Der letzte Franziskustun & lassen

Pfarrer Pucher: Totales Bettelverbot ist verfassungswidrig

Am Tag des Erscheinens dieser Augustin-Ausgabe tagte in der Steiermark der Unterausschuss des Landtages für Daseinsvorsorge. Dort sollte (falls der Terminplan des Landtags nicht modifiziert wurde) eine Novelle zum steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz beschlossen worden sein, wonach jede Form von Bettelei an öffentlichen Orten als Verwaltungsübertretung bestraft wird.

Der Grazer Pfarrer Wolfgang Pucher, den LeserInnen längst als Anwalt der Ärmsten bekannt («der letzte Christ» in der Franz-von-Assisi-Linie, wie ihn kürzlich ein kritischer Theologe und Kenner der Kirchengeschichte charakterisierte), geriet einmal mehr in Rage: «Wozu diese Novelle, wenn es doch bereits gültige Bestimmungen gibt, die aufdringliches Betteln und Betteln mit Kindern verbieten. Das geplante Bettelverbot soll auch für alle Österreicher, die hin und wieder auf der Straße um Hilfe bitten, gelten!»

In einem «Manifest», das Pfarrer Pucher als Sprecher der Vinzenzgemeinschaft dieser Tage veröffentlichte, heißt es: «Es ist mehrfach nachgewiesen, dass die in unserem Land vor Geschäftslokalen, Kirchen und auf öffentlichen Plätzen um Hilfe Bittenden zu den ärmsten Menschen Europas gehören und dass diese das erbettelte Geld ihren notleidenden Familien zur Gänze nach Hause bringen.

Eine Gruppe von Wissenschaftlern der Grazer Universität erklärte dazu, es müsse festgehalten werden, dass das Betteln in der Steiermark für die betroffenen Roma einen nachhaltigen und effizienten Ausweg aus den sehr negativen Lebensbedingungen in ihren Herkunftsländern darstelle. Ein totales Bettelverbot würde diese Menschen in ihr Elend zurückstoßen und ihre ohnehin schon hoffungslose Situation wesentlich verschlimmern. Es steht nicht nur im Widerspruch zur Menschlichkeit, sondern es widerspricht auch unserer Verfassung, weil es gegen das Recht auf die freie Gestaltung der persönlichen Lebensführung und gegen das Recht der Freiheit der Meinungsäußerung verstößt.»

Auf der Homepage der Vinzenzgemeinschaft Graz-Eggenberg www.vinzi.at gibt es die Möglichkeit, online diese Petition zu unterschreiben.