Wie viel ist Hausbewohner_innen zumutbar? Richterliche Prognosen für den Freiraum V.E.K.K.S.Artistin

Um das V.E.K.K.S. ist es ruhig geworden. Lediglich der Kostnix-Laden, der sich ebenfalls an der Adresse Zentagasse 26 im fünften Bezirk befindet, hat noch geöffnet – aber wie lange noch?Michael Scheer, der Vermieter der Räumlichkeiten, wollte vor dreieinhalb Jahren den unbefristeten Mietvertrag wegen angeblich unleidlichem Verhalten (u. a. Lärm- und Geruchsbelästigungen und Brandgefahr) kündigen. Der Verein zur Erweiterung des kulturellen und künstlerischen Spektrums (V.E.K.K.S.), vertreten durch Obmann Georg Stejskal, ist aber geblieben, da er die Anschuldigungen für maßlos übertrieben hielt. «Umfangreiche» Vergleichsgespräche, wie ein Gericht später noch festhalten wird, seien rund ein Jahr nach Zustellung der Aufkündigung des Mietvertrages endgültig gescheitert.

Im Gegensatz zum Fall mo.ë, wo eine Kulturinitiative der Immobilienverwertung im Weg stand (mehr dazu auf S. 24), kann man die Causa V.E.K.K.S. nicht einfach auf monetäre versus (sub)kulturelle Interessen runterbrechen. Die Vermieter_innenfamilie hätte anfangs mit einem symbolischen Zins sogar die Aktivitäten unterstützt, mehr noch mit Manfred Scheer, dem aktuellen Hausbesitzer – und Kläger, habe es ein freundschaftliches Verhältnis gegeben, erzählt Georg Stejskal.

Michael Scheer bestätigt dies und meint, das V.E.K.K.S. als kultureller Freiraum sei auch eine gute Idee gewesen, doch «die Sache ist aus dem Ruder gelaufen, der Anspruch, alle zu inkludieren, hat nicht funktioniert». Besser wäre es gewesen, so Scheer, auf bauliche Maßnahmen, wie eine Entlüftungsanlage, zu setzen. Hätte Georg Stejskal auch gerne, aber ohne Förderungen unmöglich. Er sieht darin auch ein «völliges Versagen der Kulturpolitik», denn mehr als den einen oder anderen Tausender für konkrete Projekte habe sein Verein nicht erhalten.

Nun wurde ein gerichtlicher Schlussstrich gezogen – was diese Angelegenheit erst so richtig brisant macht, denn das Erstgericht hatte den überwiegenden Teil der Vorwürfe des Klägers nicht bestätigt. Übrig geblieben ist nur die «Lärmerregung», doch vom Gericht nicht als schwerwiegend beurteilt – es gab sogar eine «positive Zukunftsprognose» fürs V.E.K.K.S. ab. Ganz anders das Berufungsgericht, es glaubt nicht an eine Verbesserung der Umstände und erklärte die Aufkündigung aus dem Jahre 2014 für rechtswirksam. Und dass sich der Oberste Gerichtshof hier einmischen wird, ist sehr unwahrscheinlich.