Was ist eine «staatsfeindliche Bewegung»? Staatsfeind_innen-feindliches Gesetz hat Feind_innentun & lassen

Was unter «Staatsverweigerer» verstanden wird, ist recht divers. Schlagzeilen machen immer wieder mal Menschen, die eben den Staat nicht anerkennen und sich daher weigern, Verwaltungstrafen oder Steuern zu zahlen. Manchen wird auch vorgeworfen, Drohungen oder Geldforderungen an Beamt_innen zu schicken. Und ja, Verschwörungstheoretiker_innen und Rechtsextreme tummeln sich da durchaus auch.Das geplante Gesetz gegen «staatsfeindliche Bewegungen» hat dennoch auch von anderer Seite Kritik hervorgerufen. Amnesty International erklärt in einem Statement: «Der Staat darf Menschen nicht wegen ideologischer Haltungen oder Ideen strafrechtlich verfolgen» und fordert, das geplante Gesetz zu streichen, da bestehende Regelungen ausreichend seien. Konkret heißt es im neuen Paragraph 246a StGB: «Wer eine Bewegung gründet oder sich in einer solchen führend betätigt, die darauf ausgerichtet ist, die Hoheitsrechte der Republik Österreich, der Bundesländer oder der Gemeinden und ihrer Organe nicht anzuerkennen oder sich solche Hoheitsbefugnisse selbst anzumaßen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.» Amnesty ortet Missbrauchspotenzial und unverhältnismäßige Freiheitsstrafen. Denn was genau als staatsfeindliche Bewegung gilt, ist nicht so klar, wie es scheint; auch Anarchist_innen könnten als solche gelten, oder generell zivilgesellschaftliche Kritik am Staat. Auch stellt sich die Frage, wann eine Bewegung eine Bewegung ist. Muss sie sich selbst so bezeichnen (Frauenbewegung? Uni-brennt-Bewegung?) oder entscheiden das Justizorgane? Wenn ich mich auf die Straße stelle und sage, ich erkenne den Staat nicht an, bin ich dann eine staatsfeindliche Bewegung? Amnesty jedenfalls plädiert dafür, Menschen für ihre Taten zu be- und verurteilen, nicht für ihre Ideologien. Denn natürlich muss man sagen: Es gibt ideologisch motivierte Tatbestände, gerade in Österreich – Stichwort Wiederbetätigung –, die zum Glück verboten sind. Aber Kritik an einem schwammigen Gesetzestext ist durchaus berechtigt.