und niemand pfeift sie zurücktun & lassen

Tierschützerprozess: Anklagebehörde traut sich nicht mehr umzukehren

Für viele Beobachter ist der § 278a der unsere Gesellschaft angeblich vor «kriminellen Organisationen», tatsächlich aber gegen engagierte GegnerInnen von Tierfabriken schützt, der unverschämteste Angriff auf unsere bürgerlichen Grundrechte seit dem Zusammenbruch des Nazistaates. Sie fordern daher eine Novellierung, um seinen willkürlichen Missbrauch gegen unangenehme Kritiker auszuschließen. Wir setzen unsere Zwischenbilanz nach der Winterpause des Prozesses gegen TierrechtsaktivistInnen fort.Wie sich zeigt, versucht man den § 278a gerade zur Vernichtung allzu erfolgreicher AktivistInnen einzusetzen. Die österreichischen Tierschützer haben mit ihren drastischen Methoden wie Dokumentation der himmelschreienden Zustände in der Tierhaltung und Vorführung der mit versteckter Kamera aufgenommenen Filme mehrere Tierschutz-Gesetze erzwungen, die international als Vorbild gelten. 2008 wollten sie sich die noch nicht befriedigend geregelte Schweinezucht vornehmen. Dazu kam es nicht mehr.

Aber auch anderes Engagement, etwa gegen Atomkraft oder für die Erhaltung einer Aulandschaft, kann bereits jetzt mit diesem Paragraphen (den es bei «Zwentendorf» und «Hainburg» in dieser Form noch nicht gab) verfolgt werden. Dass die geplante Novelle auch gleich der Pressefreiheit an den Kragen will, überrascht nicht. Zählten doch die Medien in der Tierschützercausa mit wenigen Ausnahmen zu den wenigen Verteidigern des Rechtsstaates als vierte Macht, wo Legislative, Exekutive und Justiz so jämmerlich versagt haben (was keineswegs als Pauschalkritik sämtlicher MitarbeiterInnen dieser Staatssegmente zu verstehen ist).

Aber durchaus liebenswürdige Polizeibeamte sehen beim Wort «Tierschützer» rot durchwegs ohne Detailkenntnisse des Falles. Bekommen einen versteinerten Gesichtsausdruck und sind überzeugt, dass es sich wie seinerzeit bei den Atomgegnern und später bei den Auschützern um gefährliche Staatsfeinde handelt. Wie sehr ihre Stigmatisierung zur «Staatsräson» geworden ist, zeigte sich, als das Innenressort und das Justizressort in ihrem Kampf gegen den Tierschutz vom Finanzressort Schützenhilfe suchten: 2009 wurde dem zuständigen Finanzamt nahegelegt, dem Verein gegen Tierfabriken den Gemeinnützigkeitsstatus abzusprechen. Damit wären, jahrelang rückwirkend, horrende Summen an Schenkungssteuer für Spenden fällig. Der Verein wäre mit einem Federstrich vernichtet. Bestünde der österreichische Beamtenapparat ausschließlich aus Typen wie Qualtingers Herrn Karl, dann hätten die Finanzer wohl ein paar Begründungen erfinden können. Sie aber entschieden nach der Rechtslage und nicht nach dem Wunsch irgendwelcher mächtiger Einflussnehmer und gehören daher stellvertretend für die vielen anderen demokratiekompatiblen StaatsdienerInnen vor den Vorhang. Ebenso wie jene Richterin des Unabhängigen Verwaltungssenates, die einmal ein ungerechtfertigtes Straferkenntnis gegen ein paar Tierschützer aufhob.

Die Erfindung der Wr. Neustädter Zuständigkeit

Eine gewisse naive Mitschuld an den Unannehmlichkeiten, die sich die Frau damit Jahre später einhandelte, muss man leider den Tierschützern zuschreiben. Hat «Chefangeklagter» Martin Balluch sie doch in einem internen Mail sinngemäß dafür gelobt, dass sie ein Herz für Tierschutz habe. Hätte er einfach geschrieben, sie habe eben die Rechtsstaatlichkeit gewahrt, dann wären ihr Jahre später Einvernahme, Hausdurchsuchung und Telefonabhörung durch die berüchtigte SOKO Pelztier erspart geblieben. Diese wittert nämlich eine Mitgliedschaft bei der erfundenen kriminellen Organisation.

Berücksichtigt man noch weitere Seltsamkeiten aus dem Vorfeld des Prozesses, dann kommt einem endgültig das Schaudern.

Da werden also im Mai 2008 zehn Sündenböcke aus der Tierschutzszene nach allen Regeln eines Hollywood-Schundfilmes mit gezogener Pistole aus den Betten heraus verhaftet, auf Anordnung jener Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft, die die Tierschützer schon seit 2006 jagt. Wieso ausgerechnet diese Staatsanwaltschaft, der Beobachter eine besonders ausgeprägte Jagdfreundlichkeit und Tierschutzfeindlichkeit nachsagen, dann auch für den Prozess zuständig wurde, bleibt unklar. Vorher war nämlich laut Akt Wien zuständig. Die Änderung hat irgendwie mit einem «Computerfehler» zu tun, durch den ein elfter Name auf die Liste gerät. Der Mann hat mit Tierschutz nichts zu tun, aber für ihn und somit dann für die ganze Liste ist solch unglaubliche Zufälle gibts ja manchmal ausgerechnet Wiener Neustadt zuständig. Prompt verschwindet er wieder von der Liste, erfährt angeblich erst aus der Zeitung, dass er drauf war. Wäre Wien oder ein anderes normales Gericht zuständig geblieben, wären die zehn genauso in Untersuchungshaft gewandert, erklärt dem Schreiber ein befreundeter Jurist. Allerdings eher auf drei Tage als auf dreieinhalb Monate, fügt er hinzu.

Als es nun tatsächlich zu einer Anklage kommt, fordern die Verteidiger natürlich eine Korrektur. Die Verhandlung möge in Wien stattfinden. Sonst müssten alle Beschuldigten und ihre Anwälte ja dreimal pro Woche mit dem gesamten Aktenmaterial nach Wiener Neustadt fahren. Aber nun sagt die Justiz, man könne doch dem zuständigen (!) Gericht nicht einfach seine Zuständigkeit (!) entziehen. Seither müssen Beschuldigte, Anwälte und Prozessbeobachter schon mehr als 60 Mal nach Wiener Neustadt fahren. Und wenn HAK- und Polizeischüler den Saal blockieren, müssen die Beobachter unverrichteter Dinge wieder umkehren.

Die Anklagebehörde wird fallen die Steuergelder bleiben verschleudert

Aus der langen Liste von Seltsamkeiten, Skurrilitäten und Schikanen noch drei Posten in Schlagworten: Eine richterliche Anordnung, den Angeklagten und ihren Anwälten endlich die rechtswidrig verwehrte Akteneinsicht zu gewähren, wird einfach ignoriert. Einige Tage vor der Wiederholung der Anordnung wird der Richter versetzt.

Die Beschuldigten dürfen nicht wie Richterin, Staatsanwalt und Anwälte Computer verwenden bei 200.000 Seiten Aktendicke. Fotografieren sie aber Auszüge mit dem eigenen Handy, müssen sie pro Seite 50 Cent bezahlen.

Die SOKO interpretiert das Betreiben von Eierprüfstellen durch Tierschützer als Erpressung oder Einschüchterung, will dies auch REWE, SPAR und Toni Hubmann (Tonis Freilandeier) nahelegen. Nur Hubmann reagiert. Der tritt nämlich umgehend dem VgT bei.

Manche sind überzeugt, dass der seltsame, völlig ungewohnte behördliche Übereifer nicht von selbst entstanden ist, sondern von einflussreichen Hintermännern und Hinterfrauen bestellt worden sein muss. Sie verdächtigen Einzelpersonen und Wirtschaftssektoren, denen die Tierschützer den Spaß oder das Geschäft verderben machtvolle Jägermeister, grausam fasanzüchtende Grafen, die Schweinezüchter, die Tierversuchsindustrie, die Jägerschaft, den Pelzhandel. Fest steht jedoch nur, dass Kleiderbauer nach Attacken auf seine Pelzkollektionen 2007 bei den Behörden intervenierte und daraufhin die SOKO Pelztier gebildet wurde. Einflussnahmen weiterer Personen sind plausibel, bleiben aber unbeweisbare Spekulation. Würde man dennoch konkrete Beschuldigungen erheben, dann begäbe man sich tief hinunter auf das Niveau der Anklagebehörde.

Eine komplette Aufzählung aller für einen Rechtsstaat höchst eigentümlichen Vorgänge würde bereits ein Buch füllen. Gemeinsam dürften sie eines belegen: Eine Anklagebehörde hat sich auf eine abschüssige Glatteisbahn verirrt, wagt schon lange nicht mehr umzukehren, schlägt stattdessen wild um sich. Im Laufe ihrer Horrorfahrt, die wohl mit einem blamablen schweren Sturz enden wird, versenkt sie Millionen an Steuergeldern, vernichtet die Existenz unbescholtener Bürger und kann offenbar von niemandem zurückgepfiffen werden.