist aber nicht bloß ein Mann, sondern er gehört unteren sozialen Schichten an. Kriminolog_innen sprechen von «sozial selektiver Sanktionierung». Karl Helmreich betreut solche Täter und stellt die These auf, dass Einsperren kontraproduktiv ist.Wie heilend ist der Maßnahmevollzug für «geistig abnorme Rechtsbrecher», wie heilend ist lange Haft für Sexualtäter? Ich setze voraus, dass die Gesellschaft vor einem Teil der nach dem Maßnahmevollzugsparagraphen 21,2 verurteilten Männer geschützt werden muss. Vielleicht muss man diese Männer auch vor sich selbst schützen. Aber das betrifft nur einen kleinen Teil der §21-Delinquenten (nicht Serienvergewaltiger, sondern »Droher» sind die größte Gruppe im Maßnahmenvollzug, ergab eine Studie des Wiener Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie, die Red.)
Wenn jemand nach § 21,2 verurteilt ist, wird ihm Verantwortung – nämlich das Unrecht, seine Tat einzusehen – ja zugemutet, darum erhält er ja, trotz angenommener psychischer Krankheit, eine Strafe. Aber was bewirkt die Strafe? Da ist zum Beispiel ein bezüglich seiner Reflexionsmöglichkeit etwas eingeschränkter junger Mann. Er chattet mit einem Mädchen, sendet ihr zuletzt auch ein Foto, das seinen Penis zeigt. Das erst 13-jährige Mädchen radelt zu ihm. Der Verurteilte gibt an, er habe sie sofort zurückgebracht; darüber gibt es freilich divergierende Aussagen. Er erhält eine Strafe von sieben Jahren und die Maßnahme.
Es ist klar: Er übte Gewalt über das Mädchen aus. Meine Frage ist, was soll diese drakonische Strafe bewirken? Mindestens sieben Jahre im Gefängnis, all die Zeit mit seinen sexuellen Bedürfnissen allein gelassen in einer harten Männerwelt. Kann das heilsam, hilfreich für ihn sein? Wäre da nicht eine therapeutische Begleitung durch einen Sexualtherapeuten, eine -therapeutin hilfreicher? Wenn jener junge Mann nach sieben Jahren – und das können ja mehr werden, wie die Erfahrung mit dem Maßnahmevollzug zeigt – entlassen wird, was hat diese Zeit mit ihm gemacht?
Sieben Jahre keine Möglichkeit, eine Beziehung zu wagen, Lernschritte zu tun, sich da begleiten zu lassen. Sieben Jahre in der Welt eines Gefängnisses voller männlicher Aggressionen! Sieben Jahre zurückgeworfen auf sich – allein auf seine Fantasien. Sieben Jahre keine freie Bewegung, kein normales Leben. Ob Richter_innen und Gutachter_innen über die Konsequenzen nachdenken? Lässt das Gesetz keine Alternativen zu?
Oft haben diese Menschen eine wenig engagierte Vertretung durch Verfahrenshelfer_innen. Im Vergleich wird in Österreich eine viel größere Zahl als in Deutschland und in der Schweiz eingesperrt; das hat damit zu tun, dass es dort schwerwiegenderer Anlassdelikte bedarf, um auf unbestimmte Zeit angehalten zu werden. Ein Verurteilter, über den neben der Haftstrafe für die Tat – wegen seiner «Abartigkeit» – auch der Maßnahmevollzug verhängt wurde, kann unbeschränkt lange angehalten werden, so lange, bis ein Gutachten bestätigt, dass keine Gefahr besteht, dass er eine ähnliche Tat wieder begeht. Leider ist die Qualität der Begutachtung – wie eine Untersuchung bei über 200 österreichischen Gutachten gezeigt hat – zum Teil sehr mangelhaft. Und für die Entlassung braucht es wieder ein Gutachten. Das immer phobischer werdende Sicherheitsbedürfnis verlängert in dramatischer Weise die Aufenthalte.
20.000 «Pädophile» wegsperren?
Man schätzt, in Deutschland gibt es 200.000 bis 250.000 pädophil veranlagte Menschen. Auf Österreich umgelegt könnte die Zahl 20.000 heißen. Soll man sie alle wegsperren? Möglichst für immer? Als in Deutschland die Charité über viele Medien bekanntgab, dass sich Menschen anonym melden können, wenn sie sich zu Kindern zu sehr hingezogen fühlen, haben sich sofort über 300 Personen gemeldet, denen ein Beratungsgespräch unter Wahrung ihrer Anonymität angeboten wurde. Einem Teil von ihnen wurde kostenlose Therapie angeboten (www.kein-taeter-werden.de).
In Österreich beraten die Männerberatungsstellen, aber es gibt keine kostenlose Therapie. Wie sich das menschliche Begehren entwickelt, ist ein komplexer, in die früheste Kindheit zurückreichender Vorgang, neuere wegweisende Forschungen sind bei Jean Laplanche nachzulesen. Bei manchen bleibt Pädophilie ein erotisches Begehren, das sie nie in sexuellen Handlungen realisieren. Im Innersten wissen sie wohl um ihr Hingezogensein, sind aber mit der bloßen Nähe zu Kindern, mit dem Daseindürfen für sie, durchaus zufrieden. Andere fühlen sich gefährdet, wagen es aber niemals, sich in der von Medien angerührten erregten Atmosphäre zu outen – auch nicht unter den vertrautesten Menschen.
Nur wenige unter den Maßnahme-Häftlingen sind schwer gestörte Persönlichkeiten, die die Angst des Schwächeren genießen und die intensive sexuelle Gefühle nur verbunden mit Gewalt haben können.
Aus meiner Praxis im Gefängnis: ein junger Mann, zur Zeit der Verurteilung 21 Jahre alt. Seine Mutter erinnert sich, dass er ziemlich ratlos war, welche Ausbildung er angehen wolle. Sie besuchte mit ihm eine Ausstellung, wo es um Berufsorientierung ging. Sie kamen zu einem Stand, wo die Ausbildung zum Kindergartenpädagogen vorgestellt wurde. Da sei er wie elektrisiert gewesen – «das ist es!» Als er mit der Ausbildung fertig war, konnte er keine Anstellung finden, und er bot über Internet Kinderbetreuung zur abendlichen Entlastung von Eltern an. Er wählte nur Familien aus, die kleine Buben hatten, zu einigen Familien hatte er im Laufe der Zeit häufigeren Kontakt. Mit der Zeit kam es zu sexuellen Kontakten mit den Kindern; er selbst beschrieb sie wie eine Art Sucht. Es kommt zu einer Anzeige, schließlich zur Verhaftung des jungen Mannes aus der Wohnung seiner Eltern. Ein Schock für die ahnungslosen Eltern und ein traumatisierendes Dilemma für ihn – Selbstmord scheint ihm der einzige Ausweg zu sein.
Bedenkenswert scheint mir in diesem Fall zu sein, dass der junge Mann in seiner frühen Kindheit mehrmals an seinen Geschlechtsorganen operiert wurde. Zudem war er selbst einige Zeit von einem erwachsenen Freund der Familie missbraucht worden. Im Laufe der langen Begleitung trat seine Homosexualität, die er total in sich verschlossen gehalten hatte, zu der er nicht einmal vor sich selbst offen stehen konnte, allmählich ans Licht. Es gab wohl eine Affäre mit einem Gleichaltrigen, als er 14 Jahre war, er hatte das sehr genossen und war unglücklich, dass der damals initiative Andere das Verhältnis nur als einmaliges sexuelles Abenteuer sah. Dann vergrub er seine Wünsche wieder tief in sich, und erst später bewirkten sie eine Sehnsucht nach Nähe – die er nur mit kleinen Buben zu realisieren wagte. Das war die Nähe, die er bewirken konnte. Erst in der Zeit der Haft outete er sich vor seiner Familie.
Am meisten heilend war wohl eine gute, tiefe Freundschaft zu einem Mitgefangenen, eine umfassende, auch sexuelle Beziehung, eine Art «Geburtshilfe», die ihm endlich erlaubte, das zu verwirklichen, wonach er sich zuinnerst gesehnt hatte. Mittlerweile hat er einen anderen Beruf erlernt, wohnt privat, ist in einer Homosexuellen-Organisation engagiert und lebt eine Partnerschaft. Selbst seine Gutachterin tat sich schwer, ihn einfach als Pädophilen abzutun. Sie sprach von einer Art «Übergangspädophilie», eine unreife Form, die in eine reife Homosexualität übergeführt werden könnte.
Heißt «brav sein» ohne Sehnsüchte zu sein?
Ein weiterer Casus aus meiner Gefangenenarbeit: geschlechtliche Nötigung, zweite Verurteilung, viereinhalb Jahre Haftstrafe und Maßnahmevollzug. Das harte Urteil ist für mich völlig unverständlich. Es handelt sich um einen geistig einfachen, warmherzigen, aber gehemmten Mann, bei der Erstverurteilung 27 Jahre, bei der zweiten 34 Jahre alt. Nach der ersten Verurteilung wird er in einem Behindertenwohnheim untergebracht, das sehr weit von der Mutter, die er sehr liebt, und seinen Großeltern entfernt ist. Immer wieder sagt er, er werde künftig «brav sein». Aber was bedeutet das? Ewig auf seine inneren Wünsche verzichten? Er ist homosexuell, da er aber auf allen Gebieten sehr zurückhaltend in seinen Kontakten ist, kommt es faktisch zu keiner vertrauten Begegnung. Wenn «Bravsein» verstanden wird als fortwährender Verzicht auf Realisierung innerster Wünsche, dann kann sein Begehren wieder eruptiv gegen den Willen eines Gegenübers zum Durchbruch kommen. Es geht also darum, solchen Menschen zu helfen, zu sich, zu ihren Wünschen ja zu sagen und sie dabei zu unterstützen, dass dies nicht ohne Übereinkunft mit Anderen geschieht. Wie kann ihm seine Angst vor Nähe nach und nach genommen werden? Wie sollte er das im Gefängnis lernen? Welche Hilfen hat ihm, vor dem Gefängnisaufenthalt, das Behindertenwohnheim angeboten? Haben Sozialarbeiter_innren, Betreuer_innen gelernt, damit umzugehen?
Wenn nicht neue Wege der Hilfe gesucht werden, bekommen wir aus dem Gefängnis noch zusätzlich geschädigte Menschen in die Gesellschaft zurück. Wegsperren für immer kann nicht die Lösung sein, auch nicht, immer härter zu bestrafen, immer mehr zu überwachen. Niemals vermögen wir eine steril gereinigte Gesellschaft zu erschaffen, denn in jedem von uns wohnt neben dem Anerkennenswerten, Herzeigbaren auch Abgründiges. Für jeden Heranwachsenden ist so wichtig: An wen kann ich mich vertrauensvoll wenden, wenn ich glaube, «anders zu ticken», deshalb beunruhigt bin? Kann ich dies tun ohne Angst, emotionale Überreaktionen auszulösen, abgewertet zu werden?
Ich möchte zum Schluss auf den Verein «Soziale Gerichtshilfe» hinweisen, der engagierten Zivilpersonen die Möglichkeit gibt, Gefangene begünstigt zu besuchen, vor allem solche, die kaum mehr Kontakte von außen haben. Diese Arbeit wird in einer monatlichen Reflexionsrunde begleitet.
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