Das Corona-Ausweis-Gesetz ist offensichtlich nicht DSGVO-konform
Das kürzlich beschlossene Corona-Ausweis-Gesetz, das nicht zuletzt Grundlage für den «Grünen Pass» sein soll, bringt Hans G. Zeger, Obmann der ARGE DATEN, durchaus zum Schäumen. Aus seiner Sicht repräsentiere das Gesetz einen «Diskriminierungsstatus», dass also Bürger_innen prinzipiell gefährlich seien: «Grundrechte nutzen darf nur, wer sich freibeweisen kann – die Regeln bestimmt der Gesundheitsminister, der damit über Verfassung, Parlament und EU-Grundrechtecharta steht.» Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sei nicht gegeben, darüber hinaus sei der «Grüne Pass» nicht mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konform, da der beschlossene Entwurf zwingende Vorgaben (bspw. zu erfüllende Qualitätskriterien der Daten, deren Überprüfung oder Haftungsfragen bei Verarbeitungsfehlern) nicht enthält.
Kommt es auf Grund von Fehlern zu Beschränkungen in den Grundfreiheiten, «dann hat jeder Betroffene gemäß DSGVO Anspruch auf Schadenersatz», so Hans G. Zeger. Zur Höhe: «Üblicherweise zwischen 1.000 und 5.000 Euro.»
Foto: Stadt Wien