Das Flüchtlingskontaktverbottun & lassen

Blaurotes Burgenland mit «Maßnahmensetzung» Nummer 1

Einen Vorgeschmack auf das, was im Burgenland unter Rot-Blau noch zu erwarten ist, liefert die aktuelle «Maßnahmensetzung» – was für ein autoritäres Unwort aus der Herrschafts- und Verwaltungssprache! – der burgenländischen Landesregierung. Durch diese werden mit einem Federstrich zahlreiche selbstverständliche Rechte der Asylwerber_innen außer Kraft gesetzt und wird die Arbeit der professionellen und ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer_innen zu verunmöglichen versucht.

Sämtliche Flüchtlingsunterkünfte und die Betreuungseinrichtung der Diakonie im Burgenland bekamen von der Landesregierung ein Mail in einem Befehlston, der noch Schlimmeres ankündigt. Es geht um Zutrittsverbote, Kontaktverbote, Informations- und Hilfsverbote sowie Kontrollverbote für NGOs; es geht schlicht um den Versuch der Kriminalisierung von NGOs und engagierten Zivilpersonen, die die Asylwerber_innen unterstützen wollen. Selbst in Gefängnissen gibt es Besuchserlaubnis. Im Burgenland aber soll es Besuche für Flüchtlinge nicht mehr geben wenn es nach der «Maßnahmensetzung» der Landesregierung geht.

«Die Öffentlichkeit und die Zivilgesellschaft müssen auch in Zukunft das Recht haben, sich über die Zustände in Flüchtlingsunterkünften informieren zu können», stellen Rotraud Schubert und Rainer Klien von SOS-Mitmensch Burgenland in einer ersten empörten Reaktion fest.

Schon bisher haben die Verwaltungen von Flüchtlingsunterkünften immer wieder versucht, SOS-Mitmensch-Mitarbeiter_innen den Zutritt zu verwehren – paradoxerweise selbst dann, wenn diese NGO im Auftrag der Landesregierung tätig war, wie der Augustin von Rainer Klien erfuhr. Seine Menschenrechtsorganisation habe in solchen Fällen oft mithilfe von ORF-Kameras das Besuchs- und Kontrollrecht zurückerobern können.

Das Mail der Landesregierung hat folgenden Wortlaut:

Sehr geehrte Unterkunftgeber,

aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt, dass jeglichen Personen, die NICHT in einem Vertragsverhältnis mit der GVS (Grundversorgungsstelle, die eine Art Sozialhilfe für Flüchtlinge auszahlt – die Red.) stehen der Zutritt zu den Unterkünften zu verweigern ist!

Die Flüchtlingsbetreuung der Diakonie ist die einzige Institution, die ein Recht auf Zutritt zu den Quartieren hat!

Diverse Sekten, Vereine und Interessensgemeinschaften haben weder einen Zutritt noch ein Informationsrecht bzgl. der AW (die burgenländische Bürokratie zieht vor, das Wort Asylwerber durch ein Kürzel zu ersetzen – die Red.)

Bitte um rigorose Einhaltung dieser Maßnahmensetzung!

Im Falle, dass derartige Personen nicht abzuwimmeln sind, ist unbedingt die Exekutive heranzuziehen und mit dem Hinweis auf das Eigentums- bzw. Hausrecht (event. auch Besitzstörung) eine entsprechende Anzeige zu veranlassen!

Eine Besitzstörungsklage kann im Übrigen mit Hilfe Ihres Anwaltes problemlos durchgesetzt werden, wenn ein im Zuge der Wegweisung erstelltes polizeiliches Protokoll vorgelegt werden kann.

Stefan Kovács

Flüchtlingsbüro GVS-Stelle