Zahl oder bleib dummArtistin

Kampagne Kunst-hat-Recht: politische Bankrotterklärung der österreichischen Dokumentarfilmer_innen?

Vor rund einem Jahr begann in Österreich die Kampagne «Kunst hat Recht» zu laufen. Seither gab es unter Künstler_innen und Kulturschaffenden mehrere Runden heißer Diskussionen um die Frage, wie Kunst mit ihrem Urheber_innenrecht umgehen soll – und ob das Internet die Vorhölle der um ihr geistiges Eigentum gebrachten Künstler_innen ist oder doch eher ein Raum, der zur Demokratisierung von Wissen über und Zugang zu Kunst und Unterhaltung beitragen kann. Nun hat sich auch der Dokumentarfilmer_innenverein dok.at entschlossen, die Kampagne mitzutragen.Herr P. lebt in Berlin und ist ein sozialer Mensch. Als er sich einen superschnellen WLAN-Anschluss leistet, teilt er den mit den Nachbar_innen, genauso wie den Grillplatz im Hinterhof und das Lastenfahrrad. Doch dann erhält Herr P. Post von einer Anwaltskanzlei: Er soll 2500 Euro Abmahngebühren bezahlen für illegalen Upload von urheberrechtlich geschützten Werken. Da Herr P. weder up- noch downloadet, erkundigt er sich bei seinen Nachbar_innen: Und wirklich, einer von ihnen gibt zu, immer wieder von Torrents Filme und Musik downzuloaden und mit Freund_innen zu «sharen». Im gewerblichen Ausmaß? Nein, rein private Nutzung; zwei, drei Filme im Monat.

Und upgeloadet hat er auch? Nein, aber die Torrents als Peer-zu-Peer-Netzwerke kennen keine reinen Downloads: Es gibt keine zentralen Server, die Files liegen verteilt auf den Rechnern der Teilnehmer_innen. Vereinfacht erklärt: Während man ein Werk herunterlädt, wird der eigene Rechner zum Lagerplatz dieses Werkes, das andere sich dann vom eigenen Rechner holen. Wer downloadet, loadet gleichzeitig up.

Herr P. steht vor einer schwierigen Entscheidung: Wenn er der Anwaltskanzlei seinen Nachbarn als «Täter» nennt, müsste dieser mit einer Strafe bis zu 10.000 Euro rechnen, wenn Herr P. nur angibt, einen offenen WLAN-Anschluss für die Nachbar_innen betrieben zu haben, muss er als Verantwortlicher die Abmahnung bezahlen.

Diese Art der Schröpfung von Internet-User_innen ist in Deutschland inzwischen zum florierenden Geschäftsmodell einer Reihe von Anwaltskanzleien geworden. Sie holen sich einen Freibrief eines Medienmultis, dessen Produkte relativ wahrscheinlich in Tauschbörsen anzutreffen sind – im Fall von Herrn P. war das die «UNIVERSAL» -, bekommen von den Gerichten die Genehmigung zur Ausforschung der User_innen eines Torrents und kassieren mit einem Standardbrief tausendfach Abmahngebühren.

Wer hat ein Recht auf Kunst?

Vor einem Jahr ließen sich in Österreich etliche Künstler_innen vor den Karren der Unterhaltungsindustrie und der Verwertungsgesellschaften AKM, Austro Mechana und Literar Mechana spannen, um auch österreichischen Anwaltskanzleien endlich diese Goldgrube zu eröffnen, und unterzeichneten die schon auf der Homepage von aufgeplustertem Nationalismus und reaktionärem Beharren auf Geschäftsmodellen der analogen Welt nur so strotzende Kampagne «Kunst hat Recht».

Nach einem Jahr Bedenkzeit beschlossen nun der Vorstand des Vereines dok.at, in dem die meisten österreichischen Dokumentarfilmemacher_innen Mitglied sind, die Kampagne zu unterstützen, gerade in einem Moment, in dem die Initiator_innen von «Kunst hat Recht» mit einem Weißbuch zum Urheberrecht einmal mehr unter Beweis gestellt haben, dass sie völlig unzugänglich sind für neue Ideen und Modelle der Verbreitung und unbedingt die Geschäftsmodelle des analogen zwanzigsten Jahrhunderts – in denen Produktionsfirmen Platten, Videokassetten, DVDs und CDs ans Publikum verkauften und die urhebenden Künstler_innen an den Gewinnen mit bescheidensten Prozenten beteiligten – ins digitale einundzwanzigste Jahrhundert verlängern wollen.

Was soll das bedeuten? Haben die Mitglieder von dok.at einfach keine Zeit gehabt nachzudenken, wie sie mit ihrem Publikum und der Verbreitung ihrer Werke umgehen möchten, oder muss man wirklich zur Kenntnis nehmen, dass sie sich der gesellschaftspolitischen Verantwortung, die viele von ihnen mit ihren Filmen zu übernehmen scheinen, nur solange stellen, wie sich das gut verkauft?

Schafft ein, zwei, viele Zugänge

Politische Dokumentarfilme zu machen, heißt, sich ein, zwei, drei Jahre einem Aspekt einer politischen Wirklichkeit, einem historischen Problem, einer gesellschaftlichen Konfliktzone zu widmen, zu recherchieren, sich einzulassen auf Menschen und sie so abzubilden, dass in ihrem Bild die Gemeinheit der Ungerechtigkeit, die Kehrseite eines Dramas oder der Vorschein einer Utopie sichtbar wird.

Wofür die tägliche Berichterstattung, der aktuelle Journalismus kaum je Zeit hat, dafür erhalten Dokumentarfilme – meist ziemlich bescheidene -Förderungen: dafür, dass sie sich mit Konzept, Kamera, Ton und Montage gründlich und von ungewohnten Seiten, in hoffentlich durchdachten Bildern und Schnitten der gesellschaftlichen Wirklichkeit nähern.

Vielleicht ist nicht jeder einzelne Film gelungen oder unbedingt notwendig, aber die Gesamtheit der Dokumentarfilme stellt eines der Fundamente für demokratische Verhältnisse dar: In stark audiovisuell geprägten Informationsgesellschaften sind politisch wie formal innovative Dokumentarfilme ein wesentliches Medium für tiefgreifende, analytische Hintergrundinformationen, ohne die Bürger_innen die gesellschaftliche Welt nicht hinreichend oder immer nur in den schon eingefahrenen Bahnen wahrnehmen könnten.

Dokumentarfilme sollten also öffentlich finanziert und möglichst niederschwellig zugänglich sein. Sie brauchen gute Sendeplätze im Fernsehen und attraktive Plattformen im Internet.

Gute Dokumentarfilme sind oft kein Vergnügen: Sie verlangen Empathie und Nachdenken, sie erregen Zweifel oder Zorn. Sie tun manchmal so weh, wie eben die kapitalistische, neokoloniale, rassistische, frauenfeindliche Welt wehtun kann. Verständlich, wenn die Menschen lieber anderthalb Stunden Computer spielen, ein Fußballmatch anschauen oder vögeln, statt sich den neuesten Problemfilm anzuschauen.

Umso größere Freude sollte den Filmemacher_innen jede und jeder Zuschauer_in machen, der oder die sich Zeit für die Filme nimmt, sie vielleicht Freund_innen empfiehlt, zeigt, weiterleitet, debattiert, kopiert.

Umso mehr sollten gerade Dokumentarfilmemacher_innen die vielen neuen Wege begrüßen, auf denen übers Internet Werke zu Leuten finden, die sie früher nicht gefunden hätten. Umso mehr sollten die Filmemacher_innen sich freuen, dass das Internet sie unabhängiger von Produzent_innen, Verleiher_innen, Verwertungsgesellschaften macht und vielfältige Möglichkeiten eröffnet, direkt mit dem Publikum in Kontakt zu treten. Wie wunderbar, dass Filme nun per Mouseclick ohne jegliche Kosten kopiert und verbreitet werden können und so auch ärmere Menschen und Menschen jenseits der reichen Länder des Nordens und des Westens gratis Zugang dazu haben.

Politische Wertschöpfung


Unfassbar, dass die Mehrheit der heimischen Dokumentarfilmemacher_innen ihr Publikum und ihre Fans offensichtlich abstrafen will fürs Anschauen, Kopieren, Verbreiten. Insbesondere da die allerwenigsten österreichischen Dokumentarfilme Zuschauer_innenzahlen erreichen, bei denen die jährlichen Verwertungseinnahmen mehr als ein paar Hundert Euro betragen – in den ersten zwei, drei Jahren. Tendenz danach: gegen null.

Dabei wäre es sehr wichtig, über neue Modelle nachzudenken, wie diejenigen, die im Internet gesellschaftlich notwendige Inhalte schaffen, an den Erträgen, die auch mithilfe der Zirkulation ihrer Werke gewonnen werden, beteiligt werden können. Die Schlagworte hier sind Modelle von Flatrates oder Hardwareabgaben.

Die Durchsetzung der Urheberrechtsverschärfungen, wie «Kunst hat Recht» sie fordert, sind jedenfalls nicht nötig, um kommerziellen Downloadangeboten, die mit den Werken anderer Geld verdienen, ohne die Urheber_innen am Gewinn zu beteiligen, das Handwerk zu legen: Das ist sowieso kriminell. Worum es hier geht, ist die Kriminalisierung des freien, nichtkommerziellen Tausches. Die würde allerdings auch ökonomisch nur den Anwaltskanzleien und den Medienmultis dienen, nicht kleinen Produktionsfirmen und schon gar nicht den Filmemacher_innen. (Im Gegenteil: Man kann Wetten darauf abschließen, dass nicht wenige derjenigen, die heute «Kunst hat Recht» unterzeichnen, morgen Abmahnbriefe eines Anwalts bekommen: Weil nämlich ihre netznativen Kinder und Enkel selbstverständlich runterladen und teilen …)

Den Zweck politisch engagierten Filmemachens, nämlich gesellschaftspolitische Debatten zu entzünden, Geschichtsschreibung und Wissenschaft unters Volk zu bringen, Einsicht in gesellschaftliche Konflikte zu produzieren, konterkariert «Kunst hat Recht» ganz erheblich.

Wer Dokumentarfilme in erster Linie zu Waren erklärt und sich für die juristische und polizeiliche Durchsetzung ihrer Verkäuflichkeit einsetzt, schätzt die Herstellung öffentlicher politischer Diskurse geringer als das Profitinteresse der Produktionsfirmen.

Ist das tatsächlich die Haltung der Mehrheit der österreichischen Dokumentarfilmmacher_innen?

INFO

Debatten zur Kampagne an ihrem Anfang:

http://derstandard.at/1326503743951/Mehr-Rechte-gegen-die-Kunst

http://derstandard.at/1326504067009/Leserkommentar-Kunst-und-Kaese