Eine Ministerin sorgt für Liebeskummertun & lassen

Binationale Ehepaare

Mit dem neuen Fremdenrecht finden nicht nur Asylverfahren ausschließlich in der Schubhaft statt, auch so genannte „binationale Ehen“ werden kriminalisiert. Rund 160 betroffene Paare haben sich in der Initiative „Ehe ohne Grenzen“ zusammengeschlossen und fordern seit Februar in wöchentlichen Kundgebungen einen Gesprächstermin mit der Ministerin sowie eine Rücknahme des Fremdenpakets. Mitte Juni bekamen sie dank zunehmender Öffentlichkeit ein „unmoralisches Angebot“.Nimm mir nicht meinen Papa weg. Danke, malt die 13-jährige Lisa-Maria auf die Straße vor dem Innenministerium. Es ist Anfang Mai, Mittwoch, 17 Uhr. Die Initiative Ehe ohne Grenzen hält ihre wöchentliche Kundgebung ab, diesmal mit Hochzeitstorten. In süßer Verpackung erhält die Innenministerin auch an jenem Tag die Aufforderung zu einem Gespräch mit den Betroffenen. Ein Sicherheitsbeamter, der seinen Namen nicht nennen will, nimmt den Brief der Initiative wie jede Woche entgegen und verspricht, ihn weiterzugeben. Die Kundgebungsteilnehmerinnen laden ihn ein, doch auch die Unterschriftenliste der Initiative zu unterzeichnen, er aber winkt ab: Einzig unterschreibe er noch seinen Pensionsantrag. Die Ministerin hätte sehr viel zu tun, wegen der EU-Präsidentschaft, wird der Initiative ausgerichtet. Ironischerweise hatte der weit angereiste argentinische Präsident Nestor Kirchner wenige Wochen später während des EU-Lateinamerika-Gipfels Zeit, sich mit der Initiative spontan zu solidarisieren.

Im Jahr 2005 wurden viele AsylwerberInnen, die mit ÖsterreicherInnen verheiratet waren, aufgefordert, ihren Asylantrag zurückzuziehen, um ein Aufenthaltsrecht aufgrund der Ehe zu beantragen. Viele Anträge blieben im Jahr 2005 einfach liegen, da ab 01.01.2006 für deren Bearbeitung nicht mehr die Fremdenpolizei, sondern die Magistratsabteilung 20 zuständig war. Diese Vorgehensweise führte dazu, dass viele binationale EhepartnerInnen aufgrund der Befolgung von Behördenanweisungen illegalisiert wurden. Denn mit dem Rückzug des Asylantrages und gleichzeitig ohne gültiges Visum aufgrund der Ehe verloren sie ihre Aufenthaltsgenehmigung und konnten jederzeit in Schubhaft genommen werden.

Den Behördenratschlag konnte selbst Mag. Johann Bezdeka, Leiter der Abteilung für Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftswesen des Innenministeriums, im Gespräch mit dem Augustin nicht nachvollziehen. Es stehe ihm fern, ohne konkrete Daten zum Fall Ratschläge zu erteilen, aber ein Asylverfahren sei einem Antrag auf ein Visum aufgrund einer Ehe vorzuziehen. Bezdeka will Fehler von Behörden in Einzelfällen nicht ausschließen, verweist aber in dem Zusammenhang auf den Instanzenweg, der genau für derartige Probleme gedacht sei.

Die Öffentlichkeit als letzte Instanz

„Der Verfassungsgerichtshof hat schon das Asylgesetz 2003 in wesentlichen Punkten gekippt. Man probiert halt, was geht, wie viel Frechheit die Höchstgerichte schlucken werden“, ärgert sich Michael Genner von „Asyl in Not“. Tatsächlich ist alleine die Vorgangsweise bei binationalen Ehen im neuen Gesetz verfassungswidrig, das bestätigt auch ein Gutachten der Universität Salzburg. Denn EU-BürgerInnen seien in diesem Punkt besser gestellt als ÖsterreicherInnen, es liege also eine InländerInnendiskriminierung vor. Bis es zu einem derartigen Spruch des Höchstgerichtes allerdings kommen wird, ist die Nationalratswahl im Herbst 2006 bereits geschlagen.

Trotzdem das wöchentlich geforderte Gespräch mit der Innenministerin noch nicht zustande gekommen ist, feiert die Initiative „Ehe ohne Grenzen“ dank zunehmender Öffentlichkeit erste Erfolge. So wurden zwei Betroffene, Udoka und Joy, aus der Schubhaft entlassen. Und nach einigen unbequemen Fragen der Initiative auf einer Pressekonferenz des BMI war plötzlich das Unmögliche möglich: Drei hochrangige Beamte des Ministeriums luden VertreterInnen der Initiative zum Gespräch.

Ein unmoralisches Angebot

Rund drei Stunden dauerte das Gespräch mit Mag. Körner, Mag. Bezdeka und Dr. Vogl, einen Gutteil der Zeit musste über Behördendesinformation gesprochen werden, das BMI versprach Nachschulungen. Das wichtigste Ergebnis dieser Unterredung ist aber, dass Berndt Körner versicherte, sämtliche fremdenpolizeiliche Maßnahmen gegen die Mitglieder der Initiative auszusetzen. Die Beamten erbaten eine Liste der bei der Initiative dokumentierten Ehen, um jeden Fall einzeln zu prüfen und sich um eine Lösung zu bemühen. Auch wenn die Initiative besagte Liste so bald wie möglich übergeben will, erzählt Angela Magenheimer, Sprecherin von „Ehe ohne Grenzen“, dass viele Betroffene ein großes Unbehagen bei der Weitergabe ihrer Daten empfinden, weil ihnen die Angst vor Schubhaft und Abschiebung noch in den Knochen steckt. Magenheimer bezeichnete den Vorschlag des Ministeriums als „unmoralisches Angebot“, denn die Betroffenen der Initiative seien in Wirklichkeit nur die Spitze eines Eisberges und sie appelliert an alle binationalen Ehepaare, sich ehestmöglichst bei der Initiative zu melden.

Nach Schätzungen des Vereins FIBEL gibt es in Österreich nämlich etwa 8.000 binationale Paare, von denen ein Großteil so genannte Drittstaatsangehörige sind. Es müsse für alle ein gerechtes Verfahren geben, auch für einfache AsylwerberInnen, und nicht erst, wenn sie medial unbequem werden. Auch wenn das Innenminsterium keine Zweifel daran lässt, das Fremdenpaket 2006 nicht aufschnüren zu wollen, ist für Angela Magenheimer die einzige nachhaltige Lösung des Problems eine Rücknahme der Gesetze.

Info und Kontakt:

Angela Magenheimer (Sprecherin der Initiative): Tel. 0699-818 683 36

unseregeschichte@gmx.at, www.ehe-ohne-grenzen.at

Wöchentliche Kundgebungen:

Mittwoch, 17 Uhr, vor dem BMI, Herrengasse 7, 1010 Wien

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