KommentarDichter Innenteil

Nach der Veröffentlichung des 1. Teils von Andreas Kurz‘ Reisebericht erhielt die Augustin-Redaktion ein E-Mail der Nationalpark Donau-Auen GmbH, dessen Inhalt wir auszugsweise wiedergeben:

S.g. Redaktionsteam des Augustin,

den Artikel von Herrn Andreas Kurz haben wir mit gemischten Gefühlen gelesen. Beschreibt der Autor doch (durchaus packend) ein Querfeldein-Abenteuer, das ihn auch durch das Gebiet des Nationalpark Donau-Auen geführt hat. In diesem, als ausgewiesenes Schutzgebiet, gilt jedoch (neben anderen Naturschutzbedingungen) das Wegegebot sowie das Verbot des Campens. […]

Der Auftrag des Nationalparks ist es zwar, Umweltbildung zu betreiben und Naturerlebnis zu ermöglichen, die Schutzziele sind aber vorrangig – wird hier doch der letzte Rest eines Lebensraumtyps bewahrt, der einzigartig in Österreich ist und dauerhaft erhalten werden soll. Dies kann nur funktionieren, wenn es Regeln gibt, die für ALLE gelten. […]

Aber was nun noch hinzu kommt und uns insbesondere Kopfzerbrechen bereitet: Die Story wurde publiziert, wird nun von vielen gelesen – und ermutigt womöglich andere, es dem Autor gleichzutun! […]

Die Nationalpark-Gebietsaufsichtsorgane sind berechtigt, Personen welche gegen die Naturschutz-Bestimmungen im Gebiet verstoßen anzuzeigen. Die Nachahmung der Wanderung von Herrn Kurz könnte also für Leser_innen durchaus auch unangenehme, vermeidbare Folgen haben, und auch er persönlich ist damit adressiert.

Wir ersuchen daher den Autor wie auch die Redaktion dringend, umzudenken und […] mittels ergänzender Information auf die geschilderte Problematik hinzuweisen.

Freundliche Grüße Erika Dorn

Mag. Erika Dorn

Bereich Besucher & Kommunikation

Nationalpark Donau-Auen GmbH

Statement des Autors:

Die beiden Querfeldein-Abenteuer waren tatsächlich Missgeschicke, die mir zugegebenermaßen ganz willkommen waren. Im Wildschwein-Reservat war einfach die Markierung schlecht. Was aber natürlich nichts an der Sache ändert, dass die Nationalpark-Verwaltung mit ihrem Bedenken recht hat. Der Fall zeigt aber auch ein Dilemma auf: Die Annäherung an die Natur, dort, wo sie noch eine solche ist, wird gesetzlich verboten, aber ich glaube, man lernt Natur nicht kennen, wenn man sie von einem Betonweg aus der Distanz betrachtet. Wenn ich nicht auf solchen Wanderungen erfahren hätte, wie es ist, ohne Zelt draußen zu schlafen und mich in einem Bach zu waschen etc., dann ginge mir das Verschwinden eben dieser Bereiche von Natur wahrscheinlich nicht besonders nahe. (Z. B. erst als ich in der Nähe von Hainburg unter ein paar Bäumen aufgewacht bin, habe ich richtig verstanden, was die Aubesetzer da eigentlich gerettet haben.)

Andreas Kurz

Aus dem Antwort-Mail der Donau-Auen GmbH:

Vielen Dank für Ihre Antwort und die Bereitschaft, unseren Kommentar zu veröffentlichen. Uns ist wichtig, diese Botschaft unter die Leser_innen zu bringen, um Missverständnisse sowie Nachahmung aus den genannten Gründen zu vermeiden.

Damit möchten wir die Angelegenheit auf sich beruhen lassen. […]

Es ist nicht richtig, dass nur «Betonwege» betreten werden dürfen und die BesucherInnen «auf Distanz hält». Entsprechende Karten stellen wir gerne allen Interessenten zur Verfügung. Jedoch sollten diese Wege dann nicht verlassen werden – nur so gelingt die ewige Schere zwischen Erholung und Erbauung für den Menschen und Rückzug für Fauna und Flora, welche stets unsere Arbeit prägt.

Freundliche Grüße Erika Dorn

Bereich Besucher & Kommunikation

Nationalpark Donau-Auen GmbH