Ich dachte, Glücksspiel sei verboten (4. Teil)Dichter Innenteil

Meine Wohngeschichte

Nachdem einige von euch die ersten 3 Teile meiner Wohngeschichte in den Augustin-Ausgaben 427, 428 und 430 gelesen haben, fragen sich jetzt wahrscheinlich viele von euch, wie ist es denn weitergegangen mit Hans Wursts Streben nach einer Gemeindewohnung.*

Foto: H. Wurst

Mein Postadresse, die ich beim Augustin hatte, konnte ich zu einer Kontaktstellenmeldung, was, wie ich dachte, mit einer Hauptwohnsitzmeldung gleichgestellt sei, umfunktionieren. Danach bin voller Zuversicht zur Wohnberatung in den 3. Bezirk gefahren, um dort für eine Gemeindewohnung einzureichen.

Dort erklärte ich dem jungen Mann am Schalter mein Anliegen. Er nahm meine Unterlagen entgegen. Ich hatte nur den Reisepass und Meldezettel dabei. Er meinte, dass der Einkommensnachweis fehle. Den hatte ich nicht dabei, also ging ich wieder.

2 Tage später fuhr ich noch einmal zur Wohnberatung. Wieder stellte ich mich am Schalter an. Als ich dann an der Reihe war, gab ich meine Unterlagen einer jungen Dame, sie warf einen prüfenden Blick darauf und erklärte, dass ich nicht für eine Gemeindewohnung einreichen könne. Warum? Weil auf dem Meldezettel das Kästchen angekreuzt war, wo drin stand: «keine Wohnsitzqualität». Daraufhin sagte ich: «Das kann gar keine Wohnsitzqualität haben, weil es eine Kontaktstellenmeldung ist.» Sie hat mich abgewimmelt, und als ich sie fragte, ob ich mit einem Vorgesetzten von ihr reden könne, sagte sie, das gehe nicht.

Das war für mich ein Schlag ins Gesicht. Ich bin dann rausgegangen und war auf 100. In meiner Verzweiflung warf ich meine Unterlagen auf den Boden und machte mir Luft. In einer Woche war ich das zweite Mal dort, warum konnte mir der Mann am Schalter nicht gleich beim ersten Mal sagen, dass ich mit dem Meldezettel nicht einreichen könne.

Nachher bin ich rüber zum Gasometer, wo Wiener Wohnen sein Hauptquartier hat. Dort erfahre ich von der etwas älteren Dame, die dort am Schalter sitzt, sie könne mir in meinen Fall nicht weiterhelfen, außer mit Adressen und Informationen, wo ich meinem Anliegen weiter nachgehen könne. Ich bedankte mich bei der Frau für ihre Hilfsbereitschaft und ging.

Danach rief ich noch bei Wohnungskommission an. Die Dame war sehr freundlich zu mir, sie meinte, ich solle nochmals zur Wohnberatung im 3. Bezirk fahren und mir dort eine schriftliche Ablehnung holen und mir dann einen Termin bei der Wohnungskommission ausmachen.

Die «Ablehnung»

Und so fuhr ich ein drittes Mal in einer Woche dorthin. Es war ein ähnliches Bild wie beim 2. Mal – viele Menschen dort, lange Schlangen. Ich stellte mich wieder an. Am Schalter dieses Mal wieder eine junge Frau, aber eine andere als bei meinem ersten «Besuch». Ich gab ihr meine Unterlagen, erklärte ihr wieder mein Anliegen. Sie gab mir eine Nummer, mit der ich dann aufgerufen wurde. Nach einer Weile kam ich dran und ging mit einem jungen Mann in sein Büro, dort musste ich einen Zettel ausfüllen: meine persönlichen Daten und wie teuer die Miete maximal sein darf, Größe und Lage der Wohnung, Wunschbezirk etc.

Dann gab er mir die «Ablehnung».

Anschließend verfasste ich einen Brief für die Wohnungskommission, mit der machte ich mir telefonisch einen Termin Anfang November 2016 aus, an dem ich meine Unterlagen abgab. Die Dame dort sagte zu mir, dass ich im Laufe des Dezembers entweder den Zuspruch oder die Ablehnung für einen Gemeindewohnung bekomme. Die Wohnungskommission besteht aus 16 Politiker_innen, von jeder großen Partei sind 4 Vertreter_innen dort anwesend, die sich beraten, ob die Person, die um eine Wohnung angesucht hat, auch eine Wohnung bekommt.

Im Dezember 2016 kam dann der ersehnte Brief von der Wohnungskommission, ich bekam leider einen negativen Bescheid. Das heißt für mich, ich kann im Mai 2017 nochmals einreichen für eine Gemeindewohnung. Wenn der Bescheid auch negativ ausfällt, kann ich im November 2017 ein weiteres Mal ansuchen. Sprich: alle 6 Monate, so lange bis es klappt.

Und wie lange es dauert, bis es klappt, das weiß ich nicht. Mein Gefühl sagt mir, dass es erst beim 3. oder 4. Mal wahrscheinlich klappen wird.

Jetzt werden sich viele von euch fragen: Warum meldet er sich nicht einfach bei einem Kumpel an? Ich kann euch nur eins sagen: wenn´s so einfach wäre. Früher ist das noch leichter gegangen als heutzutage. Durch die neuen Mindestsicherungs-Regeln wird es einem schwer gemacht, sich irgendwo anzumelden. Eine Mindestsicherungs-Regel besagt Folgendes: Wenn ich mich bei einem Bekannten anmelde, weil ich die Meldung brauche, um nach 2 Jahren Hauptwohnsitz in Wien für eine Gemeindewohnung ansuchen zu können, wird die Mindestsicherung von meinem Bekannten und mir zusammengezählt als ein Haushaltseinkommen, und der Bekannte, der mir einen Gefallen tut, würde um seinen Mietzuschuss umfallen. Also geht das schon mal nicht. Bei einer anderen Bekannten von mir könnte ich mich auch anmelden. Das Problem ist nur, dass ihre Wohnung zirka 100 Quadratmeter hat und somit nicht überbelegt wäre, was ja ein Grund für die Zuteilung einer Gemeindewohnung ist – also wieder nix da Wohnung.

Was bleibt mir? Mir bleibt nur die Meldung beim Augustin als Kontaktstellen-Meldung, die aber nix zählt.

Also, falls wer von euch da draußen mir helfen möchte, eine Idee hat, möge er oder sie bitte doch beim Augustin nach meinen Kontakt verlangen. Ich sag jetzt schon einmal im voraus Danke.

Euer Hans Wurst

* Nach unzähligen Umzügen und zeitweiliger Obdachlosigkeit lebt Hans Wurst in der Wohnung eines Freundes, die er aber nicht als Wohnsitz auf dem Meldezettel angeben kann. (Anmerkung der Redaktion)


Teil 3

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